Startschuss für den Ausbau von erneuerbarem Strom
Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-
Gesetz (EAG) wurden im
vergangenen Sommer die Förderungen
für Strom aus Wind,
Wasser, Photovoltaik und Biomasse
gesetzlich neu geregelt.
Was bisher zur Umsetzung
fehlte, waren die dafür
notwendigen Verordnungen.
Mit Erlass der Investitionszuschuss-
Verordnung startet nun
der Ausbau in die praktische
Umsetzung.
Mit April startete nun die erste von vier Förderrunden für Photovoltaik und Speicher.
Es stehen 240 Mio. Euro an Investitionsförderungen zur Verfügung.
Die Größe der Photovoltaik-Anlage bestimmt das Vergabeverfahren sowie die maximale Förderhöhe. Photovoltaik- Anlagen größer als 10 kWp (Kategorien B bis D) müssen sich dem Wettbewerb um den niedrigsten Förderbedarf stellen.
Neu ist ebenfalls die Förderung von Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen. Die Verordnung sieht drei Varianten vor: Photovoltaik- Freifläche, Agri-Photovoltaik und innovative Photovoltaik. Je nach Variante sind Zu- und Abschläge zu den Höchstfördersätzen vorgesehen.
Die Antragstellung ist nur zu den vier terminlich fixierten Fördercalls möglich und erfolgt vorübergehend online bei der OeMAG (künftig EAG-Abwicklungsstelle).
Mit April startete nun die erste von vier Förderrunden für Photovoltaik und Speicher.
Es stehen 240 Mio. Euro an Investitionsförderungen zur Verfügung.
Die Größe der Photovoltaik-Anlage bestimmt das Vergabeverfahren sowie die maximale Förderhöhe. Photovoltaik- Anlagen größer als 10 kWp (Kategorien B bis D) müssen sich dem Wettbewerb um den niedrigsten Förderbedarf stellen.
Neu ist ebenfalls die Förderung von Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen. Die Verordnung sieht drei Varianten vor: Photovoltaik- Freifläche, Agri-Photovoltaik und innovative Photovoltaik. Je nach Variante sind Zu- und Abschläge zu den Höchstfördersätzen vorgesehen.
Die Antragstellung ist nur zu den vier terminlich fixierten Fördercalls möglich und erfolgt vorübergehend online bei der OeMAG (künftig EAG-Abwicklungsstelle).
Kategorie A
- 0 bis 10 kWp
- Fördersatz 285 Euro pro kWp
- Die Vergabe der Fördermittel in der Kategorie A erfolgt wie bisher nach dem Zeitstempel der Antragstellung (Windhund- Prinzip).
- Fördercalls: 21. April - 19. Mai; 21. Juni - 19. Juli; 23. August - 20. September; 18. Oktober - 15. November
Kategorie B
- 10 bis 20 kWp
- Fördersatz bis maximal 250 Euro pro kWp
- Vergabe: Auktion (unten)
- Fördercalls: 21. April bis 2. Juni; 21. Juni bis 19. Juli; 23. August bis 4. Oktober; 18. Oktober bis 29. November
Kategorie C
- 20 bis 100 kWp
- Fördersatz bis maximal 180 Euro pro kWp
- Vergabe: Auktion (unten)
- Fördercalls: 21. April bis 2. Juni; 23. August bis 4. Oktober; 18. Oktober bis 29. November
Kategorie D
- 100 bis 1.000 kWp
- Fördersatz bis maximal 170 Euro pro kWp
- Vergabe: Auktion (unten)
- Fördercalls: 21. April bis 2. Juni; 23. August bis 4. Oktober; 18. Oktober bis 29. November
Auktion: Niedrigster Förderbedarf pro Kilowatt peak bekommt Zuschlag.
Für die Vergabe der
Förderanträge in den Kategorien B bis D kommt erstmals eine "verkehrte Auktion“ zur Anwendung. Der
Förderwerber hat die Möglichkeit, eine geringere Förderhöhe als den maximalen Förderhöchstsatz zu
beantragen. Förderanträge mit dem geringsten Förderbedarf in Euro/kWp werden zuerst gereiht. Erst bei
gleichem Förderbedarf wird nach dem Zeitstempel gereiht. Budgetiert sind jeweils 20 Mio. Euro.
Heuer gibt es vier Förderrunden (Fördercalls).
Was brauche ich für die Einreichung?
- 1. Zählpunktnummer. Die Anschlussmöglichkeit an das öffentliche Stromnetz ist durch eine Bestätigung des Netzbetreibers nachzuweisen. Eine technische Projektbeschreibung ist erforderlich.
- 2. Genehmigungen. Alle Anzeigen und Genehmigungen müssen bei Antragstellung vorliegen (Baugenehmigung über 400 Quadratmeter Modulfläche oder Freiflächen-Anlagen).
- 3. Projektstart. Die Antragstellung muss vor Baubeginn oder erster rechtsverbindlicher Bestellung erfolgen. Bei Nichterhalt der Förderung ist eine erneute Projekteinreichung im nächsten Fördercall dennoch möglich.
- 4. Stromspeicher. Sie sind nur gemeinsam mit der Neuerrichtung oder Erweiterung einer bestehenden Photovoltaik-Anlage mit 200 Euro pro kWh förderbar (maximal 50 kWh, A bis D).
- 5. Mehrfachförderung. Für Photovoltaik der Kategorie A, B und C ist eine Kombination mit Bundes-, Landes- und Gemeindeförderungen möglich. Maximal jedoch 65% der Nettokosten.
- Infos und Einreichstelle: www.oem-ag.at/foerderung