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Von der Alm bis zur Versteigerung: Regeln für den Tiertransport

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14.10.2026

Neben dem Befähigungsnachweis für längere Transporte ist unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Tiertransportunternehmergenehmigung erforderlich. Die Verlängerung bzw. Neuausstellung wird im Rahmen der MFA-Abgabetermine 2027 angeboten.

Tierhalter.jpg © Dür
Bei den Tiertransporten wird zwischen bäuerlichen und gewerblichen Fahrten unterschieden. Überdies sind die Transportzeit und die Entfernung ein Gradmesser dafür, welche Bestimmungen greifen. © Dür

Wer Nutztiere transportiert, trägt große Verantwortung. Ob Fahrten zur Versteigerung, zum Schlachthof oder auf eine Alm: Tiertransporte müssen so organisiert werden, dass Stress, Verletzungen und unnötiges Leid für die Tiere vermieden werden. Auch für Landwirte kann es unter bestimmten Voraussetzungen notwendig sein, sich als Tiertransportunternehmer registrieren zu lassen. Eine Verlängerung dieser Tiertransportunternehmergenehmigung ist alle fünf Jahre notwendig. Um die Landwirte im Bundesland Salzburg bei diesem Vorgang zu unterstützen, wird die Möglichkeit einer Verlängerung bzw. Neuausstellung im Rahmen der MFA-Abgabetermine 2027 angeboten – siehe Beitrag rechts. 

Wann braucht man eine Genehmigung?

Grundsätzlich gilt: Wer Wirbeltiere im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit über eine Entfernung von mehr als 65 Kilometern transportiert, benötigt eine Zulassung als Tiertransportun-ternehmer. Dies betrifft neben gewerblichen Transporteuren auch Landwirte, wenn sie Tiere beispielsweise zu Versteigerungen oder Sammelstellen verbringen und die entsprechenden Entfernungen überschritten werden. Keine Zulassung ist erforderlich:

  • bei Tiertransporten bis 65 Kilometer Transportstrecke
  • bei Alm- und Weidetransporten eigener Tiere im eigenen Transportmittel

Personen, die Tiertransporte über 65 km durchführen, benötigen zusätzlich einen Befähigungsnachweis. Dieser wurde erstmals 2007 für die Betriebe ausgestellt und ist unbefristet gültig. Für Personen, die diesen Befähigungsnachweis erstmalig erwerben möchten, werden vom LFI Salzburg Kurse angeboten. Bei jedem Tiertransport ist dieser Nachweis mitzuführen.

Zusammengefasst

  1. Erleichterung für Landwirte: Die allgemeinen Bedingungen für den Transport (siehe rechts) von Tieren gelten bei:
    1. Transport von eigenen Tieren mit dem eigenen Transportmittel bei max. 50 km Entfernung oder
    2. Transport von eigenen und fremden Tieren zur Verfrachtung auf die Alm oder auf die Weide; keