Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Wir über uns
  • Karriere
  • Salzburger Bauer
  • Presse
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Salzburg logo
LK Salzburg logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierproduktion
    • Biolandbau
    • Pflanzenproduktion
    • Heutrocknung und Energie
    • Forst- & Holzwirtschaft
    • Erwerbskombination
    • Bauberatung
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Salzburg(current)1
    • Salzburg
    • Aktuelles(current)2
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Organisation
      • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
      • Partnerschaftliche Interessenvertretung
    • Karriere
      • Karriere
      • Karriere in der LK Salzburg
      • Offene Stellen und Initiativbewerbung
    • Bezirksbauernkammer
      • Bezirksbauernkammer
      • Hallein
      • Salzburg
      • St.Johann
      • Tamsweg
      • Zell am See
    • Verbände
    • Salzburger Bauer
      • Salzburger Bauer
      • Fachzeitung der LK Salzburg
      • Betriebsreportagen
      • Menschen am Land
      • Sonderbeilagen
      • Über die Alm
      • Land und Leben
      • Markttreff
      • Rezepte
      • Marias Welt
    • Videos
      • Videos
      • Beratung
      • Betriebsreportagen
      • Bäuerinnen: Mei b´sonderer Moment
      • Firmeninfos
      • Veranstaltungen
    • anzeigen.lko.at
    • Presse
    • Bildergalerien
    • Wildökologisches Forum
    • Wetter
    • Kontakt
  • Markt & Preise
    • Markt & Preise
    • Lebendrinder
    • Schlachtrinder
    • Schweine & Ferkel
    • Milch
    • Schafe, Lämmer, Ziegen
    • Holz
    • Download Marktberichte
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe GAP 14-22
    • Weitere Förderungen
  • Recht & Steuer
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Soziales und Arbeit
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2023
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierproduktion
    • Biolandbau
    • Pflanzenproduktion
    • Heutrocknung und Energie
    • Forst- & Holzwirtschaft
    • Erwerbskombination
    • Bauberatung
  • Wetter
  • Bezirksbauernkammern
  • Salzburger Bauer
  1. LK Salzburg
  2. Salzburg
  3. Aktuelles

Verlustersatz für Legehennen und Schweine beantragen

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
05.05.2022 | von Dipl.-Ing. agr. Sandra Pfuner, ABL und Dipl.-Ing. Dr. Lina Grill, BED

Eine Beantragung „Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft II“ für Schweinehalter und Bodenhaltung-Legehennenhalter ist ab sofort bis spätestens 31. Mai möglich. Die Antragstellung erfolgt über das eAMA.

Verlustersatz für  Legehennen und Schweine beantragen.jpg © Kronreif
Werden die Voraussetzungen für den Verlustersatz für Legehennen in Bodenhaltung oder Schweine erfüllt, so soll auf jeden Fall ein Antrag gestellt werden. © Kronreif
Die Betrachtungszeiträume für den teilweisen Ersatz von betrieblichen Verlusten durch die Folgen der Corona-Krise sind in der Schweinehaltung die Monate Dezember 2021, Jänner 2022 und Februar 2022; für Legehennen-Bodenhaltung Jänner 2022 und Februar 2022. Als Förderwerberinnen und Förderwerber kommen in Betracht:
  • natürliche Personen,
  • im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften,
  • juristische Personen und
  • Personenvereinigungen,
die zum Zeitpunkt der Antragstellung einen in Österreich gelegenen landwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften.

Bedingungen für eine Förderung

Fördervoraussetzung ist ein Rückgang im Deckungsbeitrag für den genannten Betrachtungszeitraum von 30 %. Die Feststellung des Rückganges des Deckungsbeitrages erfolgt pauschal durch Heranziehung der von der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen monatlich errechneten Deckungsbeiträge für Mastschweine- und Zuchtsauenhaltung bzw. Legehennen-Bodenhaltung. Für die Feststellung der Differenz wird der Vergleichszeitraum vom vorletzten Jahr (Schweine: Dezember 2019, Jänner 2020, Februar 2020; Legehennen: Jänner und Februar 2020) herangezogen.

Der land- und forstwirtschaftliche Betrieb darf zum Stichtag 31. Dezember 2019 kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 651/2014 gewesen sein.

Erfolgte eine Gewährung eines Verlustersatzes durch die Covid-19-Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) oder wurde für den selben Betrachtungszeitraum dort ein Ansuchen gestellt, hat die Förderungswerberin/der Förderungswerber keinen Anspruch auf den Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft II. Die Förderung soll 70 % des ermittelten Verlustes abdecken. Der ermittelte Förderbetrag muss mindestens 500 Euro betragen und ist mit 100.000 Euro begrenzt. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt ausschließlich aus Mitteln des Bundes. Es stehen insgesamt 20 Mio. Euro zur Verfügung. Sollten die beantragten Förderungen zu einer Überschreitung der vorhandenen Mittel führen, so werden die einzelbetrieblichen Zahlungen aliquot gekürzt.

