Bäuerinnen - Post 2023
KW 50 - Salzburger Kälberprojekt mit geänderten Richtlinien
Schlachtalter erhöht und keine Obergrenze mehr für Schlachtgewicht kalt!
Ab 1. 11. 2023 gibt es folgende Änderungen:
Das zu schlachtende Kalb muss in Salzburg geboren sein. Das Schlachtalter des beantragten Kalbes muss unter 105 Tagen (15 Wochen) liegen. Der Zuschuss beträgt je nach Schlachtgewicht kalt zwischen € 50,- und € 100,-.
Der Beihilfenantrag Salzburger Kälberprojekt ist innerhalb von 30 Tagen nach Schlachtung des Kalbes bei der LK-Salzburg, Abteilung Landwirtschaft, einzubringen. Das Schlachtprotokoll, als Schlachtnachweis, ist ein Bestandteil des Antrages!
Digitales Antragsformular und mehr zum Salzburger Kälberprojekt unter sbg.lko.at
Nicht vergessen: Das Kürzel SBG am Lieferschein, unter nähere Angaben, garantiert die Vermarktung des Salzburger Kalbfleisches als regionales Lebensmittel.
KW 48 - Ehrehamt ist Ehrensache? Nachhaltig Motivieren & mobilisieren
Die Freiwilligenarbeit als Herzstück der (bäuerlichen) Gesellschaft – Wie können wir nachhaltig motivieren und mobilisieren?
Beim Online-Talk der Bäuerinnen zum Schwerpunkt “Ehrenamt“ liegt der Fokus auf dem aktuellen Stand und den Entwicklungen der Freiwilligenarbeit aus der Forschungsperspektive und der Praxis. Dazu sind Praktikerinnen eingeladen, die über ihr Ehrenamt berichten.
Wir wollen herausfinden, worin der Mehrwert des Ehrenamts besteht und wie wir Personen motivieren können, sich in der Bäuerinnenorganisation zu engagieren.
Das Webinar “Bäuerinnen im Talk” ist kostenlos und findet am 04. Dezember von 19:00-20:30 Uhr statt. Anmeldeschluss ist am 02.12.2023.
Infos und Anmeldung unter: https://bit.ly/BiTEhrenamt
Webinare der LK nutzen
Eine weitere Empfehlung ist die Webinarreihe “Ideenacker”. Innovative Betriebe präsentieren ihre Wirtschaftsweisen, erzählen von ihren Erfahrungen und geben Tipps.
Der nächste Ideenacker findet am 14.12. von 19:30-20:30 Uhr online unter dem Motto “Proteine aus Pflanzenkraft” statt.
Infos und Anmeldung unter: oe.lfi.at/ideenacker-12
KW 46 - Viehverkehrsscheine mit “SBG”
Weil wir es wissen!Salzburger Rindfleisch darf nur als Salzburger Rindfleisch vermarktet werden, wenn auf dem Viehverkehrsschein in der letzten Spalte bei „Nähere Angaben“ der Vermerk „SBG“ eingetragen wird.
Das gilt auch für den elektronischen Viehverkehrsschein.
Großrinder müssen in Österreich geboren sein und zwei Drittel ihrer Lebenszeit in Salzburg verbracht haben.
Jungrinder und Kälber müssen für den Hinweis „SBG“ in Salzburg geboren und gemästet sein.
Darum immer, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, am Lieferschein den Vermerk „SBG“ anbringen.
Viele „SBG-Viehverkehrsscheine“ ermöglichen den Aufbau einer regionalen Vermarktungsschiene und erfüllen den Konsumentenwunsch nach regionalen Lebensmittel.
KW 44 - Neuauflage: Rechte der Frau in der Landwirtschaft
Lebenssituationen können sich ändern. Um die richtigen Entscheidungen für die Zukunft zu treffen, ist es wichtig, seine Optionen zu kennen.
