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Vorgabe für NH3-Emissions-Reduktion ohne größere Anstrengung unerreichbar!

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21.10.2025 | von DI Franz Xaver Hölzl

Appell um zusätzliche Teilnahme - andernfalls wird ab 2026 aus Freiwilligkeit Zwang.

Die bodennahe streifenförmige Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern reduziert die Ammoniakverluste, steigert die Stickstoffeffizienz und erzielt die höchste Futterqualität. Darüber hinaus werden durch die nachweislich geringere Geruchsbelästigung bei der Gülleausbringung die Nachbarschaftskonflikte erheblich reduziert.

Der meiste Ammoniak geht bei der Gülleausbringung verloren!

In Österreich fallen ca. 25 Mio. m3 flüssige Wirtschaftsdünger aus der Schweine- und Rinderhaltung an. In der Wirtschaftsdüngerkette "Stall-Lager-Ausbringung" gehen allein bei der Gülle-Ausbringung etwa 45% Ammoniak-Stickstoff durch Abgasung verloren. Daher liegt in der bodennahen streifenförmigen Gülleausbringung der mit Abstand größte Hebel. Aus diesem Grund haben zum Beispiel die Nachbarländer Deutschland oder die Schweiz diese Maßnahme zur gesetzlichen Verpflichtung gemacht.
Schleppschlauch.jpg © BWSB/Hölzl
Bei der Gülleausbringung mittels Schleppschlauch werden die Ammoniakemissionen um ca. 30 Prozent reduziert. © BWSB/Hölzl

Prinzip "Freiwilligkeit vor Zwang" in Österreich

Dies wurde auch in Österreich diskutiert: "Wenn alle Betriebe über 20 GVE auf allen Flächen unter 18% Hangneigung ihre flüssigen Wirtschaftsdünger bodennah streifenförmig ausbringen, würden ca. 15 Mio. m3 mit optimierter Technik ausgebracht werden.“ Das wären etwa 60% der gesamten Gülleanfalls. Nach dem Prinzip "Freiwilligkeit vor Zwang" konnte diese gesetzliche Verpflichtung abgewendet werden, indem mit finanzieller Unterstützung der Investitionsförderung und der entsprechenden ÖPUL-Maßnahme eine ähnliche Umsetzungsrate erreicht werden soll.

Ein weiter und harter Weg liegt noch vor uns!

Bodennahe Gülleausbringung_Zielpfad_2030.jpg © ÖPUL-Daten BMLUK – Zielpfad 2025 bis 2030 Hölzl
© ÖPUL-Daten BMLUK – Zielpfad 2025 bis 2030 Hölzl
In der Grafik ist die Entwicklung der bodennah streifenförmig ausgebrachten Mengen seit dem Jahr 2007 dargestellt. Im Jahr 2024 wurden in der ÖPUL-Maßnahme knapp 8,9 Mio. m3 beantragt. Damit konnten etwa 60% des Ziels (= 15 Mio. m3) bis 2030 bzw. der Wirkung einer gesetzlichen Verpflichtung erreicht werden. Seit dem Jahr 2020 ist es gelungen, jedes Jahr die Ausbringmengen um über 1 Mio. m3 zu steigern. Wenn man aber den Zielpfad bis 2030 betrachtet, so müsste eine ähnliche Steigerung bis zum Jahr 2030 erfolgen.

Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es enormer Anstrengungen und weiterer extremer Überzeugungsarbeit. Denn dazu sind zahlreiche zusätzliche Betriebe erforderlich, die in die ÖPUL 2023-Maßnahme "Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparierung" neu einsteigen. Dabei muss nicht immer in eine neue Technik investiert werden. Betriebskooperationen oder die Inanspruchnahme der Leistungen von Maschinenringen und Lohnunternehmern stellen wirtschaftlich hervorragende Möglichkeiten durch optimiertere Geräteauslastung dar, um zumindest einen Teil der Gülle zu passenden Zeitpunkten auf geeignete landwirtschaftliche Nutzflächen auszubringen. Jeder Neueinstieg und jeder zusätzliche Kubikmeter hilft.

