Urlaub am Bauernhof ab 29. Mai wieder möglich
Ab 15. Mai können Wein- und Mostbuschenschankbetriebe sowie Almausschank
wieder ihre Räumlichkeiten für Gäste öffnen. Das gab das BMLRT am Beginn dieser Woche bekannt. Die Öffnungszeiten sind dabei von 6.00 bis 23.00 Uhr eingeschränkt. Es dürfen dabei maximal 4 Erwachsene mit ihren zugehörigen minderjährigen Kindern an einem Tisch gemeinsam sitzen. Die Gäste müssen an einem Tisch Platz nehmen, Schankbetrieb an der Theke ist derzeit nicht erlaubt. Zwischen den Gästen, die nicht an einem Tisch gemeinsam sitzen, muss ein Mindestabstand von einem Meter gewährleistet sein.
Das Servicepersonal hat Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Gäste müssen am Tisch und im Outdoor-Bereich keinen tragen. Tische sollen, wenn möglich vorab reserviert werden – Gruppenreservierungen für mehrere Tische sind nicht erlaubt.
Beherbergungsbetriebe dürfen ab 29. Mai wieder öffnen
Beherbergungsbetriebe dürfen ab 29. Mai wieder öffnen. Betriebe können sich ab jetzt auf die Öffnung vorbereiten. Die Regeln für die Beherbergung werden sich an jenen für die Gastronomie
orientieren und in den nächsten Tagen abgestimmt. Weitere touristische Betriebe, Freizeiteinrichtungen und Sehenswürdigkeiten können ab 29. Mai wieder öffnen, sofern der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden kann. Für Indoor-Bereiche gilt zusätzlich die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die Beschränkung auf mindestens 10 m2 Besucherraum pro Besucher. Ausnahme: Tierparks können bereits ab 15. Mai im Outdoor-Bereich öffnen. Schwimmbäder und Freizeitanlagen können ebenfalls ab 29. Mai wieder
öffnen.
Die detaillierten Auflagen befinden sich in Ausarbeitung.