Dieser Ratgeber deckt relevante Schwerpunkte des Erwachsenenlebens ab - von der Lebenspartnerschaft über Heirat, Kinder, Scheidung bis zum Erbrecht. Die Broschüre gibt einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen und ermöglicht es betroffenen Frauen, ihre Optionen auszuloten und selbstbestimmt Entscheidungen für ihr Leben zu treffen. Weitere Kapitel widmen sich dem wichtigen Thema der Hofübergabe/Nachfolge und sozialrechtlichen Themen.
Kampagne "Stärke Deine Stimme, indem Du Deine Rechte kennst!"
Zum besseren Verständnis, weshalb es wichtig ist, sich mit Themen der Zukunft und der eigenen Absicherung auseinanderzusetzen, zeigen fiktive Fallbeispiele die Rechtslage auf. Nachzulesen auf der Bäuerinnenwebseite www.bauerinnen.at
Aufzeichnung Bäuerinnen im Talk “Sicher ist Sicher”
Das Webinar zu den rechtlichen und sozialrechtlichen Herausforderungen wurde aufgezeichnet und kann jederzeit auf der Bäuerinnen-Webseite nachgesehen werden.
KW 42 - Schulveranstaltungsförderungen des Landes und Bundes
Schulveranstaltungen – Förderung durch den Bund
Hier sind SchülerInnen einer AHS, einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule oder sonstigen Schule anspruchsberechtigt. Die Schulveranstaltung muss mindestens 5 Tage dauern und darf nicht am Schulstandort stattfinden.
Finanziell unterstützt werden z. B. Schulschikurse, Sportwochen, Schulveranstaltung Sprachreise. Nach Einkommen, Familienstand und Größe wird beurteilt, ob ein Anspruch auf Zuschuss besteht.
Die Förderhöhe ist maximal € 242,-.
Schulveranstaltungen – Förderung durch das Land
Hier sind Eltern und Erziehungsberechtigte aller Schulformen im Bundesland Salzburg anspruchsberechtigt. Gefördert werden Schulveranstaltungen jeglicher Art.
Eine je nach Familiengröße unterschiedliche Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden. Die maximale Förderung beträgt € 270,-.
Bitte Antragsfristen beachten!
Details zu den Förderungen im schulischen Bereich kann man auf dieser Website nachlesen, Kapitel 9: https://www.salzburg.gv.at/gesellschaft_/Documents/familienkassa.pdf
KW 40 - Reparieren statt wegwerfen! Reparaturbonus neu ab 25.09.2023
Der Reparaturbonis ist eine Förderung an Privatpersonen für die Reparatur von Elektro- und Eletkronikgeräten wie z. B. Handy- und Smartphone, Geschirrspüler, Waschmaschine, Fernseher, Hochdruckreiniger, E-Bike, Hörgeräte usw. --> Siehe auch Reparaturbonus-Geräteliste.
Was wird gefördert?
Es werden 50 % der Bruttokosten der Reparatur gefördert, bis zu maximal 200,- Euro. Für die Einholung eines Kostenvoranschlages werden bis zu 30,- Euro gefördert.
Je Gerät kann nur ein Reparatur-Bon beantragt werden.Die Reparatur muss bei einem an der Förderaktion teilnehmenden Partnerbetrieb erfolgen.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Die Antragsstellung erfolgt über www.reparaturbonus.at. Auf dieser Website finden sich auch detaillierte Informationen zur Förderungsabwicklung und zu den Förderungsvoraussetzungen.
Mach auch du mit: Reparieren statt wegwerfen!
KW 38 - Bäuerinnen im Talk - Kostenlose Online Dialog-Reihe
Stärke Deine Stimme, indem Du Deine Rechte kennst! In der neuen Kampagne der ARGE Österreichische Bäuerinnen geht es um rechtliche und finanzielle Vorsorge.
Mit dem kostenlosen Online-Dialogformat "Bäuerinnen im Talk" bietet die Bäuerinnenorganisation Frauen aus dem ländlichen Raum eine Plattform für mehr Information und Austausch.
Start up - wie gehe ich es an?
