Schutzstatus des Wolfes in EU endlich gesenkt
Mit 371 Ja-Stimmen, 162 Nein-Stimmen und 37 Enthaltungen unterstützte das Parlament den Vorschlag der EU-Kommission für eine gezielte Änderung der Habitat-Richtlinie, um den Schutzstatus des Wolfes in der EU an die Berner Konvention anzugleichen und ihn von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzusetzen. Die Mitgliedstaaten werden nun mehr Flexibilität beim Management ihrer Wolfspopulationen haben, um die Koexistenz mit dem Menschen zu verbessern und die Auswirkungen einer wachsenden Wolfspopulation zu minimieren. Sie werden auch besser in der Lage sein, Maßnahmen zu ergreifen, die an die jeweiligen regionalen Gegebenheiten angepasst sind, heißt es seitens des EU-Parlaments.
Quehenberger: Sorgen nun ernst genommen
„Seit Jahren fordern wir rechtliche Rahmenbedingungen, die ein aktives Wolfsmanagement ermöglichen. Mit der Verschiebung von Anhang IV in Anhang V wird endlich ein Schritt gesetzt, der nicht nur für die Alm- und Weidewirtschaft wichtig ist, sondern der auch die Sorgen der Bevölkerung ernst nimmt“, so der Präsident der LK Salzburg, Rupert Quehenberger. In Europa gibt es laut aktuellen Schätzungen rund 20.000 Wölfe. Die Bedrohungen, die durch die unkontrollierte Ausbreitung in den vergangenen Jahren massiv zugenommen haben, werden von der gesamten Bevölkerung im ländlichen Raum wahrgenommen. Allein 2022 wurden in Österreich fast 900 Schafe, Ziegen und vereinzelt auch Rinder gerissen, die Zahl der Wolfssichtungen in Siedlungsnähe sind ebenfalls massiv angestiegen. Quehenberger erinnert daran, dass wir in Mitteleuropa in einer kleinräumigen Kulturlandschaft leben und nicht in einer Wildnis mit endlosen Weiten. Es zeuge leider immer noch von einer unglaublichen Ignoranz der ländlichen Bevölkerung gegenüber, dass manche Gruppen weiterhin eine unkontrollierte Ausbreitung einfordern würden. „Der Wolf wird auch in Zukunft in Europa seinen Platz haben, er darf aber nicht per Gesetz über alle anderen Lebewesen gestellt werden.“
LK Präsident Rupert Quehenberger:
Erhaltungszustand über Landesgrenzen
Damit der Gesetzesentwurf in Kraft treten kann, muss er nun vom Rat formell genehmigt werden, der denselben Text am 16. April gebilligt hat. Die Richtlinie wird nach 20 Tagen in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben dann 18 Monate Zeit, um sie umzusetzen. Die Mitgliedstaaten müssen weiterhin den günstigen Erhaltungszustand des Wolfs sicherstellen. Der LK-Präsident fordert hier von der EU-Kommission eine grenzüberschreitende Betrachtung der Wolfslebensräume: „Wölfe wandern weite Strecken und durchqueren halb Europa in wenigen Tagen. Somit ist klar, dass der Alpenraum als zusammenhängender Lebensraum gesehen werden muss. Wir brauchen auch hier Rechtssicherheit. Eine rasche Entnahme von potenziell gefährlichen Wölfen ist wichtig, nur so lässt sich langfristig die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Rückkehr der Wölfe verbessern.“
Reaktionen aus Österreich
- Franz Mayr-Melnhof-Saurau, Präsident Jagd Österreich: „Gesetze aller Art sollten Fakten und wissenschaftlichen Erkenntnissen folgen. Wir sind erleichtert, dass es auch das Europäische Parlament so sieht. Nun ist der Weg frei für ein wissenschaftlich unterstütztes Management des Wolfes.“ Mit dem Wolf leben heiße, ihn innerhalb der Kulturlandschaft zu managen, wie alle anderen etablierten Wildarten auch. Der Wolf sei nicht mehr oder weniger schutzbedürftig als alle anderen Tiere.
- ÖVP-Europaabgeordneter Alexander Bernhuber: „Jahrelang haben wir uns konsequent dafür eingesetzt, endlich wurde der Schutzstatus abgesenkt.“ Eine gezielte Entnahme von problematischen Tieren sei kein Widerspruch zum Artenschutz, sondern eine notwendige Ergänzung, um unsere Almen und andere Kulturlandschaften verantwortungsvoll zu schützen. Es könne nicht sein, dass man beim Wolf in nationalen Grenzen denke. „Der Wolf kennt keine Ländergrenzen, daher muss auch die EU-Kommission den Alpenraum als zusammenhängenden Lebensraum definieren und den Erhaltungszustand europaweit einheitlich regeln.“