Bäuerinnen - Post 2021
KW 48 - Forum Familie Pongau - "Eltern-Servicestelle"
Von der Gratiszahnspange über die Pflegefreistellung bis hin zu Fördertipps für Schulkinder.
Im Pongau ist Frau Sabine Pronebner, vom Forum Familie Pongau, kompetente Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um die Familie.
So ist Frau Pronebner erreichbar:
Mag. Sabine Pronebner, Hans-Kappacher-Straße 14a, 2. Stock, 5600 St. Johann
Tel.: +43 664 82 84 180, Mail: mailto:forumfamilie-pongau@salzburg.gv.at
Mehr dazu: https://www.salzburg.gv.at/themen/gesellschaft/familie/forumfamilie
Der Salzburger Familienpass ist bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde erhältlich.
Über 400 Partnerbetriebe beiten mit dem Salzburger Familienpass ein großes, abwechslungsreiches Angebot an preisgünstigen Aktivitäten für Familien an.
Mehr dazu: https://www.salzburg.gv.at/themen/gesellschaft/familie/familienpass
Im Pongau ist Frau Sabine Pronebner, vom Forum Familie Pongau, kompetente Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um die Familie.
So ist Frau Pronebner erreichbar:
Mag. Sabine Pronebner, Hans-Kappacher-Straße 14a, 2. Stock, 5600 St. Johann
Tel.: +43 664 82 84 180, Mail: mailto:forumfamilie-pongau@salzburg.gv.at
Mehr dazu: https://www.salzburg.gv.at/themen/gesellschaft/familie/forumfamilie
Der Salzburger Familienpass ist bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde erhältlich.
Über 400 Partnerbetriebe beiten mit dem Salzburger Familienpass ein großes, abwechslungsreiches Angebot an preisgünstigen Aktivitäten für Familien an.
Mehr dazu: https://www.salzburg.gv.at/themen/gesellschaft/familie/familienpass
KW 33 - Hochwasserschäden - Zuschuss aus SVS-Unterstützungsfonds
Unkomplizierte Soforthilfe aus dem SVS-Unterstützungsfond in Höhe von € 400,-.
Antragsformular ist online verfügbar: https://www.svs.at, Formulare & Anträge
Suchbegriff SVS-Unterstützungsfonds für Landwirte im Zusammenhang mit Hochwasser 2021
Voraussetzungen:
Aufrechte Penionsversicherung bei der SVS.
Bestätigung der Wohnsitzgemeinde über das Vorliegen eines Hochwasserschadens in Höhe von
mindestens €400,-. Dokumentation der Schadenshöhe muss vorhanden sein.
Förderfähige Schäden sind Schäden an Betriebsgebäuden, Maschinen oder sonstigen Gütern, die der Erwerbstätigkeit Landwirtschaft dienen.
Antragsfrist: Jahresende 2021
Link zum Antrag: http://Download/1
Antragsformular ist online verfügbar: https://www.svs.at, Formulare & Anträge
Suchbegriff SVS-Unterstützungsfonds für Landwirte im Zusammenhang mit Hochwasser 2021
Voraussetzungen:
Aufrechte Penionsversicherung bei der SVS.
Bestätigung der Wohnsitzgemeinde über das Vorliegen eines Hochwasserschadens in Höhe von
mindestens €400,-. Dokumentation der Schadenshöhe muss vorhanden sein.
Förderfähige Schäden sind Schäden an Betriebsgebäuden, Maschinen oder sonstigen Gütern, die der Erwerbstätigkeit Landwirtschaft dienen.
Antragsfrist: Jahresende 2021
Link zum Antrag: http://Download/1
KW 30 - Unfallversicherung nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz
- Ab einem land-und forstwirtschaflichen EHW von € 150,-- besteht Unfallversicherungspflicht lt. BSVG.
- Die Unfallversicherung wird vom Betriebsführer für den gesamten Betrieb bezahlt. (D. h. mittätige Angehörige, wie Ehepartner des Betriebsführers, Eltern, Stief- und Wahleltern sowie Kinder sind automatisch durch den Betriebsführer versichert. Lebenspartner sind nicht unfallversichert!)
- Versicherungsschutz besteht für Arbeitsunfälle und bei Berufskrankheiten.
