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ÖPUL-Bescheide und Mitteilungen zeitnah prüfen

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31.01.2024 | von Alexandra Meinhart, BEd.

Die AMA verschickte am 10. Jänner die Mitteilungen zu den Zahlungen. Die AMA verschickte am 10. Jänner die Mitteilungen zu den ÖPUL-Zahlungen und zur Ausgleichszulage sowie die Bescheide zu den Direktzahlungen. Zusätzlich ist eine Einsicht in die Mitteilungen und Bescheide im eArchiv möglich.

ÖPUL-Bescheide und Mitteilungen zeitnah prüfen.jpg © Adobe Stock/Wellnhofer Designs
Einsprüche bzw. Beschwerden können innerhalb von vier Wochen ab Zustellung online im eAMA eingereicht werden. © Adobe Stock/Wellnhofer Designs
Die übermittelten Mitteilungen und Bescheide geben einen detaillierten Aufschluss darüber, wie sich die Auszahlungsbeträge zusammensetzen und berechnen. Eine aufmerksame Prüfung auf Richtigkeit wird jedenfalls empfohlen. Bei berechtigten Einwänden können Einsprüche/Beschwerden unter Einhaltung der angeführten Fristen (innerhalb von vier Wochen ab Zustellung) online im eAMA eingebracht werden.

ÖPUL-Mitteilungen auf Richtigkeit kontrollieren

Auf der ersten Seite ist angeführt, dass eine Teilzahlung von 75 % der vorläufig berechneten ÖPUL-Prämie ausbezahlt wurde. Die restlichen 25 % werden voraussichtlich im Juni 2024 nachbezahlt. Ab der zweiten Seite folgt eine umfangreiche Tabelle, in der die beantragten Maßnahmen in Prämiengruppen gegliedert sind. Anschließend kommen die Sachverhaltstabellen – darin sind Sachverhalte dargestellt, die im Rahmen von Verwaltungs- und/oder Vor-Ort-Kontrollen festgestellt wurden. Aufgrund der komplexen Berechnung mit 207 Untermaßnahmen kam es bei einigen Maßnahmen zur Fehlerberechnung und diese werden bei der Juni-Nachberechnung richtiggestellt. Folgende Maßnahmen weisen einen Berechnungsfehler bzw. eine Nichtberücksichtigung in der Erstberechnung auf:

  • Die Prämie für Landschaftselemente (8 Euro für LSE und 12 Euro für Streuobstbäume) wurde in der Erstauszahlung im Dezember nicht ausbezahlt und wird in voller Höhe in der Nachberechnung berücksichtigt.
  • Bei vielen Betrieben kam bei der Maßnahme „Tierwohl – Weide Rinder“ aufgrund eines Berechnungsfehlers die Maßnahme nicht zustande, da die Mindestweidetage von 120 Tagen bzw. 150 Tagen nicht erfüllt wurden. In der Juniberechnung wird der Fehler bereinigt und bei einem Großteil der betroffenen Betriebe kommt die Verpflichtung wieder zustande.
  • Bei der Maßnahme „Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen“ konnten jene Tiere, wel-che nach dem Berechnungsstichtag im Oktober 2023 von den Zuchtverbänden freigegeben wurden, in der Berechnung nicht mitberücksichtigt werden. Hier erfolgt eine automatische Nachberechnung in der kommenden Juniberechnung. Auch hier gilt bei nicht zustandegekommenen Maßnahmen eine Bereinigung.

Bescheide zu den Direktzahlungen

Aufgrund der verpflichtenden ÖKO-Regelung kommt es zu einer Budgetverschiebung von rund 100 Mio. Euro von der ersten Säule der Direktzahlungen in die zweite Säule der Ländlichen Entwicklung. Dies hat zur Konsequenz, dass sich die Basiszahlung (= Direktzahlung auf Grundlage der förderfähigen Fläche) reduziert, für ÖPUL-Maßnahmen im Gegenzug aber deutlich mehr Budgetmittel verfügbar sind. Weiters wurden die Zahlungsansprüche (bisher rund 290 Euro/Zahlungsanspruch) abgeschafft und somit ist jede beihilfefähige Fläche auszahlungsrelevant. Die Basiszahlung pro Hektar beträgt 208 Euro. Für die ersten 20 ha wird ein Zuschlag von 44 Euro gewährt, vom 21. bis zum 40. ha ein Zuschlag von 22 Euro. Für die ersten 20 ha beträgt die Zahlung somit etwa 252 Euro, für die nächsten 20 ha bis zum 40. ha 230 Euro. Die Basiszahlung für Almweideflächen beträgt 37 Euro/ha.
 

Bei Fragen bzw. zur Hilfestellung stehen die Invekos-Mitarbeiter in den BBKs nach Terminvereinbarung auch gerne persönlich zur Verfügung (bitte Bescheide und Auszahlungsmitteilungen mitnehmen).

ÖPUL Feuchtwiesen.jpg © Adobe Stock/Ruckszio
© Adobe Stock/Ruckszio

Bewirtschaftung von Feuchtwiesen und Mooren

Bei diesem Webinar wird der Frage nachgegangen, welchen Beitrag Moore zum Klimaschutz leisten und welche besondere Vielfalt sich in feuchten Wiesen verbirgt. Die Vorträge und Diskussionen bieten Gelegenheit, mehr über die Chancen im Umgang mit Feuchtwiesen und Mooren in der Landwirtschaft zu erfahren.

Das Seminar findet am Mi, 14. Februar von 19 bis 21 Uhr online via Zoom statt:
  • Anrechnung ÖPUL23+: 1 Stunde für UBB oder Bio-Biodiversität.
  • Anmeldung unter den folgenden Link --> Hier <--
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