Mag. Werner Wutscher, Start-up-Gründer und Universitätsratsvorsitzender der Alpen-Adria-Universität zeigt anhand von Start-ups die Notwendigkeit von innovativen Geschäftsmodellen und Netzwerken auf. Ziel ist es, die Innovationskraft der Bäuerinnen zu mobilisieren und diese mit Tools auszustatten, damit sie eigene Ideen nachhaltig umsetzen können. Infos und Anmeldung unter www.baeuerinnen.at/startup
Sicher ist sicher! Wissen ist Macht. Seine Recht(e) kennen und auch haben
Mag. Veronika Mickel-Göttfert, Generaldirektorstellvertreterin SVS und Dr. Katharina Watzinger, Juristin der Landwirtschaftskammer Oberösterreich, beleuchten rechtliche und sozialrechtliche Herausforderungen im eigenen Leben sowie im bäuerlichen Alltag. Infos und Anmeldung unter www.baeuerinnen.at/Sicheristsicher
KW 36 - Von der Einsteigerin zur Insiderin
Das Seminar „Von der Einsteigerin zur Insiderin“ bietet für angehende Bäuerinnen die Möglichkeit in die verschiedensten land- und hauswirtschaftlichen Themen hinein zu schnuppern oder bereits erworbenes Fachwissen zu vertiefen.
Die Seminarreihe besteht aus 20 Einheiten, davon sind 11 Wahlmodule. Für diese können die Seminarteilnehmerinnen die Fachthemen in den Bereichen Land- und Hauswirtschaft selbständig auswählen und festlegen (z.B. Milchverarbeitung, Brotbacken, Tierhaltung, Gartenbau, etc.). Zum Abschluss ist noch eine Fachexkursion und Betriebsbesichtigung geplant
Das Seminar startet in allen Bezirken am Dienstag, dem 26. September 2023 mit Beginn 19.30 Uhr. Voraussetzung für den Seminarstart ist eine Mindestteilnehmerzahl von 14 Anmeldungen. Der Kursbeitrag beträgt €925,- ungefördert und €466,- gefördert für Landwirtinnen.
Anmeldungen sind bis 12. September bei der Wirtschaftsberaterin des Bezirkes oder beim LFI-Salzburg 0662/641248 möglich.
Flachgau: Hannah Mösenbichler, 0662/457365-513, hannah.moesenbichler@lk-salzburg.at
Tennengau: Regina Putz, 06245/80266-526, regina.putz@lk-salzburg.at
Pongau: Maria Rettenwender, 06412/4277-584, maria.rettenwender@lk-salzburg.at
Pinzgau: Magdalena Deutinger, 06542/72393-566, magdalena.deutinger@lk-salzburg.at
Lungau: Rosemarie Rotschopf, 06474/2219-558, rosemarie.rotschopf@lk-salzburg.at
KW 34 - SVS Gesundheitshunderter
Die SVS unterstützt Bäuerinnen und Bauern jedes Jahr bei gesundheitsfördernden Aktivitäten.
Gefördert werden die Bereiche Bewegung (z.B. Krafttraining, Pilates), Ernährung, Mentale Gesundheit, Entspannung und Körperarbeit und Rauchfreiheit.
Voraussetzungen sind ein SVS Krankenversicherung bzw. Mitversicherung, eine Vorsorgeuntersuchung und der ausgefüllte Antrag. Der Antrag kann online mithilfe der Handysignatur ausgefüllt werden oder per Post geschickt werden.
Gesundheitshunderter Junior
Auch für Kinder kann man nach einem Gesundheits-Check den Gesundheitshunderter für z.B. Sportwoche, Schikurs oder andere gesundheitsfördernden Aktivitäten beantragen.
Für den Antrag wird die Teilnahmebestätigung Gesundheits-Check Junior (nicht älter als zwölf Monate) und die Teilnahmebestätigung und Zahlungsnachweis der absolvierten Maßnahme des mitversicherten Kindes benötigt.
