Bioausnahmen für Eingriffe laufen aus - jetzt aktiv werden
Eingriffe an Tieren sind in der biologischen Wirtschaftsweise grundsätzlich nur ausnahmsweise und nach Antragstellung im Verbrauchergesundheitsinformationssystem (VIS.statistik.at) erlaubt.
Dazu zählen:
Tipp: Seit Ende 2024 ist der Antrag kostenlos. Es wird kein Bescheid erstellt, der PDF-Ausdruck der Antragsverlängerung reicht als Nachweis für die Biokontrolle ab 2026 aus. Die Ausnahmegenehmigung gilt wieder für drei Kalenderjahre. All jene, die im VIS das Erinnerungsservice via E-Mail aktiviert haben, wurden bereits automatisch informiert. Der Verlängerungsantrag kann ab sofort gestellt werden, hat jedoch spätestens vor dem ersten Eingriff im nächsten Jahr zu erfolgen.
Info: Wenn Sie Fragen zum Verlängerungsantrag haben oder ihn nicht selbst stellen können, wenden Sie sich an Ihre LK Bioberatung vor Ort.
										Dazu zählen:
- Zerstören der Hornanlage bei Zucht- oder Mastkälbern (max. bis zur achten Lebenswoche)
 - Zerstören der Hornanlage bei weiblichen Kitzen (max. bis zur vierten Lebenswoche)
 - Schwanzkupieren bei weiblichen Lämmern (max. bis zum siebten Lebenstag)
 
Tipp: Seit Ende 2024 ist der Antrag kostenlos. Es wird kein Bescheid erstellt, der PDF-Ausdruck der Antragsverlängerung reicht als Nachweis für die Biokontrolle ab 2026 aus. Die Ausnahmegenehmigung gilt wieder für drei Kalenderjahre. All jene, die im VIS das Erinnerungsservice via E-Mail aktiviert haben, wurden bereits automatisch informiert. Der Verlängerungsantrag kann ab sofort gestellt werden, hat jedoch spätestens vor dem ersten Eingriff im nächsten Jahr zu erfolgen.
Info: Wenn Sie Fragen zum Verlängerungsantrag haben oder ihn nicht selbst stellen können, wenden Sie sich an Ihre LK Bioberatung vor Ort.
Webinar
"Bio VIS-Antragstellung: Verlängerungsantrag 'Betriebsbezogene Ausnahmen für bestimmte Eingriffe' wie z. B.: Enthornung von Kälbern", am 26. November 2025, von 18.00 bis 20.00 Uhr, Anmeldung unter kaernten@bio-austria.at oder 0463/ 58 50-54 00. Das Webinar bietet die Gelegenheit, sich über die Antragstellung für die Verlängerung zu informieren. Es richtet sich an alle Biobetriebe, deren betriebsbezogene Genehmigung für bestimmte Eingriffe mit Jahresende ausläuft.
										- Wie stelle ich den Verlängerungsantrag im VIS?
 - Welche Fristen sind einzuhalten?
 - Wie lange ist der Antrag gültig?
 - Welche Begründungen müssen im Antrag eingetragen werden?