GLÖZ 2 - Angemessener Schutz von Feuchtgebieten und Torfflächen
Ziele dieser Anforderung
- Beitrag zum Klimaschutz durch den Erhalt des Kohlenstoffgehaltes im Boden und deren Kohlenstoffspeicherkapazitäten
- Schutz von Lebensräumen
Betroffene Schlagnutzungsart(en)
- Ackerland
- Dauergrünland
- Dauerkulturen
Als Feuchtgebiete und Torfflächen gelten Flächen, die gemäß elektronischer Bodenkarte bzw. überarbeitetem, nationalem Feuchtgebietsinventar als
- Moorböden sowie
- Schwarzerdeböden und Auböden mit einem Wasserverhältnis von feucht bis nass ausgewiesen sind.
Auf diesen Flächen ist folgendes nicht zulässig:
- Das Abbrennen bzw. der Abbau von Torf
- Erstmalige Neuanlage von Entwässerungen*
- Geländeverändernde Grabungen oder Anschüttungen
- Bodenwendungen tiefer als 30 cm
- Umbruch und Umwandlung von Dauergrünlandflächen