Informationen und die Anträge stehen online zur Verfügung unter svs.at/gesundheitshunderter
KW 32 - Neu ab 1. Juli 2023: Angehörigenbonus für die Pflege eines nahen Angehörigen
Personen, die zu Hause einen nahen Angehörigen, mit mindestens Pflegestufe 4, pflegen, sind anspruchsberechtigt. Für die pflegenden Angehörigen beträgt der Bonus monatlich €125,-. Die erstmalige Auszahlung wird voraussichtlich im Dezember 2023 für die Monate ab Juli 2023 erfolgen.
Variante 1:
Die pflegende Person ist in der Pensionsversicherung wegen der Pflege eines nahen Angehörigen oder eines behinderten Kindes selbst- oder weiterversichert. Hier wird vom zuständigen Pensionsversicherungsträger der Angehörigenbonus automatisch ausbezahlt.
Variante 2:
Die pflegende Person hat keine Selbst- oder Weiterversicherung für die Pflege. Hier ist eine Beantragung beim Sozialversicherungsträger, der das Pflegegeld ausbezahlt, notwendig. Bei dieser Variante darf das monatliche Durchschnittseinkommen max. € 1.500,- netto betragen und der Angehörige muss seit mindestens 1 Jahr gepflegt werden.
Der Angehörigenbonus wirkt sich nicht auf die Pension, Pflegegeld, Ausgleichszulage usw. aus.
Tipp: SVS-Sprechtagstermin online vereinbaren und nochmals beraten lassen!
Das Informationsblatt der SVS steht hier zum Download bereit.
Weitere Informationen sowie Antragsformular https://bit.ly/SVSAngehoerigenbonus
KW 30 - Für das Bauernherbst-Dirndl voten und gewinnen
Mit dem „Bauernherbst-Dirndl“ möchte der SalzburgerLand Tourismus das Bewusstsein für die hohe Qualität des Salzburger Bauernherbstes schärfen. Gelebtes Brauchtum und die Verbundenheit zu Tradition, regionalem Handwerk, Natur und Nachhaltigkeit aber auch seine Wandlungsfähigkeit und perfekte Symbiose von Althergebrachtem und Modernem zeichnen den Bauernherbst aus.
Unter dem Motto "Salzburger Tracht neu gedacht" wurde zum Wettbewerb aufgerufen und nun gibt es 10 Bauernherbst-Dirndl Finalistinnen. Darunter auch eine Kreation einer Jungbäuerin aus dem Lungau Lisa Lintschinger (Nr. 9 - Schwungvoller Herbst) oder auch von Schülerinnen der LFS Bruck (Nr. 2 - Brucka Homatgspia).
Nicht nur die Schneiderinnen können etwas auch Gewinnen, auch unter allen abgegebenen Stimmen wird ein Geschenkkorb der Stieglbrauerei im Wert von € 80,- und ein Einkaufsgutschein von SalzburgMilch im Wert von € 50,- verlost.
Alle 10 finalen Bauernherbst-Dirndl könnt ihr online unter https://bit.ly/Bauernherbstdirndl ansehen und anschließend täglich eure Stimme bis 16. August dafür abgeben.
KW 28 - Tierbergung mit Hubschrauber
Im Bauernhofalltag gibt es immer wieder Situationen, in denen man lebende Tiere und auch Tierkadaver nicht problemlos mit Traktoren, Viehanhänger und auch Lastwagen aus unwegsamen Gelände bergen bzw. abtransportieren kann. Ein Hubschrauberflug bleibt die einzige Lösung.
Grundsätzlich ist hier der zuständige Amtstierarzt Ansprechpartner. Nur er entscheidet, wie die weitere Vorgehensweise ist. Erst nach dem Okay des Amtstierarztes dürfen weitere Schritte gesetzt werden.
Die Bergungskosten durch den Hubschrauber werden vom Land Salzburg bezuschusst.