Für den Betriebszweig Schweinehaltung wird die Anzahl der zu berechnenden Einheiten aus der Tierliste des Mehrfachantrags Flächen 2021 herangezogen, für Betriebe ohne MFA werden die Daten aus dem VIS herangezogen (wurden keine Angaben zum Schweinebestand gemacht, ist eine Förderung in diesem Rahmen ausgeschlossen). Für den Betriebszweig Legehennen-Bodenhaltung werden die Anzahl der Legehennen aus dem Legehennen-Register sowie Herdenbestandsdaten der Poultry Health Data (PHD) der österreichischen Qualitätsgeflügelvereinigung (QGV) herangezogen. Die Auszahlung ist für Juli 2022 geplant.
Verlustersatz für  Legehennen und Schweine beantragen.png © Archiv
© Archiv

Ab wie vielen Tieren gefördert wird

  • Förderbetrag Schweinehaltung: Der Mindestfördersatz für eine Beantragung des Verlustersatzes ist in etwa ab fünf bis sechs Zuchtsauen oder 55 Mastschweinen bzw. bei Kombination ab 18 Mastschweinen und vier Zuchtsauen erreicht. Im Zweifel soll auf jeden Fall ein Antrag gestellt werden, dieser wird, im schlimmsten Fall, bei Nichterreichen der Voraussetzungen abgelehnt. Die drei entsprechenden Monate sind einzeln zu beantragen und sollten unbedingt angegeben werden. Sonst sind keine weiteren Eingaben nötig!
     
  • Förderbetrag Legehennen: Coronabedingte Umsatzverluste hatten hauptsächlich Bodenhaltungsbetriebe, da deren Hauptabsatz Richtung Hotellerie und Gastronomie geht. Das ist der Grund, warum in diesem Falle ausschließlich Legehennenbetriebe mit Bodenhaltung förderfähig sind. Im Falle der Legehennen werden nur die Monate Jänner und Februar 2022 zur Berechnung herangezogen, der Antrag ist aber immer für beide Monate zu stellen. Der Mindestauszahlungsbetrag von 500 € wird somit ab einer Tierzahl von 1.250 Tieren erreicht. Bei der Antragstellung sind keine betriebsindividuellen Daten wie Umsätze, Absatz oder Tierzahlen einzugeben, die Berechnung der Förderungshöhe erfolgt pauschaliert und basiert ausschließlich auf der Tierzahl laut Legehennenregister. Jeder Betrieb mit über 1.250 Bodenhaltungshennen sollte den Förderantrag stellen.
Verlustersatz für  Legehennen und Schweine beantragen.png © Archiv
© Archiv
Verlustersatz für  Legehennen und Schweine beantragen_Berechnungsbeispiel.png © Archiv
© Archiv

Unterstützung durch die LK-Beraterinnen

Bei Fragen zum Verlustersatz kann man sich an folgende Beraterinnen wenden:
  • Für Schweine: Sandra Pfuner, Tel. 0664/6025950596 oder E-Mail sandra.pfuner@lk- salzburg.at
  • Für Legehennen: Lina Grill, Tel. 0662/870571-254 oder lina.grill@lk-salzburg.at
Zum vorigen voriger Artikel

MFA-Frist endet am Mo, 16. Mai

Zum nächsten nächster Artikel

Start frei für die Facharbeiter- Ausbildung

Weitere Beiträge

  • Bewegte Zeiten auch für die Landwirtschaft
  • Die zukünftigen Absolventen anmelden
  • Geflügelbranche fehlen die Echtzahlen
  • Schutzstatus von Wolf, Biber und Fischotter muss sinken
  • Verbotszeiträume und Abstände beachten
  • Klimawandel bringt auch im Lungau viele Herausforderungen
  • UVP-Verfahren: Noch viele Fragen zum Bahntunnel
  • 35.000 Personen bei der LK-Wahl wahlberechtigt
  • Pinzgauer-Jungzüchter bestätigten den Obmann
  • Schmutziger Jahreswechsel
  • zum ersten Set
  • zurück zum vorigen Set
  • Seite 3 von 15
  • weiter zum nächsten Set
  • zum letzten Set
142 Artikel | Seite 3 von 15

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Futtermittel-Plattform
  • Kleinanzeigen
  • Verbände
  • Downloads

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • Baulehrschau
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Salzburg
  • Lehrlings- &. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • Schule am Bauernhof
  • Tiergesundheitsdienst
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2025 sbg.lko.at

Landwirtschaftskammer Salzburg
Schwarzstraße 19, 5020 Salzburg

Telefon: +43 (0) 50 2595-0
E-Mail: office@lk-salzburg.at

Impressum | Kontakt | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Facebook
  • Youtube
Verlustersatz für  Legehennen und Schweine beantragen.jpg © Kronreif

Werden die Voraussetzungen für den Verlustersatz für Legehennen in Bodenhaltung oder Schweine erfüllt, so soll auf jeden Fall ein Antrag gestellt werden. © Kronreif

Verlustersatz für  Legehennen und Schweine beantragen.png © Archiv

© Archiv

Verlustersatz für  Legehennen und Schweine beantragen.png © Archiv

© Archiv

Verlustersatz für  Legehennen und Schweine beantragen_Berechnungsbeispiel.png © Archiv

© Archiv