Bäuerinnen - Post 2025
KW 8 - Falschdarstellungen der Land- und Forstwirtschaft in Schulbüchern melden
Was im Schulbuch steht, stimmt?! Nein, nicht immer! Besonders bei der Darstellung der Landwirtschaft und Tierhaltung, aber auch im Bereich der Forstwirtschaft gibt es wiederholt Fehler oder einseitige Darstellungen.
Ein vor kurzem durchgeführter Schulbuch-Check durch den Verein "Wirtschaften am Land" hat bestätigt, dass in vielen Lernmaterialien ein verzerrtes oder sogar falsches Bild der Landwirtschaft vermittelt wird. Hierbei wurden die Inhalte von 97 Schulbüchern der ersten acht Schulstufen (Volksschule und AHS) geprüft.
Die LKÖ hat daher zusammen mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) eine Servicestelle eingerichtet.
Falsch- oder Fehldarstellungen melden
Dafür muss nur der Ausschnitt des Schulbuchs abfotografiert und mit Buchtitel und Ausgabe oder Erscheinungsdatum und Seitenangabe an schulbuch@lk-oe.at gesendet werden. Die Servicestelle der Landwirtschaftskammer Österreich wird dann mit dem jeweiligen Verlag Kontakt aufnehmen und diesen mit fachlich fundierten Stellungnahmen unterstützen, die jeweiligen Passagen zu überarbeiten.
KW 6 - Unvergessliche Erlebnisse mit den FerienCamps der SVS
Die SVS-Feriencamps begeistern Kids und Jugendliche mit einem bunten Bewegungs- und Freizeitprogramm. Gleichzeitig wird ein gesunder Lebensstil auf vielfältige Art und Weise trainiert um zukünftig eine mögliche Verhaltensänderung zu erleichtern. Ein Betreuerteam aus Sporttrainern, Ernährungsexperten, Psychologen und Physiotherapeuten steht für die hohe Betreuungsqualität der Feriencamps.
Man kann zwischen Oster-, Sommer- und Herbstcamps wählen.
Die Camps dauern je nach Art zwischen 5 und 15 Tagen.
Spezialcamps zu Legasthenie und Logopädie werden auch angeboten.
Besonders attraktiv ist das Sommer-Feriencamp Fit & G’sund in Eben, das vom 19. Juli bis 2. August 2025 im Jugendgästehaus Lindenhof stattfinden wird.
Teilnahmevoraussetzungen:
- Für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 8 und 15 Jahren
- Mitversicherung in der Krankenversicherung bei der SVS
- Teilnahme an einem Gesundheits-Check Junior innerhalb des letzten Jahres – machen Kinderärzte, Allgemeinmediziner – bitte einfach beim Hausarzt nachfragen.
- Bestimmte Impfungen
Den Großteil der Kosten übernimmt die SVS, es ist lediglich eine Zuzahlung zu leisten.
Mehr dazu: svs.at/feriencamps
KW 4 - Petition: Weil´s ned wurst is, wo mei Essen herkommt!
Eine Petition bietet die Möglichkeit, konkrete Anliegen von Bürger:innen im Parlament zu behandeln.
Das Welthaus Diözese Graz-Seckau (eine Einrichtung der katholischen Kirche in der Steiermark, die sich für Menschenwürde und Gerechtigkeit weltweit einsetzt) hat so eine Petition ins Leben gerufen.
Diese Petition betreffend die verpflichtende Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie.
Mit der Unterschrift unterstützt man folgende Dinge:
- Weil du auch im Gasthaus bewusst entscheiden möchtest, was auf deinen Teller kommt.
- Weil der Konsum regionaler Produkte unsere Bauern und Bäuerinnen stärkt.
- Weil eine nachhaltige Produktion nicht nur entscheidend für unser Klima ist, sondern auch weltweit die Menschenrechte schützt.
Sofern man diese Petition für eine verpflichtende Herkunfts- und Haltungskennzeichnung für Fleisch, Milch und Eier in der Gastronomie! unterstützen möchte, kann man das Formular noch bis zum 20.04.2025 ausfüllen und damit die Forderung stärken.
Zu finden unter: graz.welthaus.at/petition
KW 2 - Aktiv umsteigen zum neuen Tarif der Salzburg AG und “Pool Landwirtschaft”
Die Landwirtschaftskammer Salzburg hat mit der Salzburg AG eine neue Rahmenvereinbarung abgeschlossen.
Tarifumstieg „Strom Landwirtschaft 25“
Im neuen Tarif „Strom Landwirtschaft 25“ (ab 01.02.25) beträgt der unrabattierte Arbeitspreis 16,70 Cent/kWh netto. Für den Tarifumstieg ist der Abschluss eines neuen Stromliefervertrages über die Salzburg AG erforderlich. Alle Landwirte erhalten dazu ein gesondertes Anschreiben der Salzburg AG.
Zusätzlich Beitritt zu „Pool Landwirtschaft“ durch Vollmachtserklärung möglich
Aufgrund der neuen Rahmenvereinbarung ist es möglich durch eine Vollmachtserklärung in den „Pool Landwirtschaft“ einzusteigen. Nach Abzug aller Rabatte und Freistromtage ergibt sich im Pool Landwirtschaft ein Arbeitspreis von 11,95 Cent/kWh netto. Voraussetzungen für den Erhalt der Rabatte aus dem Pool Landwirtschaft sind der Beitritt zum Pool und ein zumindest einjähriger Strombezug im Tarif „Strom Landwirtschaft 25“. Die Rahmenvereinbarung mit der Salzburg AG konnte für zwei Jahre, also bis zum 31. Jänner 2027, abgeschlossen werden. Durch die Zustimmungserklärung erhalten die Landwirtinnen und Landwirte somit immer automatisch die aktuellen Rabatte aus dem Pool Landwirtschaft.
So kommt man zum Tarif “Pool Landwirtschaft”
- Tarifwechsel über das Salzburg AG Kundenportal mit Mailadresse ODER unter salzburg-ag.at/umsteigen mit Aktivierungs-Code laut Anschreiben bzw. laut Mail -Formular
- „Beitrittserklärung zum Pool Landwirtschaft“ von der LK Homepage herunterladen und beidseitig ausdrucken: Beitrittserklärung und Vollmacht (=rückseitig) ausfüllen, unterschreiben und an die LK postalisch oder per Mail strom@lk-salzburg.at retournieren.