Neue Regeln für Schwarzwildbejagung in Aussicht
Die Schwarzwildbestände in Salzburg haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Parallel dazu steigen auch die Schäden an landwirtschaftlichen Nutzflächen, besonders in Teilen des Flachgaus sowie im Lungau. Betroffen sind dabei vor allem Wiesen, Weiden und Almflächen, die für die Futterproduktion, den Erhalt der Kulturlandschaft und der Biodiversität von zentraler Bedeutung sind. Um dieser Entwicklung wirksam zu begegnen, bringt das Jagdressort des Landes in Zusammenarbeit der Salzburger Jagdlandesrätin LH-Stellvertreterin Marlene Svazek mit der Salzburger Jägerschaft und Vertretern der Landwirtschaftskammer Salzburg ein Bündel an jagd- und praxisorientierten Maßnahmen auf den Weg. Kernpunkte sind dabei die Freigabe von Nachtzieltechnik für die Bejagung von Schwarzwild, Raubwild und Bibern sowie die Möglichkeit des Schwarzwildfanges mittels Kastenfalle. Damit sollen die Jägerinnen und Jäger die stark nachtaktive Wildart gezielter bejagen können, um Schäden an Futterflächen und Almen einzudämmen und die Landwirtschaft zu unterstützen.
Nachtzieltechnik mit klaren Regeln
Die Freigabe von Nachtzieltechnik folgt dem Beispiel anderer Bundesländer, in denen sich die Praxis bewährt hat. Die Geräte ermöglichen ein sicheres und präzises Vorgehen auch bei Dunkelheit. Gleichzeitig bleibt die Nutzung solcher Technik für andere Wildarten, insbesondere für wiederkauendes Schalenwild, weiterhin streng verboten. Verstöße werden künftig mit scharfen Sanktionen und dem Entzug der Jagdkarte geahndet. „Die Verwendung von Nachtzieltechnik erfordert ein hohes Maß an Vertrauen. Wer dieses missbraucht und bei Nacht Jagd auf andere Wildarten macht, schadet nicht nur der Jagd und in weiterer Konsequenz auch dem Forst, sondern wird auch mit scharfen Konsequenzen ohne Kompromiss rechnen müssen“, sind sich Landesjägermeister Max Mayr-Melnhof und Jagdlandesrätin Marlene Svazek einig.
Schadensbegrenzung und Seuchenschutz
Neben der Schadensbegrenzung steht auch der Seuchenschutz im Fokus. Die Afrikanische Schweinepest, die zwar für den Menschen ungefährlich, für Haus- und Wildschweine aber tödlich ist, breitet sich in Europa immer weiter aus. Durch eine konsequente Bejagung sollen mögliche Infektionsketten frühzeitig unterbunden und die heimische Tierhaltung geschützt werden.
Ergänzende Maßnahmen
Ergänzend ist vorgesehen, Rehwildfütterungen in Gebieten mit Standwild so zu gestalten, dass Schwarzwild keinen Zugang mehr erhält. Dadurch sollen Fehlanreize vermieden werden. Die bisherigen Zahlen unterstreichen die Dynamik: Allein im Lungau wurden heuer bereits rund 40 Stück Schwarzwild erlegt, im gesamten Bundesland waren es im Vorjahr über 100 Tiere. Fachleute gehen davon aus, dass sich die Art in Salzburg mittlerweile dauerhaft etabliert hat. Die Jägerschaft und die Landwirtschaftskammer sind in die geplante Novelle miteingebunden. Mit der Gesetzesänderung und begleitenden Verordnungen wird im Bundesland weiterhin im Interesse von Landwirtschaft, Jagd und Naturschutz gehandelt.
Die Gesetzesnovelle soll im beginnenden Frühjahr gelten, so Marlene Svazek. Hintergrund sei, dass der rechtliche Rahmen geschaffen werde, um die Frühjahrsschäden durch das Schwarz-
wild wirksam einzudämmen.