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23.08.2022 | von vIng. Rosemarie Rotschopf

Untersuchung garantiert sichere Lebensmittel

Jeder Direktvermarkter ist verpflichtet, ein sicheres Lebensmittel in Verkehr zu bringen. In den Leitlinien ist geregelt, welche Anforderungen eingehalten werden müssen. Je nach Produkt ist mindestens einmal jährlich eine Produktuntersuchung durchzuführen.

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Je nach Produkt ist mindestens einmal jährlich eine Produktuntersuchung notwendig. Bis Fr, 26. August kann man sich für die letzte diesjährige LK-Sammelaktion anmelden. © Dürnberger
Zur Gewährleistung einer hygienischen Produktion muss nach den Prinzipien der guten Herstellungs- und Hygienepraxis gearbeitet werden. Wesentliche Elemente davon sind die Kontrolle der Rohprodukte und des Wareneingangs, die Anlagenkontrolle, die Personalschulung sowie die Ermittlung und Beherrschung der Gefahren, die von den Produkten ausgehen können.

Ein hohes Maß an persönlicher Sauberkeit, geeignete helle und saubere Arbeitskleidung sowie eine entsprechende Kopfbedeckung sind für hygienisches Arbeiten erforderlich. Dokumentation der Produktionsdaten, Befunde der Trinkwasseruntersuchung, Produktblätter mit den kritischen Kontrollpunkten sowie Fehlerprotokolle der Produktion und Schulungsnachweise sind wesentliche Aufzeichnungen des Eigenkontrollsystems. Musterformulare und Vorlagen für Protokolle sind in den Leitlinien (im Österreichischen Lebensmittelbuch unter www.verbrauchergesundheit.gv.at) zu finden.
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Für eine hygienische Arbeit sind auf jeden Fall eine helle, saubere Arbeitskleidung und eine entsprechende Kopfbedeckung notwendig. © Dürnberger

Produktuntersuchung bestätigt Eigenkontrolle

Mit der Produktuntersuchung wird nachgewiesen, dass das Eigenkontrollsystem und das Hygienekonzept für die Produktion sicherer Lebensmittel wirken. Bei den von der Landwirtschaftskammer organisierten Produktuntersuchungen hat der Landwirt die Möglichkeit, ohne großen Aufwand die Proben durch eine gemeinsame Abholung ins Labor zu bringen.

Die Produkte werden auf Lebensmittelsicherheit und Prozesshygiene untersucht. Für die Lebensmittelsicherheit sind Salmonellen und Listerien die wichtigsten Kriterien. Werden bei diesen die Grenzwerte überschritten, sind keine Korrekturmaßnahmen mehr möglich. Solche Produkte müssen somit vom Markt zurückgeholt werden!

In der Prozesshygiene sind z. B. Staphylokokken und E. Coli wichtige Kriterien. Sie zeigen an, ob die Herstellungspraxis akzeptabel ist. Bei nicht zufriedenstellenden Untersuchungsergebnissen – sie weisen meist auf hygienische Mängel in der Produktion hin – sind Korrekturmaßnahmen notwendig.
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Salmonellen und Listerien sind die wichtigsten Kriterien. Bei einer Überschreitung der Schwellenwerte ist keine Korrektur mehr möglich. © Dürnberger

Untersuchungsanzahl von Produkt abhängig

Bei den meisten bäuerlichen Betrieben reicht es, das risikoreichste Produkt einmal pro Jahr untersuchen zu lassen. Produkte mit einem höheren Risiko wie z. B. Labtopfen ohne Säuerung oder Betriebe mit erhöhtem Hygienerisiko (z. B. roher Betonboden im Käsereifungskeller) müssen mehrere Produkte pro Jahr untersuchen lassen.

Die Untersuchungshäufigkeiten sind entweder den Leitlinien oder unter www.salzburg.gv.at – Agrar/Wald – Veterinärmedizin – Milchverarbeitung zu entnehmen. Neben der Produktuntersuchung sind eine pH-Wert-Messung im Herstellungsprozess oder die sensorische Prüfung (Schimmelpilze oder Hefen) der Produkte nach der Herstellung und zum Ende der Haltbarkeit eine zusätzliche Möglichkeit, das Eigenkontrollsystem zu ergänzen.

Anmeldung bis Fr, 26. August

Die dritte und letzte Sammelaktion der Landwirtschaftskammer zur Produktuntersuchung findet am Di, 30. August statt. Anmeldung bis Fr, 26. August, bevorzugt per E-Mail: direktvermarktung@lk-salzburg.at oder in der BBK Tamsweg unter Tel. 06474/2219-554

Abgabe in den jeweiligen BBKs:
  • Tamsweg von 7.45 bis 9 Uhr
  • St. Johann, Maishofen, Hallein und Salzburg von 8 bis 10 Uhr
Infos zur Probenmenge, Verpackung, dem Probenbegleitschreiben oder dem Produktrisiko erhält man unter den oben angeführten Kontaktdaten.
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