Bäuerinnen - Post 2023
KW 32 - Neu ab 1. Juli 2023: Angehörigenbonus für die Pflege eines nahen Angehörigen
Personen, die zu Hause einen nahen Angehörigen, mit mindestens Pflegestufe 4, pflegen, sind anspruchsberechtigt. Für die pflegenden Angehörigen beträgt der Bonus monatlich €125,-. Die erstmalige Auszahlung wird voraussichtlich im Dezember 2023 für die Monate ab Juli 2023 erfolgen.
Variante 1:
Die pflegende Person ist in der Pensionsversicherung wegen der Pflege eines nahen Angehörigen oder eines behinderten Kindes selbst- oder weiterversichert. Hier wird vom zuständigen Pensionsversicherungsträger der Angehörigenbonus automatisch ausbezahlt.
Variante 2:
Die pflegende Person hat keine Selbst- oder Weiterversicherung für die Pflege. Hier ist eine Beantragung beim Sozialversicherungsträger, der das Pflegegeld ausbezahlt, notwendig. Bei dieser Variante darf das monatliche Durchschnittseinkommen max. € 1.500,- netto betragen und der Angehörige muss seit mindestens 1 Jahr gepflegt werden.
Der Angehörigenbonus wirkt sich nicht auf die Pension, Pflegegeld, Ausgleichszulage usw. aus.
Tipp: SVS-Sprechtagstermin online vereinbaren und nochmals beraten lassen!
Das Informationsblatt der SVS steht hier zum Download bereit.
Weitere Informationen sowie Antragsformular https://bit.ly/SVSAngehoerigenbonus
KW 30 - Für das Bauernherbst-Dirndl voten und gewinnen
Unter dem Motto "Salzburger Tracht neu gedacht" wurde zum Wettbewerb aufgerufen und nun gibt es 10 Bauernherbst-Dirndl Finalistinnen. Darunter auch eine Kreation einer Jungbäuerin aus dem Lungau Lisa Lintschinger (Nr. 9 - Schwungvoller Herbst) oder auch von Schülerinnen der LFS Bruck (Nr. 2 - Brucka Homatgspia).
Nicht nur die Schneiderinnen können etwas auch Gewinnen, auch unter allen abgegebenen Stimmen wird ein Geschenkkorb der Stieglbrauerei im Wert von € 80,- und ein Einkaufsgutschein von SalzburgMilch im Wert von € 50,- verlost.
Alle 10 finalen Bauernherbst-Dirndl könnt ihr online unter https://bit.ly/Bauernherbstdirndl ansehen und anschließend täglich eure Stimme bis 16. August dafür abgeben.
KW 28 - Tierbergung mit Hubschrauber
Im Bauernhofalltag gibt es immer wieder Situationen, in denen man lebende Tiere und auch Tierkadaver nicht problemlos mit Traktoren, Viehanhänger und auch Lastwagen aus unwegsamen Gelände bergen bzw. abtransportieren kann. Ein Hubschrauberflug bleibt die einzige Lösung.
Grundsätzlich ist hier der zuständige Amtstierarzt Ansprechpartner. Nur er entscheidet, wie die weitere Vorgehensweise ist. Erst nach dem Okay des Amtstierarztes dürfen weitere Schritte gesetzt werden.
Die Bergungskosten durch den Hubschrauber werden vom Land Salzburg bezuschusst.
HINWEIS:
In der Tierkennzeichnung kann eine Abgangsmeldung bzw. Verendungsmeldung notwendig sein. Bei gefährdeten Nutztierrassen sind die ÖPUL-Bestimmungen einzuhalten. Vorsicht es gibt auch eine Meldung „Höhere Gewalt“. Almmeldungen sind ebenfalls zu beachten.
KW 26 - Flächenmonitoring
Seit 2023 wird im Rahmen der GAP ein Flächenmonitoring, mittels Satellitendaten umgesetzt:
Es werden alle 3 bis 5 Tage mit Satellitenbildern Aufzeichnungen gemacht und somit können die landwirtschaftliche Nutzung und die Mindestbewirtschaftungskriterien verglichen werden.Es ist also darauf zu achten, dass Flächen, die vorübergehend oder längerfristig nicht landwirtschaftlich genutzt werden, rechtzeitig korrigiert werden, auch zwischen den Mehrfachanträgen.
