Vereinfachung bei der Tiermeldung für Schafe und Ziegen
Aufgrund der komplexen Doppelmeldung bei Schafen/Ziegen für jene Betriebe, die an der ÖPUL-Maßnahme „Weide“ teilnehmen und während der Almsaison die Tiere vom Heimbetrieb einzeltierbezogen abmelden mussten, gibt es für das Antragsjahr 2024 eine wesentliche Erleichterung bei der Tiermeldung.
Dazu wurde vor Kurzem vom BML (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft) eine Klarstellung veröffentlicht.
Keine Doppelmeldung ab 2024
Der vorübergehende Aufenthalt von Schafen/Ziegen auf Almflächen oder Gemeinschaftsweiden stellt keinen Abgang dar, sofern die Verfügungsgewalt über die Tiere beim antragstellenden Heimbetrieb verbleibt oder die Tiere bei Auftrieb auf Almen oder Gemeinschaftsweiden nur vorübergehend an den Alm-/Gemeinschaftsweidebetrieb zur Betreuung abgegeben werden. In diesem Fall hat in der ÖPUL-Weideliste „Tierwohl –Weide Schafe und Ziegen“ keine Tierabgangsmeldung am Heimbetrieb beim Auftrieb beziehungsweise keine Tierzugangsmeldung beim Abtrieb zu erfolgen, da das betreffende Tier während der Almsaison auf dem Heimbetrieb gemeldet und zugeordnet bleibt.
Analog zu der gewohnten und etablierten Vorgangsweise bei den Rindern genügt es nunmehr, wenn der Alm-/Gemeinschaftsbetrieb den Alm-auftrieb beziehungsweise den Almabtrieb meldet.
Abgangsmeldung wie gehabt durchführen
Bei Verendung auf der Alm, Verkauf oder Schlachtung von beantragten Schafen/Ziegen bleibt die Meldeverpflichtung beim Heimbetrieb bei der ÖPUL-Maßnahme „Weide“, der den Abgang innerhalb von sieben Tage zu melden hat. Auf die Übereinstimmung von Tierart, Geschlecht und Geburtsdatum des Tieres zwischen den einzelnen Beilagen ist zu achten.