HINWEIS:
In der Tierkennzeichnung kann eine Abgangsmeldung bzw. Verendungsmeldung notwendig sein. Bei gefährdeten Nutztierrassen sind die ÖPUL-Bestimmungen einzuhalten. Vorsicht es gibt auch eine Meldung „Höhere Gewalt“. Almmeldungen sind ebenfalls zu beachten.
KW 26 - Flächenmonitoring
Seit 2023 wird im Rahmen der GAP ein Flächenmonitoring, mittels Satellitendaten umgesetzt:
Es werden alle 3 bis 5 Tage mit Satellitenbildern Aufzeichnungen gemacht und somit können die landwirtschaftliche Nutzung und die Mindestbewirtschaftungskriterien verglichen werden.Es ist also darauf zu achten, dass Flächen, die vorübergehend oder längerfristig nicht landwirtschaftlich genutzt werden, rechtzeitig korrigiert werden, auch zwischen den Mehrfachanträgen.
Für eine kurzfristige Nicht-landwirtschaftliche-Nutzung (max. 14 Tagen) während der Vegetation von 1. April bis 30. September z.B. für Festzelte, Parkplätze, Lagerflächen usw. ist im Vorhinein eine Meldung über eAMA durchzuführen und dadurch bleiben Flächen beihilfefähig.
Hinweis:
Werden Unstimmigkeiten mittels Flächenmonitoring festgestellt, wird der Landwirt von der AMA darüber informiert. Wird die Korrektur innerhalb von 14 Tagen vorgenommen, erfolgt die Prämienauszahlung in voller Höhe.
Handelt es sich bei der Feststellung um eine korrekt beantragte Fläche, so ist dies mittels Foto, am besten über die AMA MFA Foto App, zu belegen.
Bei Unklarheiten ist die zuständige Bezirksbauernkammer der beste Ansprechpartner!
KW 24 - LFI Aufzeichnungen nutzen
Das LFI Österreich bietet nach wie vor viele Webinare an. Das Praktische an diesen Veranstaltungen: sollte man keine Zeit haben, kann man sich kostenfrei online die Aufzeichnung ansehen.
In den LFI live Onlineveranstaltungen werden in ca. 1,5 h verschiedenste Themen mit Experten besprochen z.B.: Geothermie, Versorgungssicherheit, oder auch Überforderung und Depression.
LFI live - Die Kuh ist (k)eine Klimasau
Wer prägt die Meinung über die Landwirtschaft und warum? Prof. Dr. Dr. habil. Wilhelm Windisch Ordinarius für Tierernährung an der TU München, Lehrstuhl für Tierernährung erklärt in seinem Vortrag zum Thema „Die Kuh ist (k)eine Umweltsau“, warum Wiederkäuer nicht so klimaschädlich sind wie es oft in der öffentlichen Diskussion dargestellt wird.
Ideenacker
Frische Ideen und interessante Praxisbeispiele bieten auch die Webinare Ideenacker. Unter dem Motto „Bestehendes neu denken“ wurde z.B. die Gewürzherstellung SpeckUp und die Mümmelbox – Heu für Kaninchen beleuchtet. Vergangen Themen waren unter anderem Fisch & Co., Alternativen zur Grünlandverwertung und Klimafit ist zukunftsfit
Alle Aufzeichnungen unter oe.lfi.at
KW 22 - Mitversicherung der Kinder nach ferialjobs beachten
Kinder sind nach Vollendung des 18. Lebensjahres in der bäuerlichen Krankenversicherung mitversichert, wenn:
- sie noch eine Schulausbildung machen
- sie ernsthaft und zielstrebig studieren – bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
- sie gerade die Schulausbildung, das Studium beendet haben und auf Arbeitssuche sind. Diese Phase der sogenannten Erwerbslosigkeit kann bis max. 24 Monate dauern
Vorsicht: Sobald Studierende, erwachsene Kinder oder erwachsene Kinder in Schulausbildung einen Ferialjob ausüben, kann es passieren, dass die Mitversicherung in der Krankenversicherung mit den Eltern erlischt. Spätestens nach Fortführung der Ausbildung soll man abklären, ob eine Mitversicherung in der bäuerlichen Krankenversicherung besteht. Ansonsten kann es bei einem Arztbesuch unangenehm werden.
