Energieautarkie wird wieder gefördert
Die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe sind für die regionale Wertschöpfung und für die Versorgungssicherheit von zentraler Bedeutung. Durch gezielte Förderung sollen diese noch zukunftsfitter und energieunabhängiger werden. Mit dem Programm „Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe“ unterstützt der Klima- und Energiefonds diese Betriebe dabei, ihren Eigenversorgungsgrad im Energiebereich zu erhöhen. Unterstützt werden integrierte Gesamtlösungen, die Betrieben mit entsprechender Betriebsnummer (LFBIS) helfen, einen höheren Grad an energetischer Eigenversorgung zu erreichen.
Modular zur Förderung
- Modul 1 – „Gesamtenergiekonzept“: Im ersten Schritt wird die Erstellung eines betrieblichen Gesamtenergiekonzepts durch qualifizierte Energieberater gefördert. Ziel dieses Moduls ist es, den Eigenversorgungsgrad sowie die Resilienz des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs zu erhöhen. Die Kosten dieses Konzepts werden mit bis zu 70 % angerechnet.
- Modul 2 – „Kombinierte Investitionsmaßnahmen“: In Modul 2 können verschiedene klima- und energierelevante Maßnahmenbündel in einem Förderungsantrag kombiniert eingereicht werden. Kombiniert werden können Maßnahmen aus den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien, betriebliche Mobilitätsmaßnahmen und Energiemanagement. Ein bestehendes Gesamtenergiekonzept ist erforderlich.
Die Berechnung der Förderhöhe einer jeden Maßnahme erfolgt durch die Menge der eingesparten fossilen Energie. Bei einzelnen E-Geräten steckt oft kein besonders großer Verbrauch dahinter, deshalb lohnt sich die Förderung nur in Kombination mit anderen Maßnahmen. Zuschläge bei Maßnahmenkombination und hohem Eigenversorgungsgrad betragen bis zu 25 %.
Vorher einreichen
Die Einreichung für beide Module muss vor der Umsetzung der Maßnahme erfolgen. Die Ausschreibung „Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe“ ist ab sofort bis Fr, 13. November 2026 (12 Uhr) geöffnet, solange Budgetmittel vorhanden sind.
Was wird (nicht) gefördert?
Rot: Photovoltaikanlage und Speicherförderung nicht möglich
Gelb: E-Sonderfahrzeuge (e-Hoftrac), E-Ladeinfrastruktur, E-Motorsäge und E-Freischneider etc; Energiemanagementsysteme, Frequenzumformer etc.; Kühl- und Gefriergeräte
Grün: Maßnahmen, hinter denen ein hoher Energieverbrauch/eine hohe Energieeinsparung steht: Heizung, thermische Gebäudesanierung, Trocknungsanlagen