So werden PV-Anlagen und Speicher gefördert
Die bisher sehr beliebte
OEMAG-Bundesförderung mit geförderten Tarifen und Investitionszuschuss wird aus heutiger Sicht im nächsten Jahr nicht mehr kommen. An ihre Stelle soll das neue EAG (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz) treten. Es ist allerdings noch nicht fertig und so wird wahrscheinlich vorerst nur mit dem Investitionszuschuss gestartet. Die Verordnung zu dem Gesetz wird bis Jahresende erwartet.
Bei den Bundesförderungen können zurzeit jene vom Klima- und Energiefonds empfohlen werden. Es gibt einerseits die allgemeine Förderung, welche jeder beantragen kann. Es werden bis max. 50 kWp gefördert, die Förderhöhen sind gestaffelt, sodass die ersten 10 kWp mit 250 € gefördert werden, die nächsten 10 kWp mit 200 € und die nächsten 30 mit 150 €. Einen Zuschlag von 100 € gibt es für Indachanlagen. Eine Speicherförderung ist mit der allgemeinen Förderung nicht möglich. Als lästige Besonderheit muss erwähnt werden, dass die Umsetzungsfrist ab Förderzusage nach nur zwölf Wochen abläuft.
Die zweite Förderschiene vom Klima- und Energiefonds ist die Photovoltaik in der Land- und Forstwirtschaft, bei der auch die Speicherförderung beantragt werden kann. Diese erhalten nur Betriebe mit gültiger LFBIS-Nummer. Auch diese ist mit 50 kWp begrenzt, diese werden aber durchgehend mit 275 € gefördert, Indachanlagen erhalten 375 €/kWp.
Bei den Bundesförderungen können zurzeit jene vom Klima- und Energiefonds empfohlen werden. Es gibt einerseits die allgemeine Förderung, welche jeder beantragen kann. Es werden bis max. 50 kWp gefördert, die Förderhöhen sind gestaffelt, sodass die ersten 10 kWp mit 250 € gefördert werden, die nächsten 10 kWp mit 200 € und die nächsten 30 mit 150 €. Einen Zuschlag von 100 € gibt es für Indachanlagen. Eine Speicherförderung ist mit der allgemeinen Förderung nicht möglich. Als lästige Besonderheit muss erwähnt werden, dass die Umsetzungsfrist ab Förderzusage nach nur zwölf Wochen abläuft.
Die zweite Förderschiene vom Klima- und Energiefonds ist die Photovoltaik in der Land- und Forstwirtschaft, bei der auch die Speicherförderung beantragt werden kann. Diese erhalten nur Betriebe mit gültiger LFBIS-Nummer. Auch diese ist mit 50 kWp begrenzt, diese werden aber durchgehend mit 275 € gefördert, Indachanlagen erhalten 375 €/kWp.
Förderungen auf Landesebene
Bei den Landesförderungen werden landwirtschaftliche Betriebe als private Förderwerber gesehen. Bei der Photovoltaikförderung für Private ist die förderbare Anlagengröße abhängig vom Stromverbrauch. Dabei werden mindestens 5 kWp gefördert. Für eine 10-kWp-Anlage müsste man schon einen Jahresstromverbrauch von über 33.000 kWh haben. Die Anlage darf aber gerne auch (ungefördert) größer gebaut werden und die Förderung ist mit der allgemeinen Klima- und Energiefondsförderung kombinierbar.
Einen eher ungewöhnlichen Weg der PV-Förderung geht die Salzburger Wohnbauförderung – Sanierung. So kann für eine Sanierung als alleinige Maßnahme die Errichtung einer Photovoltaikanlage samt Speicher gemacht werden. Diese darf auch auf anderen Gebäuden als dem Wohngebäude errichtet werden, sofern diese im eigenen Besitz sind.
Einen eher ungewöhnlichen Weg der PV-Förderung geht die Salzburger Wohnbauförderung – Sanierung. So kann für eine Sanierung als alleinige Maßnahme die Errichtung einer Photovoltaikanlage samt Speicher gemacht werden. Diese darf auch auf anderen Gebäuden als dem Wohngebäude errichtet werden, sofern diese im eigenen Besitz sind.
Wohnbauförderung ohne Beschränkung
Die Besonderheit ist dabei, dass es keine Größenbeschränkung für PV-Anlage oder Speicher gibt. Wer jedoch Großes vorhat, sollte auf jeden Fall zuerst die Förderstelle kontaktieren. Bei dieser Förderung locken zwar hohe Fördersätze, die Antragstellung ist jedoch sehr umfangreich. So ist zum Beispiel zwingend ein Energieausweis nötig und der Fördersatz ist abhängig von der Energieeffizienz des Wohngebäudes. Da es sich um die Sanierungsförderung handelt, können weitere interessante Maßnahmen wie Fenstertausch, Heizungstausch oder Wärmedämmung gleichzeitig beantragt und gefördert werden.