Generell gilt für dieses Thema lieber einmal öfter, als weniger beim SVS-Sprechtag nachfragen. Denn auch hier gibt es immer wieder Sonderregelungen! https://bit.ly/SVSTermine
KW 20 - Schautafelbestellung bis 19. Mai möglich
Beim ersten Drucktermin wurden bereits über 700 Tafeln in ganz Salzburg bestellt. Nun gibt es wieder die Möglichkeit die landwirtschaftlichen Schautafeln der LK Bäuerinnen Salzburg zu bestellen. Die neun bisherigen Themen wurden um vier Tierarten erweitert:
- Unsere Milch
- Familie Rind
- Rund ums Huhn
- Auf der Alm
- Lebensraum Wald
- Familie Schwein
- Rund um die Ziege
- Fleißige Bienen
- Wertvoller Acker
- Lebensraum Wiese
- Arbeitskreislauf
- Das vielseitige Schaf
- Alles über Pferde
Nach Bestellfrist werden die Tafeln produziert und in die Salzburger Bezirksbauernkammern ausgeliefert. Dort müssen sie persönlich abgeholt werden.
Die Alutafeln sind 60x85 cm groß, nicht vorgebohrt und trotzen Wind und Wetter. Eine Tafel kostet ca. 30€, den genau Preis kann aufgrund der tatsächlichen Bestellmenge etwas variieren.
KW 18 - Handysignatur – die rechtsgültige Unterschrift im Internet
In der digitalen Welt ersetzt die Handysignatur die eigenhändige Unterschrift. Dadurch ist man im Internet eindeutig als natürliche Person identifiziert.Mit der Handysignatur kann man Dokumente, Rechnungen, Ansuchen und Anträge rechtsgültig unterschreiben – auch im eAMA. Diverse E-Services, wie z. B. Arztrechnungen online bei der Sozialversicherung einreichen, können ebenfalls genutzt werden. Gleichzeitig lassen sich Amtswege einsparen.
Voraussichtlich bis Ende Juni 2023 ist die zuständige Bezirksbauernkammer eine mögliche Registrierungsstelle für die Handysignatur. Bei Bedarf bitte einfach einen Termin vereinbaren und mit einem gültigen Ausweis und dem Handy in der Bauernkammer vorbeikommen.
Vorsicht: Im landwirtschaftlichen Bereich braucht der jeweilige Bewirtschafter die Handysignatur.
Die digitale Signatur funktioniert wenn:
- Das Handy SMS empfangen kann und eine österreichische SIM-Karte hat.
- Es darf auch ein Wertkartenhandy sein.
KW 16 - KFZ-Zulassung erweitern
Viele Fahrzeuge (der Landwirte) sind oft nur auf eine Person zugelassen. Es ist möglich alle Fahrzeuge (Traktoren und Autos) auf zwei Zulassungsbesitzer anzumelden.
Voraussetzung dafür ist, dass alle Zulassungsbesitzer im selben Bezirk den Hauptwohnsitz haben und der Nachweis, dass beide die rechtmäßigen Besitzer sind. Diese sogenannte Zulassungsgemeinschaft kann über den Kaufvertrag (lautend auf beide Personen) oder einem sogenannten Zwischenkaufvertrag (Musterkaufverträge gibt´s z.B. auf der ÖAMTC Homepage), ebenfalls wieder auf beide Zulassungsbesitzer ausgestellt, nachgewiesen werden. Bei der Neuanmeldung auf beide Personen sind die Kosten sehr gering. Wird im Nachhinein die Zulassung für zwei Besitzer umgeschrieben, sind die Kosten nahezu gleich hoch wie bei einer Neuanmeldung.
