Bäuerinnen - Post 2026
Der AMA-Marketingbeitrag
Der AMA-Marketingbeitrag dient der Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie der Erschließung und Pflege von Märkten. Für Legehennenbetriebe (ab 350 Plätzen) sowie für Flächenbeiträge, Speisekartoffeln, Obst und Gemüse werden die Beiträge automatisch auf Basis des Legehennenregisters bzw. des Mehrfachantrags berechnet. In diesen Bereichen erhalten die Betriebe eine Vorschreibung durch die AMA, ein eigener Handlungsbedarf seitens der Landwirt:innen besteht hier nicht. Direktvermarkter:innen von Milch, die ausschließlich eigene Milch vermarkten, sind unabhängig von der Menge nicht beitragspflichtig.
Wer ist meldepflichtig?
Eigenständig melde- und zahlungspflichtig sind Landwirt:innen, wenn Schlachtungen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen sowie Geflügel im betrieblichen Schlachtraum durchgeführt werden. Bei Rind, Schwein, Schaf und Ziege gilt die Beitragspflicht ab mehr als fünf Tiere je Tierart und Monat. Bei Geflügelschlachtungen wird der Beitrag nach Schlachtgewicht (je 100 kg) berechnet; beitragspflichtig sind Betriebe ab 5.000 geschlachteten Tieren pro Jahr. Ebenfalls eigenständig meldepflichtig sind gewerbliche Milchverarbeitungsbetriebe, die mehr als 48.000 kg Milch zur Verarbeitung zukaufen – sie fallen unter die Agrarmarkttransparenzverordnung und müssen monatliche Meldungen sowie die Zahlung des Marketingbeitrags vornehmen. Die AMA führt regelmäßig Kontrollen durch und verlangt lückenlose Aufzeichnungen.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der AMA-Website: https://www.ama.at
Wer ist meldepflichtig?
Eigenständig melde- und zahlungspflichtig sind Landwirt:innen, wenn Schlachtungen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen sowie Geflügel im betrieblichen Schlachtraum durchgeführt werden. Bei Rind, Schwein, Schaf und Ziege gilt die Beitragspflicht ab mehr als fünf Tiere je Tierart und Monat. Bei Geflügelschlachtungen wird der Beitrag nach Schlachtgewicht (je 100 kg) berechnet; beitragspflichtig sind Betriebe ab 5.000 geschlachteten Tieren pro Jahr. Ebenfalls eigenständig meldepflichtig sind gewerbliche Milchverarbeitungsbetriebe, die mehr als 48.000 kg Milch zur Verarbeitung zukaufen – sie fallen unter die Agrarmarkttransparenzverordnung und müssen monatliche Meldungen sowie die Zahlung des Marketingbeitrags vornehmen. Die AMA führt regelmäßig Kontrollen durch und verlangt lückenlose Aufzeichnungen.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der AMA-Website: https://www.ama.at
KW 8 - Letzte Bestellmöglichkeit für die landwirtschaftlichen Schautafeln
Bereits 3.000 Stück wurden in den vergangen vier Jahren produziert und zieren so manche Höfe in Salzburg.
Das Angebot umfasst 13 kindgerecht und anschaulich gestaltete Thementafeln rund um die heimische Land- und Forstwirtschaft und die Arbeit am Bauernhof. Ob einzeln oder als kompletter Themenweg: Die Tafeln sorgen rund ums Jahr und rund um die Uhr für Bewusstseinsbildung, Information und wertvolle Gespräche mit Gästen, Konsument und der nächsten Generation.
Bereits 24 Themenwege sind auf der Website der LK Salzburg zu finden – vielleicht wächst ja heuer noch der eine oder andere dazu?
Kurz & übersichtlich zusammengefasst:
Bestellfrist: bis 13. März 2026
Kosten: ca. 45 € pro Tafel (abhängig von der Gesamtbestellmenge)
Lieferung: an die jeweilige Bezirksbauernkammer (Abholung dort)
Größe: 85 × 60 cm
Material: Alu
Zur Auswahl stehen: Rund ums Huhn · Familie Rind · Unsere Milch · Familie Schwein · Alles über Pferde · Rund um die Ziege · Das vielseitige Schaf · Lebensraum Wiese · Wertvoller Acker · Fleißige Bienen · Lebensraum Wald · Auf der Alm · Arbeitskreislauf rund ums Jahr!
Hier gehts zur Bestellung!
Das Angebot umfasst 13 kindgerecht und anschaulich gestaltete Thementafeln rund um die heimische Land- und Forstwirtschaft und die Arbeit am Bauernhof. Ob einzeln oder als kompletter Themenweg: Die Tafeln sorgen rund ums Jahr und rund um die Uhr für Bewusstseinsbildung, Information und wertvolle Gespräche mit Gästen, Konsument und der nächsten Generation.
