Interesse an der L-Invest bleibt auf hohem Niveau
380 Anträge seit März 2023
LE-Invest: Auszahlung in zweiter Jahreshälfe
Was wird im neuen Landes-Investprogramm gefördert?
Die Fördergegenstände werden nach der Höhe der maximal anrechenbaren Kosten (jeweils netto) unterschieden. Die Mindestinvestitionssumme pro Antrag beträgt 10.000 Euro.
90.000 Euro:
Umbau bestehender Anbindeställe zu besonders tierfreundlicher Laufstallhaltung mit den verbundenen Funktionsbereichen (Freiauslauf, Melkstand, Milchkammer) und fest mit dem Gebäude verbundenen technischen Einrichtungen (Melk- und Kühltechnik, Fütterungsband, Kraftfutterstation, Viehbürsten …) Verbundene Funktionsbereiche und technische Einrichtungen sind nur in Kombination mit überwiegend baulicher Stallumbaumaßnahme förderbar.
60.000 Euro:
- Besonders tierfreundliche bauliche Maßnahmen mit den verbundenen Funktionsbereichen und fest mit dem Gebäude verbundenen technischen Einrichtungen (siehe Beispiele oben).Verbundene technische Einrichtungen sind nur in Kombination mit überwiegend baulicher Stallmaßnahmen förderbar.
- Almmaßnahmen
- Jauche- und Güllelager mit fester Abdeckung sowie Festmistlagerstätten
- Heutrocknungsanlagen, Hängedrehkräne und Mobilkräne
30.000 Euro:
Motormäher (Grundgerät) plus Mähbalken. Voraussetzung: Bergbauernbetrieb mit
über 180 Erschwernispunkten zum Zeitpunkt der Antragstellung