Geflügelbranche fehlen die Echtzahlen
Die Struktur in der Landwirtschaft hat sich im Laufe der Zeit erheblich verändert. Die Landwirtschaft von heute muss sich mit Themen wie Nachhaltigkeit und Klimawandel auseinandersetzen. Alternative Energiegewinnung spielt dabei eine zunehmend wichtige Rolle, sowohl zur Reduzierung von Betriebskosten als auch zur Verringerung der Klimabelastungen. Viele Betriebe haben sich bereits an die neuen Situationen mit allen ihren Herausforderungen angepasst. Oftmals waren Weiterentwicklungen nur mit teuren Investitionen möglich. Wenn Entwicklungen in der österreichischen Geflügelwirtschaft dargestellt werden sollen, dann wird die dünne Datenlage zum Problem.
Zu wenig Basisdaten in der Geflügelbranche
Momentan gibt es zu wenige Basisdaten über die gesamte Branche. Aus diesem Grund hat die QGV im Jänner eine Basisdatenerhebung bei allen Geflügelbetrieben Österreichs durchgeführt. Neben der Erhebung der Basisdaten, wo beispielsweise abgefragt wird, ob eine TKV-Tonne vorhanden ist oder welches Tränkesystem installiert wurde, gibt es einen weiteren Erhebungsblock, genannt TIHALO, was für „Tierhaltung in Österreich“ steht. Es handelt sich dabei um einen Fragebogen zur Erhebung von Daten aus der Tierhaltung und vor allem aus dem Wirtschaftsdüngermanagement.
Die TIHALO-Befragung ist spartenübergreifend, vom Rind bis zum Geflügel. Im Jahr 2025 wird die Befragung zum ersten Mal durch die QGV für alle österreichischen Geflügelbetriebe ausgeführt. Die Ergebnisse der Befragung dienen unter anderem der österreichischen Luftschadstoffinventur als Basis für Emissions-Berechnungen.
Schlechtere Ergebnisse durch fehlende Zahlen
Wenn Echtzahlen über das Wirtschaftsdüngermanagement fehlen, dann müssen die Emissionen über Standardwerte berechnet werden, die das Ergebnis der heimischen Nutztierhaltung deutlich schlechter darstellen, als es ist. Deshalb ist es im Interesse der Landwirtschaft, valide Zahlen aus der gesamten Branche zu erheben, um einen realistischen Überblick zur Situation in Österreich, speziell in der Geflügelhaltung, zu erhalten.
Beginn der Erhebung ab Jänner
Im Jänner wurde die Basisdatenerhebung sowie die Erhebung von TIHALO in Form eines digitalen Fragebogens an alle Geflügelbetriebe Österreichs verschickt. In Ausnahmefällen kann der Fragebogen auch zur schriftlichen Beantwortung durch die QGV verschickt werden.
Die erhobenen Daten werden in der PHD gespeichert und über den persönlichen Zugang der QGV-Mitglieder können die eigenen Daten jederzeit eingesehen und auch aktualisiert werden. Der Aktualisierungsprozess soll standardmäßig jährlich durchgeführt werden. Darin liegt auch der große Mehrwert für alle Beteiligten. TIHALO ist eine Befragung, die jährlich durchgeführt werden muss. Mit der Digitalisierung des Fragebogen, reicht es zukünftig völlig aus, die Daten einmal jährlich zu kontrollieren und gegebenenfalls zu aktualisieren.
Daten werden anonymisiert
Bei Befragungen oder Erhebungen stellt sich immer die Frage, wie die Daten gespeichert werden und wer Zugriff auf die Daten erhält. Hinsichtlich der Speicherung wird der Server der QGV beansprucht. Eine Weitergabe der erhobenen Daten erfolgt ausschließlich anonymisiert an die HBLFA Raumberg-Gumpenstein und die Bundesanstalt für Agrarwissenschaft und Bergbauernfragen zur Berechnung der Emissionen. Weiters können anonymisierte Daten zur Darstellung von Entwicklungen in der Geflügelhaltung von der QGV genutzt werden.
FAQ's
Wer muss den Fragebogen ausfüllen?
Alle österreichischen QGV-Geflügelbetriebe.
Welche Informationen werden abgefragt?
Der Fragebogen deckt eine Vielzahl relevanter Themen ab, darunter: Festmist, Gülle/Jauche, Ausbringung von Wirtschaftsdünger, Ausstattung des Geflügelbetriebes. Es erfolgt keine Erhebung von persönlichen Daten.
Wie lange dauert das Ausfüllen des Fragebogens?
Das Ausfüllen dauert in der Regel ca. 15 Minuten.
Gibt es eine Frist für die Abgabe des Fragebogens?
Die erste Frist endet am Mo, 10. Februar. Falls diese verpasst wird, erhält man die Möglichkeit, den Fragebogen bis zum Mo, 24. Februar abzugeben. Falls auch dieses Datum nicht eingehalten wird, erfolgt eine Sanktionsankündigung ab Mo, dem 10. März.
Welche Sanktionen drohen?
Der Entzug von Fördermitteln für bis zu zehn Monate.