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Zwischenfrüchte von A wie Anbau bis Z wie Zeitraum

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18.06.2026 | von Ing. Patrick Falkensteiner, MSc., MBA, akad. BT

Zwischenfrüchte leisten einen wesentlichen Beitrag zum Boden-, Wasser- und Klimaschutz. Der folgende Artikel beleuchtet einerseits die rechtlichen und ÖPUL-relevanten Vorgaben zum Zwischenfruchtanbau, andererseits werden praxisnahe Empfehlungen für eine erfolgreiche Umsetzung gegeben.

ÖPUL 2023 – Rahmenbedingungen für Zwischenfrüchte

Im ÖPUL 2023 stehen zwei einjährige Maßnahmen zur Begrünung von Ackerflächen zur Verfügung:
  • Zwischenfruchtanbau
  • System Immergrün
Ein jährlicher Wechsel zwischen diesen beiden Begrünungssystemen ist möglich, sofern die jeweiligen Detailvorgaben eingehalten werden.

Allgemeine Anforderungen für Zwischenfrüchte

Für alle Begrünungsmaßnahmen gilt: Es sind sämtliche Maßnahmen zu setzen, die eine ordnungsgemäße und flächendeckende Begrünung sicherstellen. Dazu zählen insbesondere:
  • geeignete Bodenvorbereitung
  • Wahl des optimalen Saatzeitpunkts
  • angepasste Saatmenge und Ablagetiefe
  • passende Ausbringungstechnik
  • Auswahl eines geeigneten Begrünungssaatgutes
Die vorgeschriebenen Begrünungszeiträume (Anbau und Umbruch) sowie die erforderliche Anzahl an Mischungspartnern gemäß beantragter Variante sind zwingend einzuhalten.

Praxistipp

Um den ordnungsgemäßen Anbau im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle nachweisen zu können - insbesondere dann, wenn Mischungspartner am Feld nicht eindeutig erkennbar sind - sollten Saatgutrechnungen oder Etiketten aufbewahrt werden.

Nutzung und Bearbeitung während der Begrünungsdauer

  • Mahd mit Abtransport sowie Beweidung sind zulässig, sofern die Zwischenfrucht flächendeckend erhalten bleibt und weiterwachsen kann.
  • Häckseln, Mahd ohne Abtransport und Walzen sind bei über Winter bestehenden Zwischenfrüchten erst nach dem 31. Oktober erlaubt.
  • Pflanzenschutzmittel (ausgenommen Variante 7) sowie mineralische Stickstoffdünger dürfen erst nach Ablauf des Begrünungszeitraums und nach mechanischer Beseitigung der Zwischenfrucht eingesetzt werden.
  • Mineralische Grunddünger ohne Stickstoff sowie Wirtschaftsdünger und Sekundärrohstoffe (z.B. Carbokalk) sind im Begrünungszeitraum im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zulässig.
  • Bodenbearbeitungsmaßnahmen, die zum Absterben der Begrünung führen, sind während des Begrünungszeitraums nicht erlaubt.

1. Maßnahme "Zwischenfruchtanbau" (Auszug)

Die geplanten Begrünungsvarianten (1 - 7) sind im Mehrfachantrag (MFA) zu beantragen. Korrekturen sind nur innerhalb der vorgesehenen Fristen möglich (keine Nachfristen).

Zwischenfrüchte sind aktiv angelegte Kulturen nach der Hauptfrucht. Auf sie folgt wiederum eine Hauptfrucht - eine Zwischenfrucht wird nie zur Hauptfrucht.

Nicht zulässige Begrünungskulturen:
  • Druschausfall
  • Getreide
  • Mais
  • Mischungen mit mehr als 50% Getreide- oder Maisanteil
  • selbstbegrünte Flächen

2. Maßnahme "System Immergrün" (Auszug)

Im System Immergrün gelten Haupt- und Zwischenfrüchte gleichermaßen als Begrünungskulturen. Zu jedem Zeitpunkt des Jahres müssen mindestens 85% der Ackerfläche begrünt sein.
  • Begrünungsdauer sowie Zeiträume zwischen Umbruch und Anbau sind einzuhalten.
  • Es sind schlagbezogene Aufzeichnungen über Anbau und Umbruch zu führen.

Mischungen anbauen - eine bewährte Grundregel

Der Anbau vielfältiger Begrünungsmischungen hat sich in der Praxis klar bewährt. Mischungen nutzen vorhandene Ressourcen wie Licht, Wasser und Nährstoffe effizienter als Reinsaaten und entwickeln sich auch unter ungünstigen Bedingungen stabiler.