Bodennahe Ausbringung in den Bundesländern

Bodennahe Ausbringung - Anteil der Bundesländer 2024 in %.jpg © ÖPUL-Daten Dezember 2024, BMLUK
© ÖPUL-Daten Dezember 2024, BMLUK
Gemäß den beantragten ÖPUL-Daten wurden im Jahr 2024 von den knapp 8,9 Mio. m3 Gülle über 46% in Oberösterreich, über 27% in Niederösterreich und knapp 12% in der Steiermark bodennah streifenförmig ausgebracht. Für die Zielerreichung sind in jedem Bundesland die Potenziale entsprechend ihren Gegebenheiten und Voraussetzungen (Berggebiet, Tierhaltung etc.) zu heben.

Dünne und fließfähige Gülle ist die Voraussetzung für die bodennahe Ausbringung

Da die Rindergülle in einer zu dicken Konsistenz anfällt, eine hohe Verdünnung (mindestens 1:1) mit Wasser bei vielen Betrieben nicht möglich ist (Feld-Hof-Entfernung, Wasserverfügbarkeit, …), hat sich die Gülleseparierung als weiterer notwendiger Lösungsansatz ausgehend von der Praxis herauskristallisiert. Denn eine möglichst dünne Gülle ist die Voraussetzung, dass diese schnell in den Boden einsickern und wirksam werden kann, dass die bodennahe streifenförmige Ausbringung störungsfrei funktioniert und dabei die Futterverschmutzung minimiert wird.

Ziel 2030: Bodennahe Ausbringung von rund 50% der Rinder- und von rund 80% der Schweinegülle

Bei den Rinderbetrieben fallen rund 17,5 Mio. m3 Gülle an. Unter Berücksichtigung der kleinen Betriebsstruktur, dem Anteil von 70% Berggebiet, den zahlreichen Steillagen etc. wird die bodennahe streifenförmige Ausbringung nur etwa für 50% der Rindergülle, also für rund 9 Mio. m3 als möglich eingeschätzt.

In der Schweinehaltung fallen rund 7,5 Mio. m3 Gülle an. Davon wird für rund 80%, also für etwa 6 Mio. m3 die bodennahe Ausbringung als umsetzbar erachtet.

Mit der bodennahen Ausbringung können ca. 50% des Reduktionserfordernisses erzielt werden

Die bodennahe streifenförmige Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern stellt die zentrale Maßnahme dar, mit der die Wirksamkeit der Reduktion der Ammoniakverluste in der Wirtschaftsdüngerkette "Stall-Lager-Ausbringung" geschlossen werden kann. Werden teure Maßnahmen zur Reduktion der Ammoniakverluste im Stall und am Lager gesetzt, müsste sich der Stickstoffgehalt pro Kubikmeter Gülle erhöhen. Wird diese Gülle aber dann wiederum mit herkömmlichen Breitverteilern ausgebracht, so wird nur ein höherer Anteil an Ammoniak als Abgasung verloren gehen und nicht auf den Boden bzw. zu den Pflanzen gebracht.

Wird bis 2030 das festgelegte Ziel der Ausbringung von etwa 15 Mio. m3 bodennah ausgebrachter Menge erreicht, kann allein mit dieser Maßnahme etwa 50% des gesetzlich festgelegten Reduktionserfordernisses von ca. 10 Kilotonnen Ammoniak geschafft werden.
Schleppschuh.jpg © BWSB/Hölzl
Bei der Gülleausbringung mittels Schleppschuh werden die Ammoniakemissionen um ca. 50 Prozent reduziert. © BWSB/Hölzl

Evaluierung der bodennahen Ausbringung Ende 2026

In der Ammoniak-Reduktions-Verordnung ist festgeschrieben, dass im Hinblick auf die Einhaltung der im Emissionsgesetz Luft 2018, mit dem die EU NEC-Richtlinie national umgesetzt wird, festgelegten Verpflichtungen spätestens bis zum 31. Dezember 2026 einer Evaluierung zu unterziehen sind, um die Zielerreichung für Ammoniak bis 2030 sicherzustellen. Dabei ist insbesondere zu überprüfen, ob die bodennahe Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern gesetzlich angeordnet werden muss.

Bei rechtlicher Verpflichtung - keine ÖPUL-Abgeltung mehr

Sollte das Evaluierungsergebnis aufgrund zu geringer Umsetzung, das heißt bei zu geringer freiwilliger Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme ergeben, dass eine gesetzliche Verpflichtung zur bodennah streifenförmigen Ausbringung wie zum Beispiel in der Schweiz oder in Deutschland zur Zielerreichung notwendig ist, dann können diese kostenintensiven Maßnahmen nicht mehr über das Österreichische Umweltprogramm (ÖPUL) unterstützt werden.

