BTV: Wachsamkeit auch ohne Fälle
Während im Herbst 2024 in vielen Regionen Österreichs zahlreiche Fälle der Blauzungenkrankheit (BTV) auftraten, blieb die Situation in Salzburg deutlich ruhiger: Es wurde nur ein einziger Ausbruch 2024 gemeldet. Seit Anfang dieses Jahres wurde die Blauzungenkrankheit in Salzburg noch nicht nachgewiesen.
Hohe Impfbeteiligung mit Erfolg
mehrere Faktoren zurückzuführen: Einerseits waren bisher für die Mücken (Gnitzen), welche die Blauzungenkrankheit übertragen, keine günstigen Wetterbedingungen, wodurch sich das Virus schlechter verbreiten konnte. Andererseits hat vor allem die Landwirtschaft selbst einen großen Beitrag geleistet: Die Impfbereitschaft unter den Salzburger Betrieben war erfreulich hoch. So wurden bisher rund 60.000 Rinder
(37 %), 8.500 Schafe (22 %) und 1.200 Ziegen (10 %) gegen den Serotyp BTV-3 geimpft. Diese hohe Beteiligung zeigt, dass die Tierhalter mit ihrer Entscheidung nicht nur ihre eigenen Bestände schützen, sondern auch einen wertvollen Beitrag für die gesamte Region leisten. Durch die gemeinsame Impfbereitschaft konnte ein wirksamer Schutz gegen das Virus aufgebaut werden.
Derzeit zirkulieren in Österreich die Serotypen 3, 4 und – neu seit Anfang August – auch der Serotyp 8. Letzterer wurde in der Steiermark und in Kärnten nachgewiesen und wird von den Behörden besonders im Auge behalten, da er sich in Süd-Osteuropa teils sehr schnell ausgebreitet hat. Berichte aus den bereits betroffenen Ländern zeigen, dass die Tiere zwar erkranken, die Symptome jedoch deutlich milder verlaufen als beim Serotyp 3.
Die Gefahr ist noch nicht gebannt
Trotz der aktuell ruhigen Lage gilt es, aufmerksam zu bleiben: Bei anhaltend günstigen Witterungsbedingungen können sich Gnitzen rasch vermehren und damit die Ausbreitung begünstigen. Die Erfahrungen aus Deutschland im Vorjahr zeigen, dass sich die Krankheit innerhalb weniger Wochen über große Entfernungen ausbreiten kann.
Bei Verdachtsfällen sollten Landwirtinnen und Landwirte umgehend ihre Betreuungstierarztpraxis kontaktieren, damit eine schnelle Abklärung möglich ist. Der Nachweis des Virus führt dabei nicht zu Betriebssperren. Auch bei Interesse an einer Impfung gegen die genannten Serotypen ist die betreuende Tierarztpraxis der richtige Ansprechpartner.