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02.06.2026 | von Bernhard Ottensamer, akad. BT

Regelungen zum Zukauf konventioneller Zuchttiere (Schafe und Ziegen) am Bio-Betrieb

Versteigerung.jpg © Landesverband für Ziegenzucht und -haltung Oberösterreichs
Für den Zukauf konventioneller Zuchttiere braucht es eine behördliche Genehmigung. Die Antragstellung erfolgt übers VIS. © Landesverband für Ziegenzucht und -haltung Oberösterreichs
Werden am Bio-Betrieb Tiere zugekauft, so stellt der Zukauf von Bio-Tieren die Regel dar. Gibt es jedoch kein entsprechendes Angebot an biologischen Zuchttieren, können im Bedarfsfall Ausnahmen für konventionelle Zuchttiere in Anspruch genommen werden.

In Tabelle 1 sind diese Ausnahmen inkl. deren Einschränkungen dargestellt.
Tabelle 1_Ausnahmen für Zukauf konventioneller Zuchttiere.jpg © LK OÖ/Ottensamer
© LK OÖ/Ottensamer
Beim Zukauf konventioneller Zuchttiere muss eine vorausgehende Genehmigung durch die zuständige Landesbehörde eingeholt werden. Ausgenommen davon sind Zuchttiere gefährdeter Nutztierrassen lt. ÖPUL-Liste.

Antragstellung konventioneller Tierzukauf im VIS

Die Anträge zum konventionellen Tierzukauf sind ausschließlich über das VIS (VerbrauchergesundheitsInformationsSystem) möglich. Der bestehende Zugang zum VIS kann hierfür genutzt werden.

Ablauf der Antragstellung

Bevor ein Antrag gestellt werden kann, muss zuerst geprüft werden, ob es ein entsprechendes qualitatives und quantitatives Angebot an Bio-Tieren gibt. Neben den bekannten Tierbörsen und Inseraten ist dazu die Bio-Tierdatenbank www.almmarkt.com zu verwenden. Ein aus dieser Datenbank heruntergeladener Nachweis (Registrierung hierfür erforderlich!) ist für die korrekte Antragsstellung im VIS jedenfalls notwendig.

Je nach Verfügbarkeit von Bio-Tieren ist folgend vorzugehen:
Situation A: Keine Bio-Tiere verfügbar
Gibt es auf der Bio-Tierdatenbank kein den Suchkriterien entsprechendes Angebot an Bio-Tieren, kann daraus ein Nicht-Verfügbarkeits-Nachweis generiert werden. Mit diesem Nachweis wird im Antrag für den konventionellen Tierzukauf im VIS schließlich die Begründung „Nicht-Verfügbarkeit von Zuchttieren“ angekreuzt und der Nachweis aus der Tierdatenbank als Dokument hochgeladen.
Situation B: Bio-Tiere verfügbar
Ist auf der Bio-Tierdatenbank ein entsprechendes Angebot an Bio-Tieren zu finden, muss grundsätzlich auf dieses zurückgegriffen werden. Ist der Transport der angebotenen Bio-Tiere jedoch unzumutbar (nicht im Umkreis von 65 km verfügbar bzw. Zustellung kann nicht zu marktüblichen Preisen geboten werden) oder entsprechen diese Tiere nicht den qualitativen (Zucht)kriterien, kann mit einer entsprechenden Begründung trotzdem ein Antrag auf konventionellen Tierzukauf gestellt werden. Der Nachweis aus der Bio-Tierdatenbank ist auch in diesem Fall jedenfalls hochzuladen.

Für Geweihträger gelten bis zur Einrichtung einer geeigneten Tierdatenbank von einem entsprechenden Zuchtverband oder einer Servicestelle ausgestellte Bestätigungen als Nachweis über die mangelnde Verfügbarkeit geeigneter biologischer Zuchttiere.

Fristen im Zuge der Antragstellung

Der Zukauf konventioneller Jungtiere, männlicher Zuchttiere und weiblicher Zuchttiere bis 20 % (in der Tabelle die Nummern 1 - 3), ist bereits ab dem Nachweis aus der Bio-Tierdatenbank möglich (Nicht-Verfügbarkeits-Nachweis). Die Meldung im VIS (= Antragstellung) muss dann innerhalb von fünf Tagen erfolgen.

Bei einem Zukauf weiblicher Zuchttiere bis max. 40 % (in der Tabelle Nummer 4) muss der behördliche Genehmigungsbescheid vor dem konventionellen Tierzugang abgewartet werden. Der Einfachheit halber und um möglichen Fehlerquellen vorzubeugen, wird jedoch grundsätzlich empfohlen, die Antragstellung bereits vor jedem konventionellen Tierzukauf abzuschließen.

Ist ein Antrag einmal genehmigt, dürfen die konventionellen Tiere innerhalb der folgenden sechs Monate, jedoch maximal bis 31. Dezember des Kalenderjahres zugekauft werden. Nur bei den konventionellen Jungtieren für den erstmaligen Bestandesaufbau gelten die sechs Monate auch über den Jahreswechsel hinaus.

Umstellungsfristen

Nach dem Zukauf konventioneller Tiere sind deren jeweilige Umstellungsfristen zu berücksichtigen, um die daraus erzeugten Produkte Bio vermarkten zu können. Die Umstellungsfrist der Tiere beginnt mit dem Tag des Zukaufes:
  • Schafe/Ziegen: 6 Monate
  • Geweihträger: 12 Monate

Zusammenfassung

Möglichkeit für Zukauf von konventionellen Zuchttieren am Biobetrieb möglich, sofern entsprechendes Angebot an Bio-Tieren nicht vorhanden ist.
  • Nachweis über Verfügbarkeiten von Bio-Tieren in der Bio-Tierdatenbank unter www.almmarkt.com abrufbar
  • Antragstellung für Zukauf konventioneller Zuchttiere über das VIS erforderlich. Im Bedarfsfall technische Unterstützung durch Servicestellen (Referat Biolandbau 050/6902-1450) möglich

Links zum Thema

  • Online Marktplatz für die Landwirtschaft | Almmarkt.com
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