Der größte Vorteil bei Anmeldung auf zwei Zulassungsbesitzer ist, dass bei einem Todesfall einer Person die zweite zugelassene Person das Fahrzeug weiter in Betrieb nehmen darf und nicht warten muss, bis die Verlassenschaft abgehandelt ist. Dies kann Monate oder auch Jahre ohne betriebswichtige Maschinen heißen.
Genauere Information erhält man bei seinem zuständigen Versicherungsberater.
Für das neue Österreichische Programm zur Förderung einer umweltgerechten Landwirtschaft müssen bis zum 31.12.2025 Weiterbildungen absolviert werden. Je nach Maßnahme variiert die benötigte Stundenanzahl (siehe Tabelle). Die beantragten Maßnahmen sind auf der zweiten Seite des eigenen Mehrfachantrages unter MFA Angaben zu finden. Aktuelle Schulungen werden vom LFI Salzburg laufend angeboten (sbg.lfi.at). Neu ist, dass die Nachweise über den Umfang der absolvierten ÖPUL-Weiterbildungen durch den Bildungsanbieter an die AMA übermittelt werden, um einschlägige EU-Vorgaben zu erfüllen.
Schulungen zur Maßnahme „Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland“ finden im Rahmen der Bodenuntersuchungsaktionen in den Gemeinden bzw. Regionen statt, welche bis Ende 2025 in Zusammenarbeit mit den Ortsbauernschaften organisiert werden. Teilnehmende Betriebe erhalten rechtzeitig vor Fristende alle wichtigen Informationen.
Vorläufige zeitliche Einteilung: Flachgau Frühjahr/Herbst 2023 und Frühjahr 2024; Tennengau Frühjahr 2025; Pongau und Pinzgau Herbst 2024 und Frühjahr 2025; Lungau Frühjahr 2025.
Die An- und Abmeldung einer landwirtschaftlichen Nebentätigkeit hat innerhalb eines Monates, nach Aufnahme der Tätigkeit, bei der SVS zu erfolgen.
Mit dem Tag der Meldung entsteht dann der Unfallversicherungsschutz für die ausgeübte Tätigkeit.
Die Einnahmen aus der gemeldeten Nebentätigkeit müssen aufgezeichnet werden und es besteht eine gesonderte Beitragspflicht.
Die Meldung der Einnahmen (=brutto) aus der gemeldeten Nebentätigkeit muss bis 30. April bei der SVS eingelangt sein, unaufgefordert!
Eine verspätete Meldung löst einen 5 %igen Beitragszuschlag aus.
Heuer wird das Meldeformular nicht mehr per Post an die betroffenen Landwirte zugesendet.
Die Meldung kann online über das SVS-Portal erfolgen oder mittels hier verfügbarem Formular.
KW 10 - Mein Bankkonto UND/ODER
Der kleine Unterschied macht es aus!Ehepartner und auch eingetragene Partner können nicht automatisch auf das Bankkonto des Partners zugreifen! Das muss mit der Bank eigens vereinbart werden.
ODER-Konto: Das ist ein Gemeinschaftskonto, über welches jeder Kontoinhaber frei und alleine verfügungsberechtigt ist.
UND-Konto: Hier können nur beide Kontoinhaber gemeinsam verfügen.
Vorsicht: Verstirbt bei einem UND-Konto ein Kontoinhaber plötzlich, hat auch der andere Inhaber keinen Zugriff mehr auf das Konto. Das Konto wird gesperrt und es wird Teil der Verlassenschaft.
Nur beim ODER-Konto bleibt die Verfügungsberechtigung - der Zugriff, bei Tod eines Kontoinhabers für den anderen aufrecht.
Lautet das Bankkonto nur auf den Betriebsführer als Einzelperson, wird es im Todesfall des Kontoinhabers gesperrt und gelangt auch in die Verlassenschaft. Das gilt auch sinngemäß, wenn man für das Konto des Partners nur zeichnungsberechtigt ist.
Tipp: Die eigenen Bankberater sind die besten Ansprechpartner! Die Abwicklung einer Verlassenschaft dauert oft von sechs Monaten bis zu zwei Jahren!
