Biodiversitätsflächen: Frist für Mahd beachten!
Je nach Code (DIVSZ, DIVNFZ, DIVAGF, DIVRS) gibt es unterschiedliche Schnittzeitauflagen. Die meisten Betriebe haben DIVSZ beantragt. Diese Flächen dürfen auf keinen Fall vor dem 15. Juni gemäht werden! Das hartnäckige Gerücht, dass diese Flächen heuer früher abgeerntet werden dürfen, gilt ausschließlich für den Bezirk Zell am See. Laut der Karte auf www.mahdzeitpunkt.at ist hier eine Vorverlegung des Schnittes um drei Tage möglich. In allen anderen Bezirken dürfen DIVSZ-Flächen frühestens ab 15. Juni gemäht werden. Die erste Nutzung darf zudem frühestens mit der zweiten Mahd von vergleichbaren Schlägen erfolgen.