Salzburg AG bietet ab Februar 2025 neue Tarife
Energiepreis sinkt weiter
Die Salzburg AG wird ab 1. Februar 2025 allen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben einen neuen, günstigeren Stromtarif anbieten. Im neuen Tarif „Strom Landwirtschaft 25“ beträgt der unrabattierte Arbeitspreis 16,70 Cent/kWh netto. Für den Tarifumstieg ist (wie bereits im Jahr 2024) der Abschluss eines neuen Stromliefervertrages über die Salzburg AG erforderlich. Alle Landwirte erhalten dazu ein gesondertes Anschreiben der Salzburg AG. Zudem erhalten die Kundinnen und Kunden über die Salzburg AG bis zu neun Freistromtage auf den Energiepreis im neuen Tarif „Strom Landwirtschaft 25“ bei Zustimmung zum SEPA-Lastschriftverfahren und zur Online-Kommunikation.
Rahmenvereinbarung mit der LK bringt Rabatt
Durch den Abschluss der neuen Rahmenvereinbarung mit der Landwirtschaftskammer Salzburg konnte ein Rabatt von 20 % zuzüglich eines Nachlasses von 1,00 Cent/kWh pro Jahr auf den Arbeitspreis im neuen Tarif „Strom Landwirtschaft 25“ ausverhandelt werden. Nach Abzug aller Rabatte und Freistromtage ergibt sich im Pool Landwirtschaft somit ein Arbeitspreis von 11,95 Cent/kWh netto.
Wie kommt man zu den Poolkonditionen?
Voraussetzungen für den Erhalt der Rabatte aus dem Pool Landwirtschaft sind der Beitritt zum Pool und ein zumindest einjähriger Strombezug im Tarif „Strom Landwirtschaft 25“. Der Umstieg auf den neuen Tarif „Strom Landwirtschaft 25“ ist online und postalisch über die Salzburg AG möglich. Die Informationen für den Umstieg auf den neuen Tarif erhalten Kundinnen und Kunden mittels eigenem Anschreiben.
Die Rahmenvereinbarung mit der Salzburg AG konnte für zwei Jahre, also bis zum 31. Jänner 2027, abgeschlossen werden. Der Beitritt zum Pool Landwirtschaft ist über dieses Formular (Download-Link) möglich. Auf Seite 2 des Formulars findet man auch die Vollmacht, mit der in Zukunft ein automatischer Poolbeitritt durch die Landwirtschaftskammer möglich wird.
Die Vorteile der Poolvollmacht
Poolbeitritt und das Abholen der Rabatte ausschließlich über Landwirtschaftskammer Salzburg
Fax: 0662/870571-323
E-Mail: strom@lk-salzburg.at
Post: Landwirtschaftskammer Salzburg, Schwarzstraße 19, 5020 Salzburg.
Das Formular kann auch persönlich bei Ihrer zuständigen Bezirksbauernkammer abgegeben werden.
LK-Vizepräsident Georg Wagner: Pool Landwirtschaft lohnt sich
"Auch wenn es diesmal viele Gespräche gebraucht hat, so sind wir mit dem Ergebnis doch zufrieden. Die Bündelung der Landwirtschaftskammer von mittlerweile 5.800 Betrieben stärkt uns den Rücken", so der Vizepräsident der LK-Salzburg, Georg Wagner.
Bitter ist für ihn allerdings, dass die Stromgesamtkosten im kommenden Jahr in Summe dennoch nicht stärker fallen werden. Wagner: „Wir können durch die Rahmenvereinbarung nur über Rabatte auf den Energiepreis reden, haben aber keinen Einfluss auf Netzgebühren, Steuern oder Abgaben.“ Diese werden bundeseinheitlich festgelegt. Im kommenden Jahr steigen die Netzgebühren an und es fallen Vergünstigungen aus den Vorjahren weg.Wagner: „Die Reduzierung des Energiepreises durch die Salzburg AG und die Vereinbarung der Rabatte auf den Energiepreis sind daher ein wichtiger Beitrag, um in der Land- und Forstwirtschaft den Kostenanstieg im Zaum zu halten.“
Was bringt mir die Vollmachtserklärung beim "Pool Landwirtschaft"?
Durch die Vollmacht muss sich der Betriebsführer nicht mehr um die jährliche Verlängerung der Pool-Zugehörigkeit kümmern. Ohne Unterzeichnung der Vollmacht muss der Landwirt/die Landwirtin jedem Tarifwechsel persönlich zustimmen.
Muss ich die Vollmacht unterzeichnen um vom Pooltarif zu profitieren?
Die Vollmacht ist unbefristet, kann aber jederzeit durch den Landwirt widerrufen werden.