Bereits 24 Themenwege sind auf der Website der LK Salzburg zu finden – vielleicht wächst ja heuer noch der eine oder andere dazu?
Kurz & übersichtlich zusammengefasst:
Bestellfrist: bis 13. März 2026
Kosten: ca. 45 € pro Tafel (abhängig von der Gesamtbestellmenge)
Lieferung: an die jeweilige Bezirksbauernkammer (Abholung dort)
Größe: 85 × 60 cm
Material: Alu
Zur Auswahl stehen: Rund ums Huhn · Familie Rind · Unsere Milch · Familie Schwein · Alles über Pferde · Rund um die Ziege · Das vielseitige Schaf · Lebensraum Wiese · Wertvoller Acker · Fleißige Bienen · Lebensraum Wald · Auf der Alm · Arbeitskreislauf rund ums Jahr!
Hier gehts zur Bestellung!
KW 6 - Heiraten, verpartnern oder zusammenleben?
Alles ist möglich – entscheidend sind jedoch die rechtlichen Details und ihre Folgen. Diese können vor allem im Familien- und Arbeitsumfeld Bauernhof große Auswirkungen haben.
Die Ehe ist nach wie vor das rechtlich stärkste Modell. Durch die standesamtliche Trauung werden viele Bereiche automatisch geregelt, etwa Unterhaltspflichten, gesetzliches Erbrecht, gemeinsames Sorgerecht für Kinder sowie steuerliche und sozialrechtliche Aspekte. Eine Auflösung ist nur gerichtlich möglich – einvernehmlich oder streitig.
Die eingetragene Partnerschaft steht seit 2019 auch verschieden-geschlechtlichen Paaren offen und ist der Ehe in nahezu allen rechtlichen Bereichen gleichgestellt. Sie kann beim Standesamt oder bei der Bezirksverwaltungsbehörde geschlossen und – ähnlich wie eine Scheidung – nur gerichtlich aufgelöst werden.
Das Zusammenleben in einer Lebensgemeinschaft erfolgt ohne formale oder gesetzliche Regelungen. Es bestehen weder automatisches Erbrecht noch Unterhaltspflichten. Eine rechtliche Absicherung ist nur durch private Vereinbarungen wie Verträge oder ein Testament möglich. Bei gemeinsamen Kindern hat zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht; ein gemeinsames Sorgerecht kann beim Standesamt beantragt werden.
Da diese Themen – besonders am Bauernhof – sehr komplex sind, ist eine individuelle, situationsbezogene Beratung dringend zu empfehlen. Gute Anlaufstellen sind Notar:innen, Rechtsanwält:innen sowie Familien- oder Frauenberatungsstellen. Mehr dazu in der Broschüre Rechte der Frau in der Landwirtschaft
Die Ehe ist nach wie vor das rechtlich stärkste Modell. Durch die standesamtliche Trauung werden viele Bereiche automatisch geregelt, etwa Unterhaltspflichten, gesetzliches Erbrecht, gemeinsames Sorgerecht für Kinder sowie steuerliche und sozialrechtliche Aspekte. Eine Auflösung ist nur gerichtlich möglich – einvernehmlich oder streitig.
Die eingetragene Partnerschaft steht seit 2019 auch verschieden-geschlechtlichen Paaren offen und ist der Ehe in nahezu allen rechtlichen Bereichen gleichgestellt. Sie kann beim Standesamt oder bei der Bezirksverwaltungsbehörde geschlossen und – ähnlich wie eine Scheidung – nur gerichtlich aufgelöst werden.
Das Zusammenleben in einer Lebensgemeinschaft erfolgt ohne formale oder gesetzliche Regelungen. Es bestehen weder automatisches Erbrecht noch Unterhaltspflichten. Eine rechtliche Absicherung ist nur durch private Vereinbarungen wie Verträge oder ein Testament möglich. Bei gemeinsamen Kindern hat zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht; ein gemeinsames Sorgerecht kann beim Standesamt beantragt werden.
Da diese Themen – besonders am Bauernhof – sehr komplex sind, ist eine individuelle, situationsbezogene Beratung dringend zu empfehlen. Gute Anlaufstellen sind Notar:innen, Rechtsanwält:innen sowie Familien- oder Frauenberatungsstellen. Mehr dazu in der Broschüre Rechte der Frau in der Landwirtschaft
KW 4 - Kostenlose FSME-Impfung, der SVS: Jetzt anmelden!
Zeckenbisse können Ursache für schwere Erkrankungen sein. Berufliche Tätigkeiten im Freien stellen ein erhöhtes Risiko für Zeckenbisse dar. Aus diesem Grund gibt es die kostenlose Impfaktion der SVS.
Die Teilnahme an der SVS-Zeckenschutzimpfung braucht eine einmalige, online-Anmeldung.
Nach erfolgreicher Anmeldung bekommt man ca. 2 Wochen vor einem möglichen Impftermin ein Einladungsschreiben der Sozialversicherung mit Impftermin und Ort der Impfung. Sobald man einmal an der SVS-FSME-Impfaktion teilgenommen hat, wird immer wieder automatisch eine Einladung zur FSME-Impfung zugesandt und eine neuerliche Anmeldung ist nicht mehr notwendig.
Alle bei der SVS unfallversicherten Personen können an der kostenlosen Impfaktion teilnehmen. Dazu zählen: Betriebsführer, Familienangehörige die im Betrieb mitarbeiten, hauptberuflich beschäftigte Angehörige und Kinder.
Natürlich sind Impfungen auch außerhalb der Aktion, bei Hausärzten, möglich. Nach Einreichung der Honorarnote gewährt die SVS einen Kostenzuschuss. Hier findet man alle Informationen zur SVS-Impfaktion: svs.at/zeckenschutzimpfung
Die Teilnahme an der SVS-FSME-Impfaktion ist freiwillig!
Die Teilnahme an der SVS-Zeckenschutzimpfung braucht eine einmalige, online-Anmeldung.
Nach erfolgreicher Anmeldung bekommt man ca. 2 Wochen vor einem möglichen Impftermin ein Einladungsschreiben der Sozialversicherung mit Impftermin und Ort der Impfung. Sobald man einmal an der SVS-FSME-Impfaktion teilgenommen hat, wird immer wieder automatisch eine Einladung zur FSME-Impfung zugesandt und eine neuerliche Anmeldung ist nicht mehr notwendig.
Alle bei der SVS unfallversicherten Personen können an der kostenlosen Impfaktion teilnehmen. Dazu zählen: Betriebsführer, Familienangehörige die im Betrieb mitarbeiten, hauptberuflich beschäftigte Angehörige und Kinder.
Natürlich sind Impfungen auch außerhalb der Aktion, bei Hausärzten, möglich. Nach Einreichung der Honorarnote gewährt die SVS einen Kostenzuschuss. Hier findet man alle Informationen zur SVS-Impfaktion: svs.at/zeckenschutzimpfung
Die Teilnahme an der SVS-FSME-Impfaktion ist freiwillig!
KW 2 - Geräte-Retter-Prämie ab 12.01.2026 beantragbar
Die Reparaturkosten defekter Elektro- und Elektronikgeräte werden bis zu 50% der Reparaturkosten gefördert, maximal € 130,- pro Gerät.
Ausschließlich Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich können die Prämie beantragen.
Zu den förderfähigen Geräten zählen:
Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke, Herde, Staubsauger, Kaffeemaschinen usw. Geräte für die Krankenpflege wie Rollstühle, Pflegebetten, Beatmungsgeräte, Hörgeräte und Blutdruckmessgeräte. Werkezuge, wie Akkuschrauber, Bohrmaschine, Mischmaschine usw.
Nicht mehr förderfähig:
Handys, Fahrräder, E-Bikes sowie reine Unterhaltungsgeräte und Luxus-Wellnessgeräte sind nicht mehr förderfähig!
Im Internet findet man eine eigene Liste zu den förderfähigen Geräten.
Reparieren lohnt sich, weil man Geld spart, die Umwelt schützt und heimische Handwerksbetriebe unterstützt.
Beantragung und weitere Informationen:Für Privatpersonen | Geräte-Retter-Prämie
Zu den förderfähigen Geräten zählen:
Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke, Herde, Staubsauger, Kaffeemaschinen usw. Geräte für die Krankenpflege wie Rollstühle, Pflegebetten, Beatmungsgeräte, Hörgeräte und Blutdruckmessgeräte. Werkezuge, wie Akkuschrauber, Bohrmaschine, Mischmaschine usw.
Nicht mehr förderfähig:
Handys, Fahrräder, E-Bikes sowie reine Unterhaltungsgeräte und Luxus-Wellnessgeräte sind nicht mehr förderfähig!
Im Internet findet man eine eigene Liste zu den förderfähigen Geräten.
Reparieren lohnt sich, weil man Geld spart, die Umwelt schützt und heimische Handwerksbetriebe unterstützt.
Beantragung und weitere Informationen:Für Privatpersonen | Geräte-Retter-Prämie