Vorteile vielfältiger Mischungen:
  • höhere Biomasseproduktion
  • bessere Nährstoffaufnahme und -speicherung
  • wirksamere Unkrautunterdrückung
  • bessere Durchwurzelung des Bodens
  • geringeres Krankheits- und Übertragungsrisiko

Kriterien für die Mischungswahl

Die Zusammenstellung einer geeigneten Mischung sollte sich unter anderem an folgenden Punkten orientieren:
  • betriebliche Rahmenbedingungen (Fruchtfolge, Wirtschaftsdünger, Bodenverhältnisse, Folgekultur)
  • Begrünungsdauer (abfrostende vs. winterharte Arten)
  • Erosionsschutz (rasch wachsende Kulturen, hohe Biomassebildung)
  • Grundwasserschutz (nährstoffeffiziente Arten, z.B. Kreuzblütler)
  • Bodenschutz (Wurzelarchitektur)
  • Förderung von Insekten (Blütenangebot)
  • mögliche Futternutzung (v.a. Klee- und Gräserarten)
  • Einhaltung der ÖPUL-Vorgaben

Praxistipp

Der Begrünungsrechner der Boden.Wasser.Schutz.Beratung unterstützt bei der Auswahl geeigneter Kulturen, Saatstärken und Kostenabschätzungen.
abfrostend vs winterhart.jpg © BWSB
Winterhart vs. abfrostend – eine Grundsatzfrage unter Praktiker*innen. © BWSB

Anbau und Bodenbearbeitung

Ein frühzeitiger Anbau ist entscheidend für den Erfolg von Zwischenfrüchten. Die optimale Nutzung der Sonnenenergie gilt als Schlüsselfaktor: Ein Tag Wachstum im Juli entspricht etwa einer Woche im August oder einem ganzen September.

Ein frühzeitiger Anbau ist entscheidend für eine optimale Entwicklung der Zwischenfruchtbestände. Der Zuwachs an organischer Biomasse ist beispielsweise am 25. Juli noch rund doppelt so hoch wie bei einem Anbau am 10. August. Zu spät angelegte Zwischenfrüchte entwickeln sich häufig nur zögerlich und können ihre positiven Wirkungen nicht mehr voll entfalten. In der Folge nehmen sowohl die Herbst- als auch die Frühjahrsverunkrautung zu, der Boden wird nur unzureichend durchwurzelt und die Speicherleistung für Nährstoffe bleibt gering.

Die überwiegende Mehrzahl der Zwischenfruchtarten sollte daher möglichst rasch nach der Ernte der Hauptfrucht angebaut werden. Als optimal gelten Anbautermine von Anfang Juli bis Anfang August. Ab der zweiten Augusthälfte liefern nur noch wenige Arten zuverlässig gute Ergebnisse, darunter Buchweizen, Phacelia sowie rasch wüchsige Kreuzblütler (z.B. Senf oder Ölrettich). Verlagerte sich der Anbautermin in Richtung Ende August, empfiehlt sich der Einsatz von Kreuzblütlermischungen. Ab Mitte September gewinnen winterharte Komponenten zunehmend an Bedeutung.

Ein frühzeitiger Anbau steht in der Praxis häufig in Konkurrenz zu einer zusätzlichen Stoppelbearbeitung zur Regulierung von Ausfallgetreide und Unkräutern. Erfahrungen zeigen jedoch, dass in früh gesäten, rasch wüchsigen und gut abgestimmten Begrünungsmischungen sowohl Unkräuter als auch Ausfallgetreide in der Regel wirkungsvoll unterdrückt werden und kaum ins Gewicht fallen.

Für den Anbau von Zwischenfrüchten steht mittlerweile ein breites Spektrum an technischen Möglichkeiten zur Verfügung. Jedes Anbausystem bietet spezifische Vorteile, ist jedoch auch mit bestimmten Herausforderungen verbunden. Die gängigsten Verfahren werden im folgenden Abschnitt kurz und praxisnah dargestellt:
1. Aussaat vor der Ernte - Drohnensaat:
  • Schlagkräftig, hohe Flächenleistung, kostengünstig, Brechung von Arbeitsspitzen, frühestmöglicher Anbau -> Biomasseentwicklung.
  • Strohverteilung wichtig, eingeschränkt auf "streufähige" Kulturen, keine Verdichtungen, Mäuse und Schnecken.
2. Aussaat während der Ernte - Mähdruschsaat:
  • Ähnlich wie Drohnensaat, jedoch ist die Verfügbarkeit der Technik häufig der limitierende Faktor.
3. Aussaat nach der Ernte - Bodenbearbeitung und Anbau
  • Präzise Saatgutablage (Aufgang), Möglichkeit der mechanischen Bodenbearbeitung (Bekämpfung von Ausfall, Unkräutern etc.)
  • Kostspielig in Abhängigkeit von eingesetzter Technik, verzögerter Anbau, Einsatz ist witterungsabhängig, aufwändiger

Exkurs Untersaaten

  • Anzahl der Mischungspartner je nach Begrünungsvarianten und Systemen notwendig
  • flächendeckende Begrünung muss erreicht werden
  • Ernte der Hauptfrucht ist Anlagedatum und Start des Begrünungszeitraumes (richtige Variante beantragen)
  • Kombination mit Untersaaten im Rahmen von Erosionsschutz Acker möglich
Untersaat.jpg © BWSB/Wallner
Untersaaten im Getreide als sofortige Begrünung nach der Ernte. © BWSB/Wallner

