Blauzungenfälle in Österreich bringen Einschränkungen
In Österreich wurden erstmals seit 2016 wieder Fälle der Blauzungenkrankheit festgestellt, darunter bei einem Rind in Vorarlberg und zwei weiteren in der Steiermark. In Vorarlberg konnte der besonders aggressive Serotyp 3 nachgewiesen werden. Da sich dieser Serotyp in anderen europäischen Ländern rasch ausgebreitet hat, rechnen Experten auch in Österreich mit einer ähnlichen Dynamik. Es wird erwartet, dass die Krankheit bald auch das Bundesland Salzburg erreicht.
Die durch Stechmücken übertragene Krankheit äußert sich bei Tieren in Form von hohem Fieber, Entzündungen der Schleimhäute, Schwellungen, Lahmheiten und führt insbesondere bei Schafen häufig zu hohen Sterblichkeitsraten. Auch Rinder können bei dieser Virusvariante ausgeprägte Symptome zeigen, darunter einen deutlichen und langanhaltenden Rückgang der Milchproduktion.
Bei Verdacht auf Blauzungenkrankheit muss der Tierhalter oder der Hoftierarzt unverzüglich den zuständigen Amtstierarzt informieren. Der Hoftierarzt darf erkrankte Tiere behandeln, allerdings ist zu beachten, dass Antibiotika gegen das Virus wirkungslos sind. Entzündungshemmende Medikamente können zwar die Symptome lindern und das Wohlbefinden der Tiere verbessern, dennoch bleibt die Impfung von Schafen und Rindern die wichtigste Vorsorgemaßnahme, um die Symptome zu mildern.
Impfung braucht einige Wochen Vorlaufzeit
Aufgrund der aktuellen Nachweise des Blauzungenvirus hat Österreich den Status „seuchenfrei“ ausgesetzt. Aus diesem Grund treten nun Änderungen bei Verbringungen der betroffenen Tierarten in Kraft:
Verbringung innerhalb Österreichs:
Innergemeinschaftlicher Handel (EU):
Für die Verbringung von Tieren in andere EU-Staaten gelten je nach Zielland unterschiedliche Anforderungen.
Für Deutschland und Italien (ausgenommen Südtirol) gilt:
- Behandlung mit einem Repellent (Mittel zur Abwehr von Insekten) vom Tierarzt. Eine Kopie des Abgabe- bzw. Anwendungsbelegs des Tierarztes muss dem VVS beigeheftet werden oder das Datum der Behandlung, das verwendete Repellent und die Ohrmarke des behandelten Tieres müssen am VVS notiert werden.
- Frühestens zwei Wochen später ist eine Blutuntersuchung (PCR) durchzuführen (Blutentnahme durch den Tierarzt).
Achtung! Bei allen Repellents entsteht eine Wartezeit auf Fleisch. Wenn sich die Tiere bei der Abgabe noch in Wartezeit befinden, ist dies am VVS eindeutig zu vermerken! Es wird empfohlen, die Wartezeit vor der Vermarktung bzw. vor der Blutuntersuchung abzuwarten.
Da sich die Lage zur Blauzungenkrankheit rasch ändern kann, ist es möglich, dass auch die Bedingungen für die Verbringung von Tieren in Zukunft angepasst werden müssen. Sollten sich Änderungen für Kälbervermarktungen in Bergheim und Versteigerungen in Maishofen ergeben, werden diese von der Erzeugergemeinschaft bzw. dem Rinderzuchtverband zeitnah bekannt gegeben.