Agrarstruktur-(teil)erhebung in Salzburg
Mitte April startet in ganz Österreich die Teilerhebung für die Agrarstrukturerhebung 2026 – es wird wieder eine Stichprobenerhebung ähnlich wie 2023 durchgeführt. Die Teilerhebung um-fasst land- und forstwirtschaftliche Betriebe, jedoch wird bei den Gemüsebau- und Feldgemüseanbaubetrieben eine Vollerhebung durchgeführt. Auch in Salzburg sind zahlreiche land- und forst-wirtschaftliche Betriebe verpflichtet, an dieser Erhebung mitzuwirken. Die gewonnenen Daten bilden eine unverzichtbare Grundlage für agrarpolitische Entscheidungen auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene.
Zustellung der Unterlagen
Die Statistik Austria versendet Mitte April 2026 ein Informationsschreiben mit Zugangsdaten für den elektronischen Fragebogen (eQuest-Web). Die Zustellung erfolgt entweder postalisch oder – für registrierte Nutzer – ausschließlich elektronisch über die eZustellung im digitalen Postfach „Mein Postkorb“. Betriebe sollten daher ihre hinterlegte E-Mail-Adresse aktuell halten und eingehende Benachrichtigungen regelmäßig prüfen.
Elektronische Abwicklung
Die Erhebung erfolgt ausschließlich über den Onlinefragebogen, der alle relevanten betrieblichen Strukturdaten abfragt, darunter:
- Rechts- und Betriebsform
- Bodennutzung und Flächenausstattung
- Tierbestände
- biologische Bewirtschaftung
- Pachtflächen und -preise
- Arbeitskräfte und Betriebsleitung
Für den Fragebogen ist eine ausführliche Ausfüllanleitung vorhanden, die ein selbsttätiges Befüllen des Fragebogens bestmöglich unterstützt.
Meldefristen und Unterstützungswege
- Direktmelder: Auskunftspflichtige, die somit selbst in der Lage sind, den Fragebogen auszufüllen, sollten den elektronischen Fragebogen bis Fr, 22. Mai 2026 vollständig und nach bestem Wissen ausgefüllt an Statistik Austria retournieren.
- MFA-Betriebe mit Ausfüllproblemen können die Unterstützungsleistungen der BBK in Anspruch nehmen. Dazu sind sämtliche Unterlagen und das Schreiben der Statistik Austria mit den Zugangsdaten mitzunehmen. Bitte mit der BBK zeitgerecht einen Termin vereinbaren. Die Beantwortung des Fragebogens über die zuständige BBK hat bis spätestens Di, 30. Juni 2026 zu erfolgen.
- Nicht-MFA-Betriebe können sich bei Unterstützungsbedarf direkt an die Statistik Austria wenden und ihrer Verpflichtung zur Ausfüllung des Fragebogens mit einem Telefoninterview nachkommen. Wird diese Variante gewählt, sollte innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Zugangsberechtigung für den elektronischen Fragebogen der Bundesanstalt mitgeteilt werden, dass eine eigenständige Befüllung des Fragebogens nicht möglich ist. In diesem Fall kann ein Termin für ein Telefoninterview mit der Bundesanstalt vereinbart werden. Die Abgabefrist ist ebenfalls mit Ende Juni 2026 vorgesehen.
Fragen & Antworten
- Welche Betriebe können in die Stichprobe fallen?
Betriebe (Auswahl), die z. B. 3 ha landw. gen. Fläche, 1,5 ha Ackerland, 10 Ar Gemüse bewirtschaften oder mind. 1,7 GVE halten und Betriebe mit mind. 2 ha Wald - Wie sieht es mit Datenschutz aus?
Es werden keine einzelbetrieblichen Daten veröffentlicht oder weitergegeben. Alle gesammelten Daten werden in aggregierter Form dargestellt. - Was bringt diese Erhebung?
Diese Daten sind essenziell für die österreichische und auch europäische Agrarpolitik, zukünftige Förderprogramme und die Planung von agrarpolitischen Maßnahmen.
Hotline zur Unterstützung
Der elektronische Fragebogen wurde so gestaltet, dass ihn die meisten Betriebe ohne Aufwand selbstständig ausfüllen können. Jedoch für weitere Fragen zur Agrarstrukturerhebung 2026 hat die Statistik Aust-ria eine Hotline eingerichtet.
Hotline Statistik Austria: Tel. 0800/799766, Dienstzeiten von 8 bis 16 Uhr (Mo bis Fr)