Änderungen in der Aufzeichnung bei Pflanzenschutzmitteln
Mit dem von der EU beschlossenen „Green Deal“ ändern sich die Aufzeichnungspflichten für Anwender von Pflanzenschutzmitteln. Die sogenannte „Durchführungsverordnung“ betrifft alle beruflichen Verwender von Pflanzenschutzmitteln (auch Grünlandbetriebe, z. B. bei der Ampferbekämpfung mittels Pflanzenschutzmitteln). Ab 2026 müssen diese Anwender zusätzliche Daten erfassen.
Folgende Daten müssen ab 1. Jänner 2026, zusätzlich zu Name des Pflanzenschutzmittels, Datum der Anwendung, verwendeter Menge pro Hektar, Größe und Umfang der Fläche und der Kulturpflanze, vermerkt werden:
- Zulassungsnummer des Pflanzenschutzmittels
- Uhrzeit: bei bienengefährlichen Produkten; sofern relevant
- Lage der Fläche: Georeferenziert laut Invekos-GIS
- EPPO-Code: international standardisierte, fünfstellige Buchstabencodes der Kulturpflanze
- BBCH-Stadium: Wuchsstadium; sofern relevant
Die verpflichtende elektronische Aufzeichnung wurde auf 1. Jänner 2027 verschoben.
Elektronisches Tool unterstützt Landwirte
Ehestmöglich wird eine Aufzeichnungsvorlage für die Anwender kostenlos zur Verfügung stehen, welche die beschriebenen zusätzlichen Punkte zum Teil automatisch ausfüllt (Bsp. EPPO-Code oder ob BBCH-Stadium relevant ist). Zusätzlich ist diese Aufzeichnungsgrundlage mit dem Pflanzenschutzmittel-Register der BAES verknüpft, das hinsichtlich Änderungen von Zulassungen und Anwendungen stets am aktuellen Stand ist.
Hierzu wird es seitens der Landwirtschaftskammer Salzburg zeitnah ein Schulungsangebot geben. Da die verpflichtende Anwendung erst ab 2027 gilt, empfiehlt es sich für Anwender, schon heuer mit dem neuen Tool zu arbeiten, um für das kommende Jahr gerüstet zu sein.
Keine Übermittlung an Behörden
Der Vorschlag der EU-Kommission, der eine Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) enthielt, wurde abgelehnt. Dieser Vorschlag sah unter anderem vor, dass die eingetragenen Daten an eine Behörde übermittelt werden müssten.