„Ich wollt, ich hätt ein Huhn“: Einstieg in die Hühnerhaltung
Wenn am landwirtschaftlichen Betrieb Geflügel gehalten wird, erfolgt die Meldung an die Behörde im Rahmen des Mehrfachantrages. Bei privaten Hühnerhaltern bzw. wenn kein Mehrfachantrag abgegeben wird, besteht die Meldepflicht bei der Bezirkshauptmannschaft innerhalb von einer Woche ab Beginn der Haltung.
Erzeugercode je nach Betriebsgröße
Um die Rückverfolgbarkeit der für den menschlichen Verzehr bestimmten Eier bis zur Produktionsstätte zu gewährleisten, ist jedes Ei mit einem Erzeugercode zu kennzeichnen. Der Code wird von der Bezirksverwaltungsbehörde vergeben. Ein Legehennenbetrieb muss einen Antrag auf Registrierung des Betriebs stellen und erhält einen Erzeugercode. Eine Ausnahme gilt für Kleinbetriebe, die weniger als 350 Legehennen halten und Eier weder nach Gewichts- noch nach Güteklasse sortieren, unverpackt und ausschließlich ab Hof oder direkt an Endverbraucher verkaufen.
Als Grundkriterium für die Haltung von Geflügel gilt die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorgaben, dabei müssen das Tierschutzgesetz und die Anlage 6 der 1. Tierhaltungsverordnung eingehalten werden. Für die biologische Produktion muss die EU-Bio-Verordnung umgesetzt werden. Hühner wollen in ihrem Lebensbereich die Aktivitäten Fressen und Trinken, Scharren, Staubbaden, Eiablage und Ruhen durchführen. Je nach Haltungssystem müssen dafür Mindestflächen zur Verfügung stehen (siehe Tabellen). Außenscharrraum, Nestflächen, Anflugroste und erhöhte Sitzstangen zählen nicht zur nutzbaren Fläche.
Bio-Betriebe dürfen max. sechs Legehennen und bis zu sieben Legehennen bei richtlinienkonformem Außenscharrraum pro Quadratmeter halten. Zusätzlich müssen Bio-Hennen einen Auslauf von mind. zehn Quadratmetern je Tier zur Verfügung haben.
Bei Kleinsthaltungen wird empfohlen, die Größe von Stall und Auslauf sowie die Nestanzahl großzügiger zu bemessen. Für Kleinstallungen wird eine Freilandhaltung mit einem Außenscharrraum bzw. einem überdachten, stallnahen Auslauf angeraten. Dabei bewährt sich eine Besatzdichte von max. fünf Hennen pro Quadratmeter nutzbarer Stallfläche. Hühner haben einen geregelten Tagesablauf, das soll bei der Haltung berücksichtigt werden. Zu Beginn des Tages fressen Hennen und legen danach ein Ei. Zu Mittag ruhen die Tiere und nehmen ein Staubbad. Am frühen Abend wird gescharrt und gefressen, danach begeben sich die Hühner wieder auf die Sitzstangen zum Ruhen.
Als Grundkriterium für die Haltung von Geflügel gilt die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorgaben, dabei müssen das Tierschutzgesetz und die Anlage 6 der 1. Tierhaltungsverordnung eingehalten werden. Für die biologische Produktion muss die EU-Bio-Verordnung umgesetzt werden. Hühner wollen in ihrem Lebensbereich die Aktivitäten Fressen und Trinken, Scharren, Staubbaden, Eiablage und Ruhen durchführen. Je nach Haltungssystem müssen dafür Mindestflächen zur Verfügung stehen (siehe Tabellen). Außenscharrraum, Nestflächen, Anflugroste und erhöhte Sitzstangen zählen nicht zur nutzbaren Fläche.
Bio-Betriebe dürfen max. sechs Legehennen und bis zu sieben Legehennen bei richtlinienkonformem Außenscharrraum pro Quadratmeter halten. Zusätzlich müssen Bio-Hennen einen Auslauf von mind. zehn Quadratmetern je Tier zur Verfügung haben.
Bei Kleinsthaltungen wird empfohlen, die Größe von Stall und Auslauf sowie die Nestanzahl großzügiger zu bemessen. Für Kleinstallungen wird eine Freilandhaltung mit einem Außenscharrraum bzw. einem überdachten, stallnahen Auslauf angeraten. Dabei bewährt sich eine Besatzdichte von max. fünf Hennen pro Quadratmeter nutzbarer Stallfläche. Hühner haben einen geregelten Tagesablauf, das soll bei der Haltung berücksichtigt werden. Zu Beginn des Tages fressen Hennen und legen danach ein Ei. Zu Mittag ruhen die Tiere und nehmen ein Staubbad. Am frühen Abend wird gescharrt und gefressen, danach begeben sich die Hühner wieder auf die Sitzstangen zum Ruhen.
- Licht: Tageslänge und Lichtstärke haben Einfluss auf den Futterverbrauch und die Produktion. Mit unterschiedlichen Lichtstärken kann man steuern, wo sich die Tiere aufhalten. Ein Huhn hat beim Fressen, Trinken und Scharren am liebsten mind. 60 Lux, beim Legen und Ruhen auf der Stange bevorzugt es Dämmerlicht (0,5 bis 1 Lux). In der Tierhaltungsverordnung wird vorgeschrieben, dass in Geflügelställen im Tierbereich in der Lichtphase eine Lichtstärke von mind. 20 Lux erreicht werden muss. Im Legehennenstall muss eine ununterbrochene Dunkelphase von täglich mind. sechs Stunden gegeben sein. Die Notbeleuchtung in der Dunkelphase erzeugt eine Lichtstärke von höchstens 5 Lux. Bei Beleuchtung ausschließlich durch natürliches Licht sollen die Lichtöffnungen eine gleichmäßige Verteilung des Lichts im Stallbereich sichern.
