Wohin mit Bodenaushub vom Stallbau?
Sinnvolle landwirtschaftliche Verwertung von Kleinmengen - Hilfestellung durch die BBK
Ob die landwirtschaftliche Verwertung an der geplanten Stelle sinnvoll bzw. nützlich ist, muss durch eine „Nützlichkeitsbewertung“ nachgewiesen werden. Aus landwirtschaftlicher Sicht kann ein Bodenauftrag sinnvoll sein, wenn Bewirtschaftungserschwernisse ausgeglichen oder durch einen günstigeren Bodenaufbau eine Bodenverbesserung erzielt werden kann. Aus Sicht der Wirtschaftlichkeit kann ein kürzerer Transportweg sinnvoll sein und für einen näheren Einbaustandort sprechen.
Eine Hilfestellung bei der Nützlichkeitsbewertung kann als kostenpflichtige Leistung von den Bezirksbauernkammern in Anspruch genommen werden. Die schriftliche Nützlichkeitsbewertung sowie Lageplan und Schnitte bieten eine Beurteilungsgrundlage für die Behörde, ersetzt jedoch keine allfällig erforderlichen Bewilligungen oder ein behördlich eingefordertes Projekt durch einen Ziviltechniker oder ein Ingenieurbüro, wie es bei heiklen Standorten oder Aushubmaterialien erforderlich werden kann.
Eine Hilfestellung bei der Nützlichkeitsbewertung kann als kostenpflichtige Leistung von den Bezirksbauernkammern in Anspruch genommen werden. Die schriftliche Nützlichkeitsbewertung sowie Lageplan und Schnitte bieten eine Beurteilungsgrundlage für die Behörde, ersetzt jedoch keine allfällig erforderlichen Bewilligungen oder ein behördlich eingefordertes Projekt durch einen Ziviltechniker oder ein Ingenieurbüro, wie es bei heiklen Standorten oder Aushubmaterialien erforderlich werden kann.
Ausschluss von nicht geeigneten Standorten
Aufgrund von SAGIS-Karten und der Flächenkenntnis bzw. Vor-Ort-Begehung durch den Ersteller der Nützlichkeitsbewertung können „in der Regel nicht geeignete Standorte“, wie Naturschutzflächen, Biotope, Moore und Trockenrasen, Wasserschutzgebiet und Hochwasserabflussgebiet, identifiziert werden, die entweder auszuschließen sind oder wo die jeweils zuständige Bezirkshauptmannschaft in die Planung zwecks Erreichen einer möglicherweise mit entsprechenden Auflagen versehenen Genehmigung vom Antragsteller zwingend beizuziehen ist. Hochwertige Böden, wie besonders ertragreiche landwirtschaftliche Flächen, sollen nicht aufgefüllt werden, da durch die Auffüllung und Bearbeitung kein besseres Endergebnis im Vergleich zum ursprünglichen Boden erzielt wird. Waldflächen eignen sich nur bedingt zur Verwertung von Bodenaushub. Die Aufbringung von Bodenaushubmaterial auf Waldböden ist jedenfalls vorab mit der zuständigen Forstbehörde abzuklären.
Vorgehensweise für die Bodenauffüllung in Eigenregie
1. Abschätzung des anfallenden Aushubmaterials:
4. Kontaktaufnahme Bezirkshauptmannschaft
- Keine Verunreinigung: Aushubinformation (Unbedenklichkeitsbestätigung)
- Grenze Kleinmenge 2.000 t (Bodenaushub hat im Durchschnitt eine Dichte von 1,8 t pro m³ bzw. ein spezifisches Volumen von 0,56 m³ pro t
- Bewertung und Begründung für die Nützlichkeit der Auffüllung
- Kein Wald oder hochwertige landwirtschaftliche Flächen (Bodenbonität/Bodenklimazahl gibt guten Hiwneis dazu)
- Keine Eisnchränkungen auf der Fläche vorhanden:
- keine naturschutzrechtlich geschützte Fläche (z.B. Biotop)
- kein Moor oder Trockenrasenflächen
- liegt nicht in Wasserschutzgebiet
- liegt nicht in einem Hochwasserabflussgebiet
- Berüücksichtigung von Anrainern, Verkehr, Straßenreinigung, Güterweggenossenschaft
4. Kontaktaufnahme Bezirkshauptmannschaft
- Abklärung Projektumfang und Nützlichkeitsbewertung
- Abklärung ALSAG-Befreiung (Bestätigung oder Aktenvermerk als Nachweis für Zoll)
- Bauarbeiten unter Berücksichtigung der Rekultivierungsrichtlinie zügig durchführen, einsäen, schonende Folgebewirtschaftung
Alle relevanten Informationen für die Verwertung von Bodenaushub-Kleinmengen in Eigenregie sind am 20.6.2024 gekürzt in der Stallbaubeilage zum Salzburger Bauern erschienen und können unten in der vollständigen Fassung heruntergeladen werden.
Für Projekte, die über die Kleinmengenregelung hinausgehen, gibt es im Tagungsbericht (Download unten) und den Vorträgen zur Bodenaushubtagung unter www.salzburg.gv.at/boden wertvolle Informationen.
Für Projekte, die über die Kleinmengenregelung hinausgehen, gibt es im Tagungsbericht (Download unten) und den Vorträgen zur Bodenaushubtagung unter www.salzburg.gv.at/boden wertvolle Informationen.