Freiwilligkeit vor Zwang

Daher sollte man in der Landwirtschaft in einer solidarischen Gesamtverantwortung unbedingt danach trachten, dass bis Ende 2026 zumindest etwa 11 - 12 Mio. m3 an flüssigem Wirtschaftsdünger bodennah streifenförmig ausgebracht werden. Denn bei dieser hohen Umsetzungsrate bestehen gute Chancen, dass auch nach Ablauf dieser GAP- und ÖPUL-Periode, das heißt nach 2028, die Maßnahmen weiterhin durch die öffentliche Hand unterstützt werden können, indem sie im nächsten Umweltprogramm wieder angeboten werden.

Appell zur Teilnahme

Daher wird an alle Betriebe mit relevanten Güllemengen und geeigneten Flächen appelliert, noch heuer - also im Jahr 2025 - die Weichen zu stellen (Einzelinvestitionen, Gemeinschaftslösungen, Kooperationen, Maschinenring, Lohnunternehmer, …) und in die ÖPUL-Maßnahme "Bodennahe Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern und/oder Gülleseparierung" bis Ende 2025 einzusteigen. "Am 32. Dezember 2025 ist es zu spät!" Denn nur Betriebe mit Teilnahme an der Maßnahme können im Evaluierungsjahr 2026 in der Entscheidung "Freiwilligkeit oder Zwang" ihren wichtigen Beitrag leisten.

Schleppschuh - 2024 erstmals die häufigste Ausbringungstechnik

Bodennah_Verteilung der Ausbringtechniken in % - Stand Dezember 2024.jpg © ÖPUL-Daten, BMLUK
© ÖPUL-Daten, BMLUK
Für die bodennah streifenförmig ausgebrachte Gülle mittels Schleppschlauch kann gemäß den internationalen Berechnungsmethoden (UNECE-Guidelines) ein Minderungsfaktor von -3%, bei der Ausbringung mittels Schleppschuh -50% und bei der Gülle-Injektion -80% angesetzt werden. Auf Ackerflächen können alle drei Techniken gut angewendet werden. Auf Grünland- und Feldfutterflächen sowie auch bei winterungsbetonten Ackerfruchtfolgen hat sich die Ausbringung mittels Schleppschuh als die optimale Technik erwiesen. Im Sinne der Ammoniakminderung ist es sehr erfreulich, dass die Schleppschuhtechnik erstmals mit über 57% Anteil der bodennah streifenförmig ausgebrachten flüssigen Wirtschaftsdüngermengen die mit Abstand am häufigsten angewandte Technik darstellt.
Bodennahe Gülleausbringung - Injektion.jpg © BWSB/Hölzl
Bei der Gülleausbringung mittels Gülleinjektion werden die Ammoniakemissionen um ca. 80 Prozent reduziert. © BWSB/Hölzl

Investitionsförderung unterstützt - Erleichterung bei Maschinengemeinschaften

In der Investitionsförderung werden Maßnahmen zur Verbesserung der Klima- und Umweltwirkung in den Bereichen Bodenschutz, Emissionsvermeidung, Ressourcenschonung und Energieeffizienz unterstützt. Dazu zählen:
  • Geräte zur bodennahen Gülleausbringung und Gülleseparatoren - Fördersatz 40%
Geräte zur bodennahen Gülleausbringung (samt Schneidwerk mit Dosierverteiler und Montage), inklusive Gülleverschlauchung (Exzenterschneckenpumpe, Pumpwagen, Schlauchhaspel, Schlauch mit Kupplungen, Kompressoranlage zum Durchblasen) sind förderbar.

Erweiterungen, Nachrüstungen (beispielsweise Verschlauchung allein) sind förderbar, wenn die Kostenuntergrenzen eingehalten werden und die Verschlauchung der bodennahen Gülleausbringung dient.

Reine Ersatzinvestitionen sind nicht förderbar (beispielsweise Wechsel des Kompressors, Austausch eines kaputten Schlauchs). Verschlauchung alleine ohne bodennahe Ausbringung ist nicht förderbar.

