Dippmittel: Zulassung und Prüfung - Wirksamkeit absichern
Zulassung als Biozidprodukt: Biozidprodukte (z.B. deklarierte Zitzendesinfektionsmittel) unterliegen gemäß der Biozidprodukte-Verordnung einem Zulassungsverfahren, das eine behördliche Bewertung hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und ihrer Risiken für Mensch, Tier und Umwelt zur Grundlage hat. Ein Biozidprodukt kann national in einem EU-Staat zugelassen werden und im Verfahren der gegenseitigen Anerkennung in weiteren EU-Mitgliedland zugelassen werden. Es gibt auch die Möglichkeit der Unionszulassung, die in der gesamten EU gilt. Auf EU-Ebene ist die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) zuständig. Alle Biozidprodukte müssen vor dem Inverkehrbringen zugelassen werden und die darin enthaltenen Wirkstoffe vorab auf Unionsebene genehmigt worden sein. Behördlich geprüfte Biozidprodukte weisen eine Zulassungsnummer auf.
Zulassung als Tierarzneimittel: Die höchste Sicherheit haben die als "frei verkäufliche Tierarzneimittel" deklarierten Dippmittel. Bei diesen sind die Wirkstoffe komplett angeführt und auf ihre Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität getestet worden. Es muss die Zulassungsnummer angeführt sein. Unter https://aspregister.basg.gv.at/aspregister/faces/aspregister.jspx?_afrLoop=1651203118174202&_afrWindowMode=0&_adf.ctrl-state=uq0u903b0_4 ist das österreichische Arzneispezialitätenregister abrufbar.
DLG-Gütezeichen: Hinsichtlich der Sicherheit der Hautpflegewirkung bietet das DLG-Gütezeichen eine gute Orientierung. Euterhygienemittel mit DLG-Gütezeichen werden darauf geprüft, dass sie gute Hautpflegewirkung haben, keine Mastitiserreger weiterverbreiten, keine Hemmstoffe in der Milch verursachen und keine unerwünschten Stoffe enthalten. Es wird jedoch nicht die Desinfektionswirkung getestet. Derzeit sind unter http://www.guetezeichen.de/cgi-bin/gz_euter.cgi?sort=Firma#1 66 zugelassene Zitzentauchmittel und 8 zusätzlich als Tierarzneimittel zugelassene Zitzentauchmittel gelistet.
ÖNORM DIN EN 1656: Diese Norm regelt das Prüfverfahren zur Bestimmung der bakteriziden Wirkung chemischer Desinfektionsmittel für den Veterinärbereich. Das beschriebene Verfahren soll der Bestimmung der Wirkstoffe unter den Bedingungen dienen, unter denen sie in der Praxis angewendet werden.
Fazit
Sind keine Euterprobleme vorhanden und ist die Zitzenhaut geschmeidig, ist der Einsatz von Dippmitteln unnötig. Spätestens bei Zellgehalten die ständig über 150.000 liegen, ist der Einsatz anzuraten. Der Wirkstoff richtet sich nach den Mastitiserregern, der Zitzenkondition und der Einstreuart. Wenn möglich, sollten dickflüssige Mittel mit hoher Pflegewirkung im Tauchverfahren angewendet werden. Bei großen Problemen ist immer das "Umfeld", wie Melktechnik, Stallhygiene und Fütterung zu prüfen. Zitzendippmittel können und sollen grobe Unzulänglichkeiten nicht ausgleichen, sondern die Gesundheitsmechanismen der Kuh unterstützen.