Photovoltaik auf die Dächer
Österreich will 2030 Selbstversorger 
bei Ökostrom sein. Dazu 
wird die Landwirtschaft im Bereich 
der Photovoltaik einen 
wichtigen Beitrag leisten. Allerdings 
braucht es für den Ausbau 
der Photovoltaik klare Spielregeln.
In der Landwirtschaft gibt es dafür eine eindeutige Nutzungshierarchie:
1. Photovoltaik auf die Dächer.
2. Ackerflächen doppelt nutzen, also für die Lebensmittel- und Ökostromproduktion.
3. Beste Ackerböden sollen der Lebensmittelproduktion vorbehalten bleiben und für die ausschließliche Ökostrom-Produktion tabu sein.
										In der Landwirtschaft gibt es dafür eine eindeutige Nutzungshierarchie:
1. Photovoltaik auf die Dächer.
2. Ackerflächen doppelt nutzen, also für die Lebensmittel- und Ökostromproduktion.
3. Beste Ackerböden sollen der Lebensmittelproduktion vorbehalten bleiben und für die ausschließliche Ökostrom-Produktion tabu sein.
											Bauern als Betreiber von Anlagen
Beim Klimaschutz sind die bäuerlichen 
Familienbetriebe Teil 
der Lösung. "Wir forcieren, dass 
die bäuerlichen Familienbetriebe 
aktive Partner sowie Betreiber 
von Photovoltaik-Projekten werden“, 
betont der steirische LK-Präsident Franz Titschenbacher. Damit bleibt die 
Wertschöpfung grundsätzlich 
auf den Höfen und in der Region. Titschenbacher: "So eröffnen 
sich die Bauern als dezentrale 
Energiewirte neue Standbeine, 
wie beispielsweise den Verkauf 
von Ökostrom an die unmittelbare 
Nachbarschaft.“ Vorbild sind die steiermarkweit 
etwa 600 Biomassenahwärme-
Projekte, die seit vielen Jahren 
über 100.000 Privathaushalte 
und öffentliche Einrichtungen 
in den Gemeinden mit Biowärme 
versorgen.
										Ökostrom vom Dach: Fairer Netzzugang
Auch das geplante Erneuerbaren-
Ausbau-Gesetz priorisiert 
Photovoltaik-Anlagen auf Dächern. 
Allerdings erschweren 
beziehungsweise verhindern 
überbordende Netzzugangskosten 
diesen sinnvollen Weg. Titschenbacher 
verlangt mit Nachdruck 
eine praktikable Nutzung 
der Dächer zur Ökostromproduktion:
"Faire und transparente Netzzugangskosten, damit die beabsichtigte Wirkung des geplanten Erneuerbaren-Ausbau- Gesetzes sein Ziel nicht verfehlt.“ Allein in der Steiermark verfügen die Bauernhöfe über 550 ha an passenden Dachflächen. Diese können sofort genutzt werden.
										"Faire und transparente Netzzugangskosten, damit die beabsichtigte Wirkung des geplanten Erneuerbaren-Ausbau- Gesetzes sein Ziel nicht verfehlt.“ Allein in der Steiermark verfügen die Bauernhöfe über 550 ha an passenden Dachflächen. Diese können sofort genutzt werden.
Ackerflächen für Strom und Lebensmittel
Diese Photovoltaik-Mehrfachnutzungen 
vereinen die Lebensmittelproduktion 
mit der Ökostrom-
Herstellung. Besonders 
geeignet sind beispielsweise die 
Sparten Gemüse, Obst, Wein 
und der Anbau von Ackerfrüchten 
sowie die Freilandhennen-
Haltung. Die Kombination aus 
Hühnerhaltung und Photovoltaik 
ist in der Steiermark bereits 
in einer erfolgreichen Testphase. 
Mittelfristig will die Geflügelbranche 
ihren gesamten Strombedarf 
durch Mehrfachnutzungen 
selbst erzeugen. Mehrfach genutzte Flächen wirken sich 
positiv auf den Humusaufbau 
und den Insektenschutz aus.
										Beste Böden nur für Futter und Lebensmittel
"Um die sichere Versorgung mit 
regionalen Lebensmitteln zu gewährleisten 
und einen diesbezüglichen Nutzungskonflikt zu
 vermeiden, ist es zwingend notwendig, 
beste Ackerflächen nur 
für die Lebens- und Futtermittelproduktion 
zu verwenden“, 
betont Titschenbacher.
Flächen, die sich für Photovoltaik- Anlagen gut eignen, sind beispielsweise: Hanglagen, die nur eingeschränkt zu bewirtschaften sind, ausgekieste Schottergruben, Lagerplätze, Industrie- und Gewerbebrachen, ehemalige Verkehrsanlagen oder auch vorbelastete Deponieflächen.
Einer kontrollierten Erschließung des Photovoltaik-Potenzials durch heimische Betriebe auf geeigneten Flächen steht die Kammer positiv gegenüber.
										Flächen, die sich für Photovoltaik- Anlagen gut eignen, sind beispielsweise: Hanglagen, die nur eingeschränkt zu bewirtschaften sind, ausgekieste Schottergruben, Lagerplätze, Industrie- und Gewerbebrachen, ehemalige Verkehrsanlagen oder auch vorbelastete Deponieflächen.
Einer kontrollierten Erschließung des Photovoltaik-Potenzials durch heimische Betriebe auf geeigneten Flächen steht die Kammer positiv gegenüber.