Selbstbauten werden nicht gefördert.

Güllefässer sowie Dieselgeneratoren, Stationärmotoren, Güllecontainer, sonstige Technik und Zubehör usw. werden nicht gefördert.

Einzelbetrieblich sind Gülleseparatoren (mit Zulaufpumpe und Steuerung, jedoch ohne sonstiger Gülletechnik) und mobile Komplettsysteme (inklusive Schneidwerk, Zufuhr- und Filtratpumpe, Steuerung) zur Gülleseparation förderbar. In Maschinengemeinschaften sind nur mobile Komplettsysteme (inklusive Schneidwerk, Zufuhr- und Filtratpumpe, Steuerung und Transportwagen) förderbar.

Einzelbetriebliche Investitionen müssen am eigenen Betrieb verwendet werden. Eine untergeordnete, nicht gewerbliche Nutzung der geförderten Maschine auf anderen Betrieben (zum Beispiel Nachbarschaftshilfe) ist zulässig.

Weitere Fördervoraussetzungen für den gemeinschaftlichen Erwerb

Die Investition muss durch mindestens zwei Bewirtschafter:innen oder durch eine Gemeinschaft erfolgen, an der sich mindestens zwei Bewirtschafter:innen vertraglich beteiligen und es muss die gemeinsame Nutzung der Maschine für die Dauer von mindestens fünf Jahren vereinbart sein.

Bei gemeinschaftlichen Investitionen dürfen nur landwirtschaftliche Betriebe beteiligt sein. Die Investition darf nur von den beteiligten Betrieben und nicht gewerblich genutzt werden. Über die Nutzung der geförderten Maschinen sind Aufzeichnungen über den Einsatz zu führen, anhand welcher nachzuvollziehen ist, wo und wann die Geräte verwendet wurden.

Die Fördervoraussetzungen bezüglich Untergrenze landwirtschaftliche Fläche und eine ausreichende berufliche Qualifikation finden für Maschinengemeinschaften keine Anwendung.

Achtung - Erleichterung bei Beitritt zu einer Güllegemeinschaft, aber mit Meldepflicht!

Wenn eine Landwirtin/ein Landwirt einer bereits bestehenden nahegelegenen Gemeinschaft beitreten möchte und die Gemeinschaft auch die Kapazitäten für einen weiteren Betrieb hat, war dies bisher bei einem geförderten Projekt nicht möglich. Bezüglich besserer Auslastung der bestehenden Geräte wurde mehrmals eine Erleichterung der Bestimmungen insbesondere bei Maschinengemeinschaften angeregt. Nunmehr wurde aus der Ländergruppe "Investitionsförderung" in Abstimmung mit dem BMLUK folgende Änderung herbeigeführt:
  • Ein nachträglicher Beitritt zu einer bestehenden Maschinengemeinschaft ist möglich.
  • Ein Beitritt kann erfolgen, wenn der vertretungsbefugte Ansprechpartner der Gemeinschaft dies der bewilligenden Stelle (BST) meldet.
  • Die Meldung hat über die interne Kommunikationsstruktur in der Digitalen Förderplattform (DFP) zu erfolgen, mit Angabe der Betriebsnummer und der ausbringenden Güllemenge am beitretenden Betrieb.
  • Bei bereits bewilligten Projekten prüft die BST die Zugangsvoraussetzungen und ob noch ein entsprechendes Kostenkontingent beim beitretenden Betrieb verfügbar ist. Somit soll eine Umgehungshandlung ausgeschlossen werden.
  • Die Kostenkontingente, die im Hintergrund durch die Gemeinschaft des bewilligten Förderantrages bereits verbraucht wurden, bleiben unberührt.
  • Beitritte sind ausgeschlossen, wenn das verfügbare Kostenkontingent für den beitretenden Betrieb bereits ausgeschöpft wurde.
  • Die Zusage und Dokumentation des Beitritts erfolgt ebenfalls über die Kommunikation in der DFP.

ÖPUL unterstützt bei der Umsetzung

Diese für die Landwirtschaft kostspieligen technischen Lösungen sind in Anbetracht der Betriebsstruktur in Österreich ohne Unterstützung der öffentlichen Hand nicht finanzierbar. Daher wird im ÖPUL 2023 die Maßnahme "Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation" angeboten.