- Die Leistungen aus der Unfallversicherung reichen von der Unfallbehandlung, über medizinische Rehabilitation, über Betriebshilfe bis hin zum Versehrtengeld bzw. der Betriebsrente.
- Bei Unfällen hat innerhalb von 5 Tagen eine Unfallmeldung bei der SVS zu erfolgen.
- Lebensgefährten des Betriebsführers, mit dem Betriebsführer verwandte Personen, Pflegekinder des Betriebsführers können die Selbstversicherung in der Unfallversicherung beantragen. Bei der Selbstversicherung kann der Versicherte zwischen 3 Beitragshöhen frei wählen. Je nach Beitragshöhe errechnet sich die entsprechende Versicherungsleistung.
- Schau nach unter https://www.svs.at oder besuche den SVS-Sprechtag.
KW 6 - Corona-Familienhärtefonds auch für bäuerliche Familien
Seit dem 1.1.2021 ist es Bewirtschafter*innen von land- und forstwirschaftlichen Betrieben möglich, Unterstützung im Sinne des Corona-Familienhärtefonds für 3 Monate zu beantragen.
Voraussetzungen
Wie beantrage ich den Härtefallfonds
Nur 1 Online-Antragsformular für 3 Monate inkl. sämtlicher gefroderter Unterlagen (+ aktuellem Einheitswertbescheid und der Förderentscheidung der AMA für den Härtefallfonds für die Landwirtschaft) bis 31. März 2021 einreichen.
Das Formular finden Sie unter http://www.bundeskanzleramt.gv.at --> Service --> Coronavirus (COVID-19) --> Corona-Familienhärtefallfonds --> Online-Formular bei der Überschrift Antragstellung
Voraussetzungen
- bis zum Zeitpunkt der Antragstellung muss für mind. ein Kind Familienbeihilfe bezogen werden
- mind. eine Person aus dem gemeinsamen Haushalt ist aufgrund der Coronakrise in einer finanziellen Notsituation und zählt zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen für den Härtefallfonds
- die gestaffelten Netto-Familieneinkommensgrenzen werden nicht überschritten
- Förderentscheindung der Ama für den Härtefallfonds für die Landwirtschaft
Wie beantrage ich den Härtefallfonds
Nur 1 Online-Antragsformular für 3 Monate inkl. sämtlicher gefroderter Unterlagen (+ aktuellem Einheitswertbescheid und der Förderentscheidung der AMA für den Härtefallfonds für die Landwirtschaft) bis 31. März 2021 einreichen.
Das Formular finden Sie unter http://www.bundeskanzleramt.gv.at --> Service --> Coronavirus (COVID-19) --> Corona-Familienhärtefallfonds --> Online-Formular bei der Überschrift Antragstellung
KW 5 - Notfallmanager der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen
Die Notfallmanager (Case Manager) der SVS unterstützen und beraten in schwierigen Lebenssituationen.
Das Angebot gilt für
... Versicherte der SVS, die von einer Krankheit, einem Unfall, einer Beeinträchtigung betroffen sind, wodurch ein Unterstützungsbedarf in mehreren Lebensbereichen entsteht und die mit dieser Situation überfordert sind.
Das kostenlose Beratungsangebot umfasst unter anderem
Kontakt über das SVS-Kundencenter Salzburg unter 050 808 808
Ansprechpersonen: Herr Thomas Steindl, Herr Franz Crepaz
Das Angebot gilt für
... Versicherte der SVS, die von einer Krankheit, einem Unfall, einer Beeinträchtigung betroffen sind, wodurch ein Unterstützungsbedarf in mehreren Lebensbereichen entsteht und die mit dieser Situation überfordert sind.
Das kostenlose Beratungsangebot umfasst unter anderem
- Informationen über Leistungen der Sozialversicherung und Hilfe bei Anträgen
- individuelle Betreuung und gemeinsame Ausarbeitung eines Hilfeplanes
- Beratung und Hilfe nach Spitalsentlassungen
- Planung weiterführender therapeutischer Maßnahmen
- Unterstützung nach dem Tod eines Angehörigen
- Rehabilitationsberatung nach einer schweren Krankheit/einem Unfall
Kontakt über das SVS-Kundencenter Salzburg unter 050 808 808
Ansprechpersonen: Herr Thomas Steindl, Herr Franz Crepaz