Für eine kurzfristige Nicht-landwirtschaftliche-Nutzung (max. 14 Tagen) während der Vegetation von 1. April bis 30. September z.B. für Festzelte, Parkplätze, Lagerflächen usw. ist im Vorhinein eine Meldung über eAMA durchzuführen und dadurch bleiben Flächen beihilfefähig.
Hinweis:
Werden Unstimmigkeiten mittels Flächenmonitoring festgestellt, wird der Landwirt von der AMA darüber informiert. Wird die Korrektur innerhalb von 14 Tagen vorgenommen, erfolgt die Prämienauszahlung in voller Höhe.
Handelt es sich bei der Feststellung um eine korrekt beantragte Fläche, so ist dies mittels Foto, am besten über die AMA MFA Foto App, zu belegen.
Bei Unklarheiten ist die zuständige Bezirksbauernkammer der beste Ansprechpartner!
KW 24 - LFI Aufzeichnungen nutzen
In den LFI live Onlineveranstaltungen werden in ca. 1,5 h verschiedenste Themen mit Experten besprochen z.B.: Geothermie, Versorgungssicherheit, oder auch Überforderung und Depression.
LFI live - Die Kuh ist (k)eine Klimasau
Wer prägt die Meinung über die Landwirtschaft und warum? Prof. Dr. Dr. habil. Wilhelm Windisch Ordinarius für Tierernährung an der TU München, Lehrstuhl für Tierernährung erklärt in seinem Vortrag zum Thema „Die Kuh ist (k)eine Umweltsau“, warum Wiederkäuer nicht so klimaschädlich sind wie es oft in der öffentlichen Diskussion dargestellt wird.
Ideenacker
Frische Ideen und interessante Praxisbeispiele bieten auch die Webinare Ideenacker. Unter dem Motto „Bestehendes neu denken“ wurde z.B. die Gewürzherstellung SpeckUp und die Mümmelbox – Heu für Kaninchen beleuchtet. Vergangen Themen waren unter anderem Fisch & Co., Alternativen zur Grünlandverwertung und Klimafit ist zukunftsfit.
Alle Aufzeichnungen unter oe.lfi.at
KW 22 - Mitversicherung der Kinder nach Ferialjobs beachten
- sie noch eine Schulausbildung machen
- sie ernsthaft und zielstrebig studieren – bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres sie
- gerade die Schulausbildung, das Studium beendet haben und auf Arbeitssuche sind. Diese Phase der sogenannten Erwerbslosigkeit kann bis max. 24 Monate dauern
Generell gilt für dieses Thema lieber einmal öfter, als weniger beim SVS-Sprechtag nachfragen. Denn auch hier gibt es immer wieder Sonderregelungen! https://bit.ly/SVSTermine
KW 20 - Schautafelbestellung bis 19. Mai möglich
- Unsere Milch
- Familie Rind
- Rund ums Huhn
- Auf der Alm
- Lebensraum Wald
- Familie Schwein
- Rund um die Ziege
- Fleißige Bienen
- Wertvoller Acker
- Lebensraum Wiese
- Arbeitskreislauf
- Das vielseitige Schaf
- Alles über Pferde
Die Alutafeln sind 60x85 cm groß, nicht vorgebohrt und trotzen Wind und Wetter. Eine Tafel kostet ca. 30€, den genau Preis kann aufgrund der tatsächlichen Bestellmenge etwas variieren.
KW 18 - Handysignatur – die rechtsgültige Unterschrift im Internet
Mit der Handysignatur kann man Dokumente, Rechnungen, Ansuchen und Anträge rechtsgültig unterschreiben – auch im eAMA. Diverse E-Services, wie z. B. Arztrechnungen online bei der Sozialversicherung einreichen, können ebenfalls genutzt werden. Gleichzeitig lassen sich Amtswege einsparen.
