Naturschutzflächenmahd mit Schnittzeitpunkt ab sofort möglich
Aufgrund der trockenen Bedingungen im heurigen Jahr, ist die Mahd der Streuwiesen, Einmähdigen Wiesen ab sofort möglich!
Nutzung von Grünlandflächen mit Schnittzeitpunktauflage bei den Maßnahmen "Naturschutz" und "Natura 2000" und andere Schutzgebiete - Landwirtschaft"
Ab sofort dürfen Flächen in der Maßnahme "Naturschutz" mit festgelegtem Nutzungstermin ab 12. August genutzt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich dabei um die erste oder zweite Nutzung handelt. Die Projektbestätigung wird diesbezüglich nicht abgeändert und die ausgewiesene Prämie wird für die betroffenen Flächen trotzdem gewährt.
Bei Flächen in der Maßnahme "Natura 2000 und andere Schutzgebiete - Landwirtschaft" ist eine Anpassung der zugrundeliegenden Verordnungen der Länder erforderlich. Wird der Schnittzeitpunkt verändert, kann die Nutzung gemäß den in den Verordnungen festgelegten Terminen erfolgen. Die Projektbestätigung wird diesbezüglich ebenfalls nicht abgeändert und die ausgewiesene Prämie wird für die betroffenen Flächen trotzdem gewährt.
Mehr dazu über folgenden Link auf der Homepage der AMA --> hier klicken <--