KW 8 - Bildungskarenz- Tipp für junge Mütter
Bildungskarenz dient der beruflichen Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmern und muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich vereinbart werden. Dafür braucht es keine Kündigung des Arbeitsverhältnisses, aber man bekommt keinen Lohn bzw. kein Gehalt. Bildungskarenz dauert mindestens zwei Monate bis maximal ein Jahr.
Anspruch besteht, wenn man seit mindestens 6 Arbeitsmonaten beim selben Arbeitgeber arbeitslosenversicherungspflichtig, durchgehend beschäftigt ist. Gibt es Anspruch auf Arbeitslosengeld, dann kann für diese Zeit Weiterbildungsgeld über das AMS bezogen werden.
Es ist ein Nachweis über die Teilnahme an einer entsprechenden Weiterbildungsmaßnahme (Online-Kurse möglich, inkl. Lernzeiten) zu erbringen. Hier ist der Besuch einer Bildungsmaßnahme von mindestens 20 Wochenstunden vorgesehen. Personen, die Kinder unter 7 Jahre ganztägig betreuen brauchen 16 Weiterbildungsstunden pro Woche.
Es gibt eine ähnliche Regelung für die Bildungsteilzeit bzw. den Bezug von Bildungsteilzeitgeld.
Hinweis:
Für Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, direkt nach dem Bezug von Kinderbetreuungsgeld – Elternkarenz (Dauer mind. 6 Monate), bereits am nächsten Tag, in Bildungskarenz zu gehen.
Genauer Informationen: Beim zuständigen AMS gemäß Hauptwohnsitz. bzw. online auf www.ams.at
KW 5 - Stromtarif der Salzburg AG: Landwirtschaft OK
Auf Initiative der LK wurde vor einigen Jahren von der SalzburgAG für die Salzburger Landwirte der Stromtarif "Landwirtschaft OK" geschaffen. Ein Umstieg ist jederzeit möglich - jene Betriebe, die schon vor mehreren Jahren umgestiegen sind, erhalten weiterhin den günstigeren "Landwirtschaft OK" Tarif!Dieser Stromtarif sieht für 2023 vor, dass der Arbeitspreis mit 27 Cent netto pro Kilowattstunde festgelegt wird und den Landwirten ein Rabatt von ca. 27,4 % in Form von 100 Freistromtagen gewährt wird.
WICHTIG:
Am Detailblatt der Stromabrechnung links oben kontrollieren, ob der Tarif "Landwirtschaft OK Strom" lautet. Ansonsten ist es nicht der richtige.
Der Stromkostenzuschuss des Bundes wird automatisch mit dem MFA berechnet, Details zur Abwicklung der Stromkostenbremse sind in Arbeit.
Informationen und die Formulare zum Downloaden befinden sich auf der Website unter https://sbg.lko.at
Das ausgefüllte Formular für den Umstieg an mailto:strom@lk-salzburg.at mailen.
KW 3 - Eingriffe bei Bio-Tieren
Viele Biobetriebe müssen 2023 die Anträge für betriebsbezogene Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Eingriffe neu stellen. Das sind die Anträge zum Enthornen. Diese gelten jeweils ab Antragsstellung 3 Kalenderjahre.
Wenn möglich soll der Antrag, noch vor der Enthornung des ersten Kalbes 2023, gestellt werden.
Anträge können über das VIS an die zuständige Landesveterinärdirektion gestellt werden. Betriebe mit eigenem VIS-Zugang können den Antrag selbst stellen. Die Bezirksbauernkammer steht wieder gerne als Servicestelle zur Verfügung. Die voraussichtlichen Verfahrenskosten betragen € 14,80.
Neu: Die Frist zur betriebsbezogenen Enthornung wird ab 2023 von 6 auf 8 Wochen verlängert. Die Enthornung muss mit Sedierung/Betäubung und Lokalanästhesie erfolgen. Bei Kälbern über 8 Wochen sind weiterhin einzeltierbezogene Anträge zu stellen.