Salzburger Regierung einigt sich auf weitere Vorgehensweise bei Problemwölfen
Die Koalitionspartner der Salzburger Landesregierung haben sich auf die weitere Vorgehensweise zur Entnahme von Problemwölfen nach mehrfach aufgetretenen Rissen von Weidevieh geeinigt: "Wir haben Respekt vor der Diversität und Artenvielfalt der Tierwelt, aber auch großes Verständnis für die Probleme der Bauern auf den Almen, sodass wir in der Regierung Instrumente entwickeln, die beide Interessen unter einen Hut bringen“, sagen Landeshauptmann Wilfried Haslauer, Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn und der ressortzuständige Landesrat Josef Schwaiger.
„Es hat sich gezeigt, dass das Bescheidverfahren aufgrund der Verfahrensdauer kein geeignetes Instrument ist, weil rascher gehandelt werden muss. Beim Auftreten von Verdachtsfällen wird eine Rissbegutachtung durchgeführt und umgehend eine DNA-Analyse veranlasst. Für eine rasche Soforthilfe in Form von vorübergehenden Herdenschutzmaßnahmen nach bestätigten Rissen wird das Notfallteam des Österreichzentrums Bär, Wolf und Luchs angefordert. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird eine Verordnung vorbereitet und ein kurzes Hörungsverfahren eingeleitet, um Maßnahmengebiete zu erklären, in denen ein Problemwolf entnommen werden kann", sagen Landeshauptmann Wilfried Haslauer, Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn und der ressortzuständige Landesrat Josef Schwaiger. Demgemäß wird für zwei Wildregionen im Pinzgau (Kaprun-Fusch, Rauris) und eine im Pongau (Gastein West) das Verfahren für die Erlassung einer entsprechenden Maßnahmenverordnung eingeleitet.
Die für die Feststellung eines "Problemwolfes" nötigen Voraussetzungen werden in der Verordnung klar festgelegt:
- Herdenschutzmaßnahmen müssen entweder überwunden worden sein oder nicht zumutbar, nicht geeignet oder mit einem unverhältnismäßigen Kostenaufwand verbunden.
- Das Entnahmegebiet sowie der Riss sind sachverständig zu beurteilen und festzulegen.
- Vorgesehen ist eine Frist von vier Wochen für die Entnahme, diese beginnt immer nach einem neuerlichen Rissvorfall zu laufen und der entsprechende Zeitraum wird laufend auf der Homepage des Landes aktualisiert.
- Für die Unterstützung der Landwirte nach erfolgten Rissen wird das Notfallteam des ÖsterreichZentrums Bär, Wolf, Luchs für die Durchführung von vorübergehenden Herdenschutzmaßnahmen angefordert.
"Mir ist wichtig, diese für den ländlichen Raum wichtige Problematik gemeinsam und einvernehmlich einer Lösung für die Betroffenen zuzuführen, die aber gleichzeitig auch rechtlich hält und in der Praxis umgesetzt werden kann", schloss Landeshauptmann Wilfried Haslauer, der sich bei Landesrat Josef Schwaiger und seinen Experten für die Vorbereitungsarbeiten bedankte.
Quehenberger: Einigung gibt Bäuerinnen und Bauern Hoffnung
Am Mittwoch hat sich die Regierungskoalition in Salzburg darauf geeinigt, dass künftig unter bestimmten Bedingungen „Problemwölfe“ entnommen werden dürfen. „Für uns geht damit die jahrelange Forderung in Erfüllung, das Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Für die Salzburger Bäuerinnen und Bauern ist dies ein echter Lichtblick. Damit wird auch ein Zeichen gesetzt, dass uns die Almwirtschaft im Bundesland Salzburg wichtig ist und sie auch in Zukunft erhalten werden soll“, so der Präsident der Landwirtschaftskammer Salzburg, Rupert Quehenberger in einer ersten Reaktion.
Wenn ein Wolf zumindest 25 Tiere in einem Monat in einem nicht schützbaren Bereich tötet oder verletzt, gilt er als „Problemwolf“. Statt einem Bescheid, dessen Ausstellung zuletzt monatelang gedauert hat, soll nun nach einem Kriterienkatalog vorgegangen werden. „Nun muss sich zeigen, ob dieses Verfahren auch in der Praxis funktioniert. Ich bin jedenfalls optimistisch, dass dies ein gangbarer Weg zwischen dem Schutz der Natur und unserer Nutztiere ist“, erklärt Quehenberger. Er bedankt sich bei allen Koalitionsparteien des Landes Salzburg: „Die Einigung gibt unseren Bäuerinnen und Bauern erstmals wieder Hoffnung“.
Wenn ein Wolf zumindest 25 Tiere in einem Monat in einem nicht schützbaren Bereich tötet oder verletzt, gilt er als „Problemwolf“. Statt einem Bescheid, dessen Ausstellung zuletzt monatelang gedauert hat, soll nun nach einem Kriterienkatalog vorgegangen werden. „Nun muss sich zeigen, ob dieses Verfahren auch in der Praxis funktioniert. Ich bin jedenfalls optimistisch, dass dies ein gangbarer Weg zwischen dem Schutz der Natur und unserer Nutztiere ist“, erklärt Quehenberger. Er bedankt sich bei allen Koalitionsparteien des Landes Salzburg: „Die Einigung gibt unseren Bäuerinnen und Bauern erstmals wieder Hoffnung“.