Gedanken zur Düngung

Zwischenfrüchte bieten eine wirkungsvolle Möglichkeit zur sinnvollen Verwertung von Wirtschaftsdüngern im Sommer und Herbst. Dabei sind die Vorgaben der NAPV hinsichtlich zulässiger Ausbringungsmengen und Zeiträume konsequent einzuhalten. In der Praxis hat sich eine verlustarme, bodennahe und streifenförmige Ausbringung in einen aktiv wachsenden Begrünungsbestand bewährt. Unter diesen Bedingungen ist das Risiko gasförmiger Stickstoffverluste am geringsten, da der lebende Bewuchs für rasche Nährstoffaufnahme und zusätzliche Beschattung sorgt.

Erfolgt die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern vor dem Anbau der Zwischenfrucht, ist eine unmittelbare Einarbeitung innerhalb von vier Stunden erforderlich (Vorgaben der Ammoniakreduktions-Verordnung). Besonders Kreuzblütler in der Mischung (z.B. Rettich, Senf, Rübsen oder Kresse) zeichnen sich durch eine hohe Aufnahme- und Speicherfähigkeit für Nährstoffe aus. Die tatsächliche Düngewirkung hängt maßgeblich von Witterung, Bodenverhältnissen, Zusammensetzung der Mischung sowie der allgemeinen Nährstoffversorgung des Standorts ab.

Mechanische Beseitigung und Pflanzenschutz

  • aktive Bodenbearbeitung oder Messerwalze
  • bodennahes Häckseln oder andere Zerkleinerung nach dem Abfrosten
  • Einsaat einer Folgekultur mittels Mulch/Direktsaat bzw. StripTill
  • Begrünungspflanzen sind vollständig abgefrostet und niedergebrochen oder wurden niedergewalzt
Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (zum Beispiel glyphosathaltige Produkte) ist erst nach erfolgter mechanischer Beseitigung zulässig. Das Striegeln der Begrünung bzw. das Einkürzen im Herbst zur Massereduktion stellt keine mechanische Beseitigung dar.

Maßnahmen zur Massereduktion im Herbst (Häckseln, Walzen) haben sich in der Praxis meist als nicht zielführend erwiesen und bringen häufig mehr Nachteile als Vorteile. Zuvor unterdrückte Unkräuter und Ausfall bekommen wieder Licht, Befahrbarkeit ist oftmals sehr eingeschränkt (Verdichtungen in den Fahrspuren), zusätzlicher Betriebsmittelverbrauch.
Zwischenfrucht gehäckselt.jpg © BWSB/Wallner
Das Einkürzen im Herbst bringt mehr Nachteile als Vorteile. © BWSB/Wallner

Exkurs Flächenmonitoring und Kontrolle

Im Rahmen des Flächenmonitorings bzw. bei Vor-Ort-Kontrollen werden unter anderem geprüft:
  • Einhaltung der 85%-Begrünung im System Immergrün
  • Zeitpunkt von Anlage und Umbruch
  • Mischungspartner
  • Häckselverbote
  • Flächendeckung

Praxistipp

Sinnvoll kann es sein, immer wieder eindeutig zuordenbare, bestenfalls georeferenzierte Fotos anzufertigen, um gegebenenfalls den ordnungsgemäßen Anbau nachweisen zu können. Alternativ können Fotos auch über die AMA-MFA-Fotos-App am Schlag als Initiativauftrag hinterlegt werden.
Zwischenfrucht-Mischung.jpg © BWSB
Die "richtige" Mischung ist höchst individuell. © BWSB

Fazit

Ein erfolgreicher Zwischenfruchtanbau erfordert fachliche Planung, rechtssichere Umsetzung und eine standortangepasste Kulturwahl. Frühzeitiger Anbau, vielfältige Mischungen und eine angepasste Bestandsführung sind entscheidend, um die positiven Effekte auf Bodenstruktur, Nährstoffhaushalt, Erosionsschutz und Unkrautregulierung voll auszuschöpfen. Gleichzeitig ermöglichen Zwischenfrüchte eine effiziente Integration in die ÖPUL-Maßnahmen und leisten einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen, zukunftsfähigen Landwirtschaft.
Die Boden.Wasser.Schutz.Beratung wird 2026 wieder zahlreiche Versuche zum Zwischenfruchtbau auf mehreren Standorten anlegen. Nähere Infos unter 050/6902-1426 oder unter www.bwsb.at.

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Das Einkürzen im Herbst bringt mehr Nachteile als Vorteile. © BWSB/Wallner

Zwischenfrucht-Mischung.jpg © BWSB

Die "richtige" Mischung ist höchst individuell. © BWSB