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21.08.2025 | von Rosemarie Rotschopf

Wie alle Jahre organisiert die Landwirtschaftskammer Salzburg wieder eine Sammelaktion zur Produktuntersuchung für Direktvermarkter. Die letzte Möglichkeit, die Proben in den Bezirksbauernkammern abzugeben, besteht am 26. August.

Jetzt Proben abgeben, Qualität sichern und Strafen vermeiden.jpg © AdobeStock
© AdobeStock

Für viele Direktvermarkter und Almbetriebe gehört sie längst zur jährlichen Routine: Die Sammelaktion zur Produktuntersuchung ist ein fixer Bestandteil des Arbeitsjahres und hilft dabei, die gesetzlichen Anforderungen einfach und verlässlich zu erfüllen. Auch heuer bietet sich am Dienstag, 26. August, ein letztes Mal die Gelegenheit, Milch- oder Fleischprodukte gesammelt zur Analyse ins Labor zu senden.

Gesetzliche Pflicht zur Eigenkontrolle

Die Vorgaben sind klar: Wer Lebensmittel direkt vermarktet, trägt Verantwortung für deren Sicherheit. Ein funktionierendes Eigenkontrollsystem mit regelmäßigen Produktuntersuchungen ist dafür unerlässlich. Doch wie oft müssen welche Produkte untersucht werden? 

Zur Einschätzung der Untersuchungshäufigkeit stehen zwei zentrale Hilfsmittel zur Verfügung (siehe Kasten mit den Links):

  • die vom Land Salzburg entwickelten Entscheidungstabellen
  • die Leitlinien für die Milchverarbeitung am Bauernhof bzw. auf der Alm 
  • Beide enthalten die Risikotabellen, mit denen die Kontrollhäufigkeit je nach Produkttyp und Betriebsform individuell ermittelt werden kann.
  • Die Entscheidungstabellen stehen getrennt nach Verarbeitungsform als Excel-Datei zum Download bereit (siehe Kasten). 

Diese Tabellen sind das zentrale Werkzeug für die amtliche Kontrolle in Salzburg und gleichzeitig die Berechnungsgrundlage für alle Betriebe. Wichtig: Die Datei muss heruntergeladen und die Makros entfernt werden, damit die Eingabefelder freigeschaltet sind. Nur so lässt sich korrekt ermitteln, wie oft welches Produkt untersucht werden muss.

Die Leitlinien selbst bieten darüber hinaus praxisnahe Informationen zur hygienischen Verarbeitung und sind ebenfalls über die Website der Veterinärbehörde oder über das Österreichische Lebensmittelbuch abrufbar.


 
Jetzt Proben abgeben, Qualität sichern und Strafen vermeiden.jpg © AdobeStock
© AdobeStock

Wer sollte teilnehmen?

Die Sammelaktion richtet sich an alle Betriebe, die ihre gesetzlichen Eigenkontrollpflichten für 2025 noch nicht vollständig erfüllt haben:

  • Direktvermarkter mit mehreren vorgeschriebenen Untersuchungen pro Jahr
  • Betriebe mit Zusatzanforderungen aufgrund von Hygienerisiken
  • Betriebe mit Grenzwertüberschreitungen bei den bereits eingesandten Produktproben ohne zufriedenstellendes Untersuchungsergebnis
  • Almbewirtschafter, die keine typischen Almprodukte herstellen und laut Einstufung mehrere Proben je Saison einsenden müssen
  • Betriebe, die 2025 noch keine Probe eingesandt haben

Kein Risiko für Verwaltungsstrafen

Umso wichtiger ist es, die Sammeltermine gezielt zu nutzen. Die Landwirtschaftskammer bietet am 26. August
ein letztes Mal die Möglichkeit zur zentralen Einsendung. Die Proben müssen sauber verpackt, gut gekühlt und pünktlich zur Bezirksbauernkammer gebracht werden – die weitere gekühlte Lieferung ins Labor wird organisiert.

Wer sich rechtzeitig vorbereitet, die Entscheidungstabelle des Landes Salzburg korrekt nutzt, die Inhalte der Hygieneleitlinien kennt und einhält, das Eigenkontrollhandbuch der Landwirtschaftskammer als Dokumentationsgrundlage verwendet und die Sammeltermine gezielt in Anspruch nimmt, sorgt für Sicherheit  im eigenen Betrieb und für die Qualität der Produkte.

Jetzt Proben abgeben, Qualität sichern und Strafen vermeiden.jpg © Archiv
© Archiv

Termine für die Produktuntersuchung

Die Proben können am Dienstag, 26. August zu folgenden Zeiten in den angeführten Bezirksbauernkammern abgegeben werden: 

  • BBK Tamsweg von 7.45 bis 9.30 Uhr
  • BBK St. Johann von 8 bis 10.15 Uhr
  • BBK Maishofen, Hallein und Salzburg von 8 bis 11 Uhr

Die Proben müssen lebensmittelecht verpackt und gekühlt abgegeben werden. Erforderlich sind mindestens 150 g bzw. 250 ml bei flüssigen Milchprodukten. Je Produktprobe ist ein Probenbegleitschein auszufüllen und separat abzugeben. Fragen bezüglich der Beprobung beantworten die Wirtschaftsberaterinnen der BBKs. 

Anmeldung bis spätestens Freitag, 22. August per E-Mail an direktvermarktung@lk-salzburg.at oder in der BBK Tamsweg unter 050/2595-5554

Fragen zur Probenmenge, Verpackung, zur richtigen Zuordnung laut Risikotabelle, zur Entscheidungstabelle des Landes Salzburg oder zum Probenbegleitschein beantworten die Direktvermarktungsberaterinnen der Landwirtschaftskammer per E-Mail an direktvermarktung@lk-salzburg.at oder telefonisch unter 050/2595-5554.

Kontakt

  • Rosemarie Rotschopf
    Ing. Rosemarie Rotschopf
    rosemarie.rotschopf@lk-salzburg.at
    M 0664/6025 955 558

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