Auf der Homepage der Landwirtschaftskammern bzw. auf der AMA-Homepage sind die Maßnahmenerläuterungsblätter veröffentlicht.

ÖDüPlan Plus unterstützt bei der Dokumentation

Die bodennah streifenförmig ausgebrachten Mengen flüssigen Wirtschaftsdüngers und die separierten Rindergüllemengen müssen dokumentiert werden. Aufzeichnungsprogramme wie der ÖDüPlan Plus der BWSB der LK OÖ unterstützen dabei.

Höchste Futterqualität durch Gülleausbringung mittels Schleppschuh am Grünland

Höchste Futterqualität durch Gülleausbringung mittels Schleppschuh am Grünland_HBLFA_Resch.jpg © Ing. Reinhard Resch, HBLFA Raumberg-Gumpenstein 2021
© Ing. Reinhard Resch, HBLFA Raumberg-Gumpenstein 2021
Darüber hinaus kann mit dieser Technik nachweislich die Futterqualität optimiert werden. Eine Auswertung von Ing. Reinhard Resch, HBLFA Raumberg-Gumpenstein aus dem Jahr 2021 zeigt, dass sowohl die Buttersäure- als auch die Clostridiengehalte bei der Gülleausbringung mittels Schleppschuh am niedrigsten sind.
Flugbild bodennah versus breit.jpg © BWSB
Drohnenaufnahmen zeigen auch rein optisch, dass die Ausbringung mittels Breitverteilung (dunkle Streifen) im Vergleich zu bodennah streifenförmiger Ausbringung (siehe rote Pfeile) mit höherer Futterverschmutzung verbunden ist, wenn unmittelbar nach der Ausbringung keine ausreichenden Niederschläge fallen. © BWSB
Informationen bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung: Tel.-Nr.: 050/6902-1426, Internet: www.bwsb.at

Downloads zum Thema

  • Boden.Wasser.Schutz.Blatt 2025, 3. Ausgabe PDF 6,40 MB

Links zum Thema

  • Landwirtschaftskammer Österreich
  • Agrarmarkt Austria
  • ÖDüPlan Plus
  • Boden.Wasser.Schutz.Beratung

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Schleppschlauch.jpg © BWSB/Hölzl

Bei der Gülleausbringung mittels Schleppschlauch werden die Ammoniakemissionen um ca. 30 Prozent reduziert. © BWSB/Hölzl

Bodennahe Gülleausbringung_Zielpfad_2030.jpg © ÖPUL-Daten BMLUK – Zielpfad 2025 bis 2030 Hölzl

© ÖPUL-Daten BMLUK – Zielpfad 2025 bis 2030 Hölzl

Bodennahe Ausbringung - Anteil der Bundesländer 2024 in %.jpg © ÖPUL-Daten Dezember 2024, BMLUK

© ÖPUL-Daten Dezember 2024, BMLUK

Schleppschuh.jpg © BWSB/Hölzl

Bei der Gülleausbringung mittels Schleppschuh werden die Ammoniakemissionen um ca. 50 Prozent reduziert. © BWSB/Hölzl

Bodennah_Verteilung der Ausbringtechniken in % - Stand Dezember 2024.jpg © ÖPUL-Daten, BMLUK

© ÖPUL-Daten, BMLUK

Bodennahe Gülleausbringung - Injektion.jpg © BWSB/Hölzl

Bei der Gülleausbringung mittels Gülleinjektion werden die Ammoniakemissionen um ca. 80 Prozent reduziert. © BWSB/Hölzl

Höchste Futterqualität durch Gülleausbringung mittels Schleppschuh am Grünland_HBLFA_Resch.jpg © Ing. Reinhard Resch, HBLFA Raumberg-Gumpenstein 2021

© Ing. Reinhard Resch, HBLFA Raumberg-Gumpenstein 2021

Flugbild bodennah versus breit.jpg © BWSB

Drohnenaufnahmen zeigen auch rein optisch, dass die Ausbringung mittels Breitverteilung (dunkle Streifen) im Vergleich zu bodennah streifenförmiger Ausbringung (siehe rote Pfeile) mit höherer Futterverschmutzung verbunden ist, wenn unmittelbar nach der Ausbringung keine ausreichenden Niederschläge fallen. © BWSB