Verbote beachten: Damit das Düngen nicht teuer wird
Auf gefrorenen Böden, auf wassergesättigten Böden (Wasseraufnahmefähigkeit ist erschöpft) und auf allen Böden mit geschlossener Schneedecke (der zu düngende Schlag ist zu mehr als 50 % mit Schnee bedeckt) ist eine Düngung mit stickstoffhaltigen Düngemitteln auch außerhalb des allgemeinen Düngeverbotszeitraumes untersagt.
Grund hierfür ist der Schutz von Oberflächengewässern. Denn eine Abschwemmung von Düngemitteln in Entwässerungsgräben, Bäche, Seen oder Teiche wirkt sich negativ auf die Lebewesen in diesen Biotopen aus. Bei einem zu hohen Eintrag von Stickstoff und Phosphat können Gewässer „eutrophieren“ und letztlich „kippen“. Das bedeutet, dass aufgrund eines andauernden Nährstoffeintrages sich z. B. Algen sehr stark vermehren. Dadurch sinkt der Sauerstoffanteil im Wasser und die im Gewässer lebenden Organismen können aufgrund eines Sauerstoffmangels absterben. Dazu tragen nicht nur die Nährstoffe aus der Gülle, sondern auch Einträge aus Kläranlagen, Industrie und Verkehr bei.
Grund hierfür ist der Schutz von Oberflächengewässern. Denn eine Abschwemmung von Düngemitteln in Entwässerungsgräben, Bäche, Seen oder Teiche wirkt sich negativ auf die Lebewesen in diesen Biotopen aus. Bei einem zu hohen Eintrag von Stickstoff und Phosphat können Gewässer „eutrophieren“ und letztlich „kippen“. Das bedeutet, dass aufgrund eines andauernden Nährstoffeintrages sich z. B. Algen sehr stark vermehren. Dadurch sinkt der Sauerstoffanteil im Wasser und die im Gewässer lebenden Organismen können aufgrund eines Sauerstoffmangels absterben. Dazu tragen nicht nur die Nährstoffe aus der Gülle, sondern auch Einträge aus Kläranlagen, Industrie und Verkehr bei.
Wertvollen Dünger sinnvoll einsetzen
Aus pflanzenbaulicher wie auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist eine Düngung ebenfalls nur sinnvoll, wenn der Boden den Dünger aufnehmen und für die Ernährung der Bodenmikroorganismen und Pflanzen zwischenspeichern kann. Jedes Kilogramm Nährstoff, das nicht bei der Pflanzenwurzel ankommt, ist verloren und bedeutet einen geringeren Ertrag bzw. Mehrkosten, wenn die Nährstoffverluste durch Düngerzukauf wieder ausgeglichen werden müssen.
Sollte eine zeitnahe Gülle- oder Jauchedüngung aufgrund knapper Grubenraumverhältnisse notwendig sein, empfiehlt es sich die Gülle/Jauche zwischenzulagern. Güllegruben aufgelassener landwirtschaftlicher Betriebe bieten sich hierfür an. Auch Biogasanlagen können womöglich Abhilfe schaffen.
Sollte eine zeitnahe Gülle- oder Jauchedüngung aufgrund knapper Grubenraumverhältnisse notwendig sein, empfiehlt es sich die Gülle/Jauche zwischenzulagern. Güllegruben aufgelassener landwirtschaftlicher Betriebe bieten sich hierfür an. Auch Biogasanlagen können womöglich Abhilfe schaffen.
Mindestabstände zu Gewässer einhalten
Um den Nährstoffeintrag in Oberflächengewässer weiter zu minimieren, gelten bei der Düngung gesetzliche Mindestabstandsregelungen, die eingehalten werden müssen. Der Mindestabstand ist von der Art des Gewässers bzw. der Hangneigung zum Gewässer abhängig. Wichtig: Auch bei Entwässerungsgräben sind die Abstände einzuhalten!
Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen (Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung) werden neben den umweltrelevanten Folgen auch Verwaltungsstrafen und empfindliche Kürzungen im Förderbereich in Kauf genommen. Zudem vermindert sich durch solche Aktionen die allgemeine Wertschätzung der bäuerlichen Arbeit in der Gesellschaft.
Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen (Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung) werden neben den umweltrelevanten Folgen auch Verwaltungsstrafen und empfindliche Kürzungen im Förderbereich in Kauf genommen. Zudem vermindert sich durch solche Aktionen die allgemeine Wertschätzung der bäuerlichen Arbeit in der Gesellschaft.