Voraussichtlich bis Ende Juni 2023 ist die zuständige Bezirksbauernkammer eine mögliche Registrierungsstelle für die Handysignatur. Bei Bedarf bitte einfach einen Termin vereinbaren und mit einem gültigen Ausweis und dem Handy in der Bauernkammer vorbeikommen.
Vorsicht: Im landwirtschaftlichen Bereich braucht der jeweilige Bewirtschafter die Handysignatur. Die digitale Signatur funktioniert wenn:
- Das Handy SMS empfangen kann und eine österreichische SIM-Karte hat.
- Es darf auch ein Wertkartenhandy sein.
KW 16 – KFZ-Zulassung erweitern
Voraussetzung dafür ist, dass alle Zulassungsbesitzer im selben Bezirk den Hauptwohnsitz haben und der Nachweis, dass beide die rechtmäßigen Besitzer sind. Diese sogenannte Zulassungsgemeinschaft kann über den Kaufvertrag (lautend auf beide Personen) oder einem sogenannten Zwischenkaufvertrag (Musterkaufverträge gibt´s z.B. auf der ÖAMTC Homepage), ebenfalls wieder auf beide Zulassungsbesitzer ausgestellt, nachgewiesen werden. Bei der Neuanmeldung auf beide Personen sind die Kosten sehr gering. Wird im Nachhinein die Zulassung für zwei Besitzer umgeschrieben, sind die Kosten nahezu gleich hoch wie bei einer Neuanmeldung.
Der größte Vorteil bei Anmeldung auf zwei Zulassungsbesitzer ist, dass bei einem Todesfall einer Person die zweite zugelassene Person das Fahrzeug weiter in Betrieb nehmen darf und nicht warten muss, bis die Verlassenschaft abgehandelt ist. Dies kann Monate oder auch Jahre ohne betriebswichtige Maschinen heißen.
Genauere Information erhält man bei seinem zuständigen Versicherungsberater.
KW 14 - Schulungen im ÖPUL 2023
Schulungen zur Maßnahme „Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland“ finden im Rahmen der Bodenuntersuchungsaktionen in den Gemeinden bzw. Regionen statt, welche bis Ende 2025 in Zusammenarbeit mit den Ortsbauernschaften organisiert werden. Teilnehmende Betriebe erhalten rechtzeitig vor Fristende alle wichtigen Informationen.
Vorläufige zeitliche Einteilung: Flachgau Frühjahr/Herbst 2023 und Frühjahr 2024; Tennengau Frühjahr 2025; Pongau und Pinzgau Herbst 2024 und Frühjahr 2025; Lungau Frühjahr 2025.
KW 12 - Landwirtschaftliche Nebentägikeit - Meldepflicht
Mit dem Tag der Meldung entsteht dann der Unfallversicherungsschutz für die ausgeübte Tätigkeit.
Die Einnahmen aus der gemeldeten Nebentätigkeit müssen aufgezeichnet werden und es besteht eine gesonderte Beitragspflicht.
Die Meldung der Einnahmen (=brutto) aus der gemeldeten Nebentätigkeit muss bis 30. April bei der SVS eingelangt sein, unaufgefordert!
Eine verspätete Meldung löst einen 5 %igen Beitragszuschlag aus.
Heuer wird das Meldeformular nicht mehr per Post an die betroffenen Landwirte zugesendet.
Die Meldung kann online über das SVS-Portal erfolgen oder mittels hier verfügbarem Formular.
KW 10 - Mein Bankkonto UND/ODER
Ehepartner und auch eingetragene Partner können nicht automatisch auf das Bankkonto des Partners zugreifen! Das muss mit der Bank eigens vereinbart werden.
ODER-Konto: Das ist ein Gemeinschaftskonto, über welches jeder Kontoinhaber frei und alleine verfügungsberechtigt ist.
UND-Konto: Hier können nur beide Kontoinhaber gemeinsam verfügen.
