Wenn Unterstützung am Betrieb oder im Haushalt gefragt ist
Die meisten landwirtschaftlichen Betriebe haben ihre gewohnten betrieblichen und familiären Abläufe sehr gut im Griff. Alle mitarbeitenden Familienangehörigen kennen ihre Rolle in Haus und Hof und diese werde, soweit es möglich ist, optimal eingesetzt. Eine plötzlich auftretende schwere Grippe, ein gebrochener Fuß, eine länger anhaltende Krankheit oder Reha-Aufenthalt und alle gewohnten Dinge müssen neu geregelt werden. Kann der Ausfall nicht mit den eigenen Familienarbeitskräften ersetzt werden, so ist eine außenstehende Betriebs- und Haushaltshilfe oft notwendig.
Beihilfen durch Direktzuschüsse
Die SVS und die Landwirtschaftskammer Salzburg gewähren für solche Einsätze Beihilfen in Form von Direktzuschüssen. Dadurch soll der finanzielle Aufwand für den landwirtschaftlichen Betrieb, der aufgrund dieser unverschuldeten Notlage entstanden ist, gemildert werden. Der Einsatz dieses Vertretungsdienstes wird für folgende im gemeinsamen betrieblichen Haushalt lebende Personen genehmigt:
- Betriebsführer und Betriebsführerin und deren Ehegatten, Lebensgefährten, eingetragene Partner
- Übergeberin und Übergeber, Kind, Enkel, Wahl-, Stief- oder Schwiegerkind
Einsatzdauer nachweisen
Wer eine solche unaufschiebbare Hilfe benötigt, muss dies über den örtlichen Maschinenring rechtzeitig melden. Hier wird vor dem Betriebshilfeeinsatz mit dem zuständigen Maschinenringagrarbetreuer das Erstgespräch durchgeführt und gleichzeitig die Antragstellung bei der SVS und der LK Salzburg eingereicht. Die Einsatzdauer ist mit entsprechenden Stundenlisten und Rechnungen nachzuweisen. Bei einem Einsatz in der Haushaltshilfe muss die Notwendigkeit der Versorgung bzw. Betreuung von mindestens einem Kleinkind und/oder einem schulpflichtigen Kind bestehen.
Bei Schadholzarbeiten ist innerhalb von vier Wochen nach Antragsübermittlung eine Bestätigung der Unaufschiebbarkeit der Tätigkeit beizubringen.
Das Ausmaß der Förderung über die LK Salzburg ist mit max. 728 Stunden pro Jahr und Betrieb begrenzt. Darüber hinaus kann der Landesausschuss der LK Salzburg mögliche Mehrstunden über eine de-minimis Förderung ebenfalls bewilligen.
Unter anderem sind folgende Unterlagen bei der Antragstellung unbedingt notwendig:
- Nachweis der Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest.
- Außerlandwirtschaftliches Einkommen durch einen Jahreslohnzettel oder eines letztgültigen Einkommenssteuerbescheides
Innerhalb von drei Monaten nach dem Einsatzende ist der vollständige Antrag mit den Aufzeichnungen und den sonstigen förderrelevanten Unterlagen, den Abrechnungen sowie dem Nachweis für den in Anspruch genommenen SVS-Zuschuss über den Maschinenring der Förderabwicklungsstelle vorzulegen. Die Beihilfen werden über den örtlichen Maschinenring ausbezahlt.
Pauschale Betriebshilfe und Zivildiener
Neben der sozialen Betriebshilfe gibt es aber auch unter bestimmten Voraussetzungen nach stationärer Pflege die Möglichkeit einer pauschalen Betriebshilfe in Form eines Taggeldes. Dazu ist eine sofortige telefonische Meldung bei der SVS unter Tel. 050/808808 notwendig. Unter www.svs.at/Krankheit/Hilfe & Unterstützung/Betriebshilfe (externer Link) für Bauern findet man ebenfalls alle notwendigen Informationen.
Ist mit einem längerem Ausfall einer Person zu rechnen gibt es auch die Möglichkeit der Bereitstellung eines Zivildieners. Hier sind jedoch ebenfalls einige Punkte laut Zivildienergesetz zu beachten. Bitte dahingehend frühzeitig eine Beratung in Anspruch nehmen.
Nähere Auskünfte und Beratung zur Betriebshilfe und Zivildienst gibt es entweder beim Maschinenring (siehe Infokasten) oder bei Ing. Michael Saller von der LK Salzburg, Tel. 0662/870571-249, michael.saller@lk-salzburg.at
Nähere Auskünfte und Beratung zur Betriebshilfe und Zivildienst gibt es entweder beim Maschinenring (siehe Infokasten) oder bei Ing. Michael Saller von der LK Salzburg, Tel. 0662/870571-249, michael.saller@lk-salzburg.at
Betriebshilfe: Wie kann man sie beantragen?
So wird die soziale Betriebshilfe über den Maschinenring abgewickelt:
1. Persönliche oder telefonische Kontaktaufnahme mit dem örtlichen Maschinenringbüro: Tel. 059/060500. Kontakt in Bezirken (externer Link zum Maschinenring)
2. Der Agrarkundenbetreuer klärt in einem persönlichen Gespräch mit der Familie den Einsatz und die Zuschussmöglichkeiten
3. Der Maschinenring meldet den Arbeitsausfall, sucht geeignete Betriebshelfer und meldet den Einsatzbeginn.
4. Während des Betriebshilfeeinsatzes steht der Agrarkundenbetreuer bei Fragen jederzeit zur Verfügung und gibt Hilfestellung beim korrekten Ausfüllen der Einsatzlisten. Die Rechnungserstellung und Übermittlung an die SVS und an die Förderabwicklungsstelle des Landes übernimmt der Maschinenring.
5. Die SVS bezahlt den Betriebshelfer, der anfallende Selbstbehalt wird von Seiten der SVS dem Betrieb vorgeschrieben. Die Landesförderung wird von der LK Salzburg abgewickelt und über den Maschinenring an den Betrieb ausbezahlt.
6. weitere Informationen zur Betriebshilfe online auf SVS.at (externer Link).
1. Persönliche oder telefonische Kontaktaufnahme mit dem örtlichen Maschinenringbüro: Tel. 059/060500. Kontakt in Bezirken (externer Link zum Maschinenring)
2. Der Agrarkundenbetreuer klärt in einem persönlichen Gespräch mit der Familie den Einsatz und die Zuschussmöglichkeiten
3. Der Maschinenring meldet den Arbeitsausfall, sucht geeignete Betriebshelfer und meldet den Einsatzbeginn.
4. Während des Betriebshilfeeinsatzes steht der Agrarkundenbetreuer bei Fragen jederzeit zur Verfügung und gibt Hilfestellung beim korrekten Ausfüllen der Einsatzlisten. Die Rechnungserstellung und Übermittlung an die SVS und an die Förderabwicklungsstelle des Landes übernimmt der Maschinenring.
5. Die SVS bezahlt den Betriebshelfer, der anfallende Selbstbehalt wird von Seiten der SVS dem Betrieb vorgeschrieben. Die Landesförderung wird von der LK Salzburg abgewickelt und über den Maschinenring an den Betrieb ausbezahlt.
6. weitere Informationen zur Betriebshilfe online auf SVS.at (externer Link).