- Klima: Die Faktoren Temperatur, Luftgeschwindigkeit, Zusammensetzung der Stallluft, Staub und Licht beeinflussen das Klima. Meiden die Hühner gewisse Bereiche oder sind sie dicht aneinander oder weit voneinander entfernt, gibt es Defizite. Hühner mögen keine Zugluft. Die optimale Temperatur liegt zwischen 16 und 20 °C. Zu hohe Ammoniak- und Staubgehalte sind zu vermeiden, weil sie die Schleimhäute angreifen und die Hühner somit krankheitsanfälliger werden.
- Fressen und Trinken: Ausreichend Tröge und Tränken sind für gute Futteraufnahmen und somit auch gute Legeleistungen eine Voraussetzung. Alle Tiere sollten gleichzeitig fressen können. Hennen müssen mit einem hochwertigen Legehennenfutter gefüttert werden. Eine Legehenne trinkt durchschnittlich 1,6- bis zweimal so viel Wasser, wie sie Futter aufnimmt. Wasser in Trinkwasserqualität und regelmäßig gereinigte Tränken sind für die Produktion von einwandfreien Produkten eine Voraussetzung.
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Einstreu: Die Grundbedürfnisse Scharren und Staubbaden werden über die Einstreu gestillt. Das Scharren ist bei Hühnern mit dem Fressen verbunden. Langstroh, Häckselstroh, Hobelspäne oder Hackschnitzel eignen sich dafür. Wichtig ist, dass die Einstreu trocken, sauber und pilzfrei ist. Mindestens ein Drittel der Fläche im Stall ist mit Einstreu zu bedecken. Das Staubbaden dient dazu, die Federn zu reinigen und Parasiten zu entfernen. Hierfür ist z. B. Sand nötig.
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Kotkasten oder Volierenrost: Der Kotkasten dient dazu, die Tiere von ihren Ausscheidungen zu trennen, er darf max. zwei Drittel der Stallfläche umfassen. In diesen Bereich werden zumeist die Fütterung, Tränke und die Sitzstangen integriert.
- Sitzstangen: Hühner ruhen und schlafen gerne in der Höhe, um außerhalb der Reichweite von Raubtieren zu bleiben. Sitzstangen dienen daher den Hennen zum Aufbäumen in der Nacht. Gesetzlich sind mind. 20 cm je Henne vorgeschrieben. Sitzstangen sollen stufenförmig ansteigend über der Rostebene angebracht werden. Zwischen den Stangen muss ein Horizontalabstand von 30 cm, zur Wand 20 cm eingehalten werden. Der Abstand von Sitzstangen zur Rostebene muss mindestens 35 cm betragen. Als Material für Sitzstangen ist Kunststoff gut geeignet, weil dieser gut sauber bleibt. Sitzstangen aus Holz verschmutzen schnell und sind eine mögliche Brutstätte für die rote Vogelmilbe. Für einen guten Halt haben sich Sitzstangen mit einem Durchmesser von 4 bis 4,5 cm bewährt.
- Eiablage: Legenester müssen an einer ruhigen Stelle positioniert werden. Das Legenest soll mit Stroh, vorzugsweise Dinkelspelzen, eingestreut sein oder aus den Materialien Kunstgras oder Gumminoppen bestehen. Ein sauberes und staubfreies Legenest wird von den Legehennen gerne angenommen und auch die Eier bleiben sauber. Gesetzlich vorgeschrieben sind bei Einzelnestern mind. ein Nest für sieben Tiere, bei Gruppennestern max. 120 Tiere pro Quadratmeter. Bei Bio-Betrieben liegt die gesetzliche Vorgabe bei max. 83 Tieren pro Quadratmeter. Für Kleinsthaltungen wird empfohlen, dass für max. fünf Legehennen ein Einzelnest zur Verfügung steht. Das Nest sollte im Vergleich zum restlichen Stall leicht abgedunkelt sein.
- Außenscharrraum oder Winterauslauf: Außenscharrräume sind überdacht, eingestreut und an einer oder mehreren Seiten begrenzt und nicht isoliert. In diesem Bereich kann auch gut ein Sandbad oder Staubbad integriert werden. Wenn der Außenscharraum zur Berechnung der Besatzdichte berücksichtigt werden soll, muss er mindestens die Fläche von einem Drittel der nutzbaren Stallfläche umfassen und tagsüber uneingeschränkt zugänglich sein.
- Auslauf: Ein Auslauf wirkt positiv auf das Wohlbefinden der Tiere. Ein gutes Management und eine gute Pflege bilden die Basis für einen gut funktionierenden Auslauf. Im Stallnahbereich eignet sich eine Fläche mit Hackschnitzeln, damit die Keim- und Parasitenbelastung verringert wird. Der Auslauf sollte mit Sträuchern und Bäumen ausgestattet sein, damit die Hühner einen Schatten haben und sich geschützt fühlen. Regelmäßige Nachsaaten, Koppeln der Weideflächen, regelmäßiges Mähen und die Vermeidung der Pfützenbildung nach Niederschlägen müssen im Management umgesetzt werden. Eine regelmäßige Behandlung mit Kalk ist zu empfehlen. Achtsam muss man beim Auslauf in puncto Gesundheit sein. Bei konventioneller Freilandhaltung ist eine Auslaufgröße bzw. Mindestgrünlandfläche von acht Quadratmetern pro Henne anzubieten, bei biologischer Haltung sind es mind. zehn Quadratmeter pro Tier.