Vorsicht: Verstirbt bei einem UND-Konto ein Kontoinhaber plötzlich, hat auch der andere Inhaber keinen Zugriff mehr auf das Konto. Das Konto wird gesperrt und es wird Teil der Verlassenschaft. Nur beim ODER-Konto bleibt die Verfügungsberechtigung - der Zugriff, bei Tod eines Kontoinhabers für den anderen aufrecht.
Lautet das Bankkonto nur auf den Betriebsführer als Einzelperson, wird es im Todesfall des Kontoinhabers gesperrt und gelangt auch in die Verlassenschaft. Das gilt auch sinngemäß, wenn man für das Konto des Partners nur zeichnungsberechtigt ist.
Tipp: Die eigenen Bankberater sind die besten Ansprechpartner! Die Abwicklung einer Verlassenschaft dauert oft von sechs Monaten bis zu zwei Jahren!
KW 8 - Bildungskarenz- Tipp für junge Mütter
Anspruch besteht, wenn man seit mindestens 6 Arbeitsmonaten beim selben Arbeitgeber arbeitslosenversicherungspflichtig, durchgehend beschäftigt ist. Gibt es Anspruch auf Arbeitslosengeld, dann kann für diese Zeit Weiterbildungsgeld über das AMS bezogen werden.
Es ist ein Nachweis über die Teilnahme an einer entsprechenden Weiterbildungsmaßnahme (Online-Kurse möglich, inkl. Lernzeiten) zu erbringen. Hier ist der Besuch einer Bildungsmaßnahme von mindestens 20 Wochenstunden vorgesehen. Personen, die Kinder unter 7 Jahre ganztägig betreuen brauchen 16 Weiterbildungsstunden pro Woche.
Es gibt eine ähnliche Regelung für die Bildungsteilzeit bzw. den Bezug von Bildungsteilzeitgeld
Hinweis:
Für Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, direkt nach dem Bezug von Kinderbetreuungsgeld – Elternkarenz (Dauer mind. 6 Monate), bereits am nächsten Tag, in Bildungskarenz zu gehen.
Genauer Informationen: Beim zuständigen AMS gemäß Hauptwohnsitz. bzw. online auf https://www.ams.at/
KW 5 - Stromtarif der Salzburg AG: Landwirtschaft OK
Dieser Stromtarif sieht für 2023 vor, dass der Arbeitspreis mit 27 Cent netto pro Kilowattstunde festgelegt wird und den Landwirten ein Rabatt von ca. 27,4 % in Form von 100 Freistromtagen gewährt wird.
WICHTIG:
Am Detailblatt der Stromabrechnung links oben kontrollieren, ob der Tarif "Landwirtschaft OK Strom" lautet. Ansonsten ist es nicht der richtige.
Der Stromkostenzuschuss des Bundes wird automatisch mit dem MFA berechnet, Details zur Abwicklung der Stromkostenbremse sind in Arbeit. Informationen und die Formulare zum Downloaden befinden sich auf der Website unter https://sbg.lko.at
Das ausgefüllte Formular für den Umstieg an mailto:strom@lk-salzburg.at mailen.
KW 2 - Eingriffe bei Biotieren
Das sind die Anträge zum Enthornen. Diese gelten jeweils ab Antragsstellung 3 Kalenderjahre.
Wenn möglich soll der Antrag, noch vor der Enthornung des ersten Kalbes 2023, gestellt werden.
Anträge können über das VIS an die zuständige Landesveterinärdirektion gestellt werden.
Betriebe mit eigenem VIS-Zugang können den Antrag selbst stellen.
Die Bezirksbauernkammer steht wieder gerne als Servicestelle zur Verfügung.
Die voraussichtlichen Verfahrenskosten betragen € 14,80.
Neu: Die Frist zur betriebsbezogenen Enthornung wird ab 2023 von 6 auf 8 Wochen verlängert.
Die Enthornung muss mit Sedierung/Betäubung und Lokalanästhesie erfolgen.
Bei Kälbern über 8 Wochen sind weiterhin einzeltierbezogene Anträge zu stellen.