Bio-Saatgut: Worauf ist zu achten?
Seit 2023 müssen Biobetriebe bei sämtlichem Grünlandsaatgut (auch Nachsaat) grundsätzlich bio-zertifizierte Ware kaufen und dürfen auch nur diese einsetzen – sofern diese verfügbar ist. Hierbei bietet die Bio-Saatgutdatenbank der Ages einen Überblick, ob die Verfügbarkeit gegeben ist oder nicht.
Erlaubt sind Mischungen mit einem 70%igen Bio-Anteil, wenn die konventionellen Komponenten (30 %) auf der Liste der allgemeinen Ausnahmegenehmigungen stehen. Der Zukauf dieser Mischungen ist genehmigungsfrei. Diese Saatgut mit österreichischer Herkunft wird ausschließlich national vertrieben und ist durch ein Zusatzetikett (AT-BIO-301) eindeutig gekennzeichnet. Der Einsatz von konventionellem, unbehandeltem Saatgut ist nur in Ausnahmefällen erlaubt und setzt eine vorherige schriftliche Genehmigung der zuständigen Bio-Kontrollstelle voraus. Wichtig dabei: Die Aussaat darf erst nach Genehmigung erfolgen.
Saatgut nicht in Bio-Qualität verfügbar
Wenn das benötigte Saatgut nicht verfügbar ist (keine Listung in Datenbank, Lieferung nicht möglich) oder die in der Datenbank eingetragenen Mischungen für den Betrieb nicht geeignet sind, muss ein Saatgutansuchen für das Kalenderjahr bei der Kontrollstelle gestellt werden. Ein Beispiel für eine begründete Antragstellung könnte sein, dass die angebotenen biokonformen Mischungen nicht den Qualitätseigenschaften hinsichtlich Ampferfreiheit entsprechen, die der Landwirt am Betrieb benötigt – z. B. ÖAG-Standard = garantierte Ampferfreiheit.
Eine vorherige Prüfung der Verfügbarkeit muss der Antragstellung vorausgehen. Diese umfasst den genauen Namen der Nachsaatmischung bzw. der Pflanzenart und -sorte sowie die benötigte Menge. Vervollständigt wird das Ansuchen mit einer genauen Begründung, warum ein konventionelles ungebeiztes Saatgut benötigt wird. Die Bio-Kontrollstelle entscheidet je nach verfügbarer, genehmigungsfreier Alternative über die Bewilligung. Im Zweifelsfall soll vor jeden Saatgutkauf mit konventionellen Komponenten kurz Rücksprache mit der zuständigen Kontrollstelle gehalten werden, damit Sanktionen, Behördenmeldungen und allfälliger Verlust des Biostatuses von vornherein ausgeschlossen werden können.
Eine mögliche Genehmigung gilt im Anschluss für das beantragte Kalenderjahr und kann nicht übertragen werden. Überlagertes konventionelles Saatgut muss im Folgejahr neu beantragt werden.
Saatgut Bio-tauglich
- Ages-Bio-Pflanzenvermehrungsmaterial-Datenbank: Auflistung, ob und in welcher Menge biologisches Saatgut bzw. 70-%-Mischungen verfügbar sind. -> Hier direkt zur Datenbank <-
- Liste der Allgemeinen Ausnahmegenehmigungen (Auszug): Futterzichorie, Glatthafer, Goldhafer, Kammgras, Rohrschwingel, Wiesenfuchsschwanz, Wiesenrispe ... -> Hier direkt zur Liste <-