Nitratinformationsdienst (NID) - Mais 2025
Für Teilnehmer an der ÖPUL-Maßnahme Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker (GRUNDWasser 2030) ist in Oberösterreich eine Düngung zu Mais mit leichtlöslichen, stickstoffhaltigen Düngern generell erst ab 22. März möglich. Grundsätzlich muss die Düngung unmittelbar vor dem Anbau erfolgen.
Für die Empfehlungen wurden vom 25. Februar bis 13. März 48 Schläge auf der nördlichen (24) und südlichen (24) Traun-Enns-Platte in einer Tiefe von 0 - 90 cm beprobt (getrennte Beprobung der Tiefenstufen 0 - 30 cm, 30 - 60 cm und 60 - 90 cm) und der mineralische Stickstoff analysiert (Nitrat in allen drei Tiefenstufen, Ammonium in 0 - 30 cm). Ab einem bestimmten Vorrat an mineralischem Stickstoff im Boden kann Stickstoffdünger eingespart werden. Dabei ist von den Düngeempfehlungen der Richtlinien für die sachgerechte Düngung auszugehen.
Zur Interpretation der Ergebnisse wurden mögliche Einflussfaktoren auf den Vorrat an mineralischem Stickstoff erhoben. Das waren die Vorfrucht, die Zwischenfrucht, eventuell bereits erfolgte Düngegaben im Herbst, der Viehbesatz (Veredlungsbetrieb oder Marktfruchtbetrieb) und die Bodenverhältnisse.
Zur Interpretation der Ergebnisse wurden mögliche Einflussfaktoren auf den Vorrat an mineralischem Stickstoff erhoben. Das waren die Vorfrucht, die Zwischenfrucht, eventuell bereits erfolgte Düngegaben im Herbst, der Viehbesatz (Veredlungsbetrieb oder Marktfruchtbetrieb) und die Bodenverhältnisse.
Vorrat an pflanzenverfügbarem Stickstoff Anfang März 2025
Der Gehalt an mineralischem Stickstoff (Nmin) betrug im Durchschnitt (gerundet) 46 kg N/ha, (im Vorjahr waren es 50 kg N/ha), in den einzelnen Tiefenstufen: durchschnittlich 31 kg in den obersten 30 cm, 10 kg in 30 - 60 cm und 5 kg in 60 - 90 cm Tiefe. Die Hälfte der Werte liegen in einem Bereich zwischen 35 und 55 kg N/ha in 0 - 90 cm Bodentiefe. Zwei Schläge hatten einen Nmin-Gehalt unter 20 kg N/ha, sechs Schläge über 70 kg N/ha, der höchste Wert betrug 95 kg N/ha. Die Werte liegen in diesem Jahr somit - bis auf Einzelfälle - auf niedrigem bis mittlerem Niveau.
Unterschiede zwischen Nmin-Gehalten von Schlägen in der nördlichen Traun-Enns-Platte (Bezirke Linz-Land und Wels-Land) und der südlichen (Bezirke Kirchdorf und Steyr) waren nicht feststellbar. Da ein Großteil der Ergebnisse in einem engen Bereich liegt, ist die Auswirkung der Vorfrucht auf die Höhe der Nmin-Gehalte gering. Generell sind die durchschnittlichen Nmin-Gehalte nach Wintergerste und nach Winterweizen mit 45 kg N/ha ident. Körnermais war in drei Fällen als Vorfrucht angegeben, die durchschnittlichen Nmin-Gehalte liegen bei 40 kg N/ha. Das Einsparungspotenzial bei der Düngung ist aber gering, da nur Beträge über 40 kg N/ha anzurechnen sind. Winterroggen, Wintertriticale, Sojabohne, Zuckerrübe und Körnermaisvermehrung waren jeweils in weniger als drei Fällen als Vorfrucht angegeben, weshalb nicht genügend Vergleichsfälle für eine Auswertung zur Verfügung standen. Nachdem fast alle untersuchten Schläge über den Winter begrünt waren, ist eine Aussage über Unterschiede zwischen begrünten und unbegrünten Schlägen nicht möglich.
Das ergibt nach Vorfrucht Wintergerste und Winterweizen eine Einsparungsmöglichkeit bei der Düngung von 5 kg N/ha. Die empfohlene Einsparung bezieht sich auf die gesamte für den Mais vorgesehene Düngemenge und kann daher beim ersten oder zweiten Düngetermin vorgenommen werden. Als Grundlage für die Einsparung ist eine ertragslagenabhängige Einschätzung des Düngebedarfs vorzunehmen.
Vorschriften hinsichtlich maximaler Gaben- bzw. Einzelgabenbeschränkungen, Düngeobergrenzen laut ÖPUL und NAPV sind einzuhalten. Eine etwaig durchgeführte Herbstdüngung (Zwischenfrucht) und die Vorfruchtwirkung gemäß Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) sind zu berücksichtigen.
Unterschiede zwischen Nmin-Gehalten von Schlägen in der nördlichen Traun-Enns-Platte (Bezirke Linz-Land und Wels-Land) und der südlichen (Bezirke Kirchdorf und Steyr) waren nicht feststellbar. Da ein Großteil der Ergebnisse in einem engen Bereich liegt, ist die Auswirkung der Vorfrucht auf die Höhe der Nmin-Gehalte gering. Generell sind die durchschnittlichen Nmin-Gehalte nach Wintergerste und nach Winterweizen mit 45 kg N/ha ident. Körnermais war in drei Fällen als Vorfrucht angegeben, die durchschnittlichen Nmin-Gehalte liegen bei 40 kg N/ha. Das Einsparungspotenzial bei der Düngung ist aber gering, da nur Beträge über 40 kg N/ha anzurechnen sind. Winterroggen, Wintertriticale, Sojabohne, Zuckerrübe und Körnermaisvermehrung waren jeweils in weniger als drei Fällen als Vorfrucht angegeben, weshalb nicht genügend Vergleichsfälle für eine Auswertung zur Verfügung standen. Nachdem fast alle untersuchten Schläge über den Winter begrünt waren, ist eine Aussage über Unterschiede zwischen begrünten und unbegrünten Schlägen nicht möglich.
Das ergibt nach Vorfrucht Wintergerste und Winterweizen eine Einsparungsmöglichkeit bei der Düngung von 5 kg N/ha. Die empfohlene Einsparung bezieht sich auf die gesamte für den Mais vorgesehene Düngemenge und kann daher beim ersten oder zweiten Düngetermin vorgenommen werden. Als Grundlage für die Einsparung ist eine ertragslagenabhängige Einschätzung des Düngebedarfs vorzunehmen.
Vorschriften hinsichtlich maximaler Gaben- bzw. Einzelgabenbeschränkungen, Düngeobergrenzen laut ÖPUL und NAPV sind einzuhalten. Eine etwaig durchgeführte Herbstdüngung (Zwischenfrucht) und die Vorfruchtwirkung gemäß Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) sind zu berücksichtigen.
Nähere Informationen bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung unter 050/6902-1426 oder www.bwsb.at.