Bürokratie-Stopp bei EUDR gelungen
Die EU-Kommission hat angekündigt, die Anwendung der Entwaldungsverordnung um ein weiteres Jahr zu verschieben. Land- und Forstwirtschaftsminister Norbert Totschnig hat auf europäischer Ebene Allianzen mit Agrarministerkolleginnen und -kollegen geschmiedet und massiv für einen Anwendungsstopp gekämpft, um eine praxistaugliche Lösung sicherzustellen.
Atempause erreicht
„Die EU hat ein Gesetz für ein globales Problem geschaffen, das wir in Österreich gar nicht haben – und baut dafür einen massiven Bürokratieapparat auf. Das ist eine echte Belastung für unsere Forstwirtinnen und Forstwirte, die Lebensmittel- und Holzwirtschaft sowie viele Gewerbebetriebe. Es ist daher ein wichtiger Erfolg, dass wir nun eine Atempause bekommen haben. Diese Zeit müssen wir nutzen, um grundsätzliche Diskussionen über eine praxisgerechte Umsetzung zu führen. Gerade für Länder mit einer strengen Forstgesetzgebung und ohne Entwaldungsrisiko wie Österreich sind dringend Nachbesserungen nötig. Gute Absichten machen noch kein gutes Gesetz!“, betont Totschnig.
Die EUDR verpflichtet Unternehmen, für bestimmte Produkte – darunter Holz, Kaffee, Kakao, Soja, Rinder und deren Erzeugnisse – eine vollständige Rückverfolgbarkeit und Entwaldungsfreiheit nachzuweisen. Österreichische Branchenvertreter warnen seit Langem, dass dies mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist – in einem Land, das funktionierende Kontrollsysteme etabliert hat und wo kein relevantes Entwaldungsrisiko besteht.
„Wir brauchen vernünftige Regeln, die Unterschiede berücksichtigen und unsere bäuerlichen Familienbetriebe und unsere Unternehmen nicht im internationalen Wettbewerb schwächen. Ich werde mich auch in den kommenden Monaten weiterhin entschieden für Entbürokratisierung und Planungssicherheit einsetzen“, so der Minister.
Branche begrüßt Verschiebung
Die Forst- und Holzbranche begrüßt dieses Ergebnis, so auch der Fachverband der Holzindustrie Österreichs. „Wir danken Bundesminister Totschnig für seine verlässliche Unterstützung in Sachen EUDR“, erklärt Dr. Erlfried Taurer, Obmann des Fachverbands der Holzindustrie Österreichs. „Entwaldung findet auf anderen Kontinenten statt. Aber unsere Unternehmen müssen in jedem Verarbeitungsschritt – vom Rohstoff über Zwischenprodukte bis hin zum Endprodukt – dokumentieren, dass ursprünglich keine Entwaldung stattgefunden hat. Die Unternehmen müssen sich permanent freibeweisen“, erklärt Taurer und fährt fort: „Mitten in dramatischen wirtschaftlichen Umbrüchen gefährdet die EU die robusteste und nachhaltigste Wertschöpfungskette Holz und ihre 17 Millionen Arbeitsplätze mit unerfüllbaren und unnötigen Anforderungen. Dem Problem der globalen Entwaldung kann mit alternativen Maßnahmen begegnet werden.“
Enorme Kosten wären die Folge
Eine Studie aus Finnland beziffert die Kosten für die Einführung allein dort auf über 200 Millionen Euro und
65 Millionen Euro laufend pro Jahr. Eine Umfrage des Hauptverbandes der Deutschen Holzindustrie (HDH) ginge von Kosten in Höhe von 1,8 Milliarden Euro aus, um die EUDR einzuführen, und von weiteren
1,2 Milliarden Euro für den jährlichen Betrieb. Europaweit würde ein Milliardengrab ohne Mehrwert drohen. „Es gibt mit der EU-Holzhandelsverordnung längst eine in Europa gültige Verordnung über den Handel mit Holz, die verhindert, dass illegales Holz auf den Markt kommt. Es braucht keine zusätzliche neue Verordnung, die zu sinnloser Bürokratie führt“, so Taurer abschließend.