ÖPUL-Naturschutzflächenmahd mit Schnittzeitpunkt ab sofort möglich
Aufgrund der trockenen Bedingungen im heurigen Jahr, ist die Mahd der Streuwiesen, Einmähdigen Wiesen ab sofort möglich!
Nutzung von Grünlandflächen mit Schnittzeitpunktauflage bei den Maßnahmen "Naturschutz" und "Natura 2000" und andere Schutzgebiete - Landwirtschaft"
Ab sofort dürfen Flächen in der Maßnahme "Naturschutz" mit festgelegtem Nutzungstermin ab 12. August genutzt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich dabei um die erste oder zweite Nutzung handelt. Die Projektbestätigung wird diesbezüglich nicht abgeändert und die ausgewiesene Prämie wird für die betroffenen Flächen trotzdem gewährt.
Vorzeitige Nutzung von ÖPUL-Grünland-Biodiversitätsflächen 2026 (Variante Nutzungsfreier Zeitraum - DIVNFZ)
Im Antragsjahr 2026 kann die Nutzung von Grünland-Biodiversitätsflächen um 14 Tage vorverlegt werden, sofern auf den betroffenen Flächen keine UBB- oder BIO-Prämie bezahlt wird. Betriebe, die von dieser Regelung Gebrauch machen wollen, müssen mittels Korrektur des Mehrfachantrages auf den vorzeitig genutzten Biodiversitätsflächen den Code OPUBB oder OPBIO setzen (= keine ÖPUL-Prämiengewährung für die Maßnahme).
Kurzgefasst: Bei der Variante DIVNFZ ist eine Verkürzung des nutzungsfreien Zeitraums nach der ersten Nutzung anstatt von 9 Wochen auf 7 Wochen (=49 Kalendertage) möglich. Auf den betroffenen Flächen muss daher eine Codierung mit OPUBB oder OPBIO erfolgen und es wird keine Prämie gewährt.
Kurzgefasst: Bei der Variante DIVNFZ ist eine Verkürzung des nutzungsfreien Zeitraums nach der ersten Nutzung anstatt von 9 Wochen auf 7 Wochen (=49 Kalendertage) möglich. Auf den betroffenen Flächen muss daher eine Codierung mit OPUBB oder OPBIO erfolgen und es wird keine Prämie gewährt.
Mehr dazu über folgenden Link auf der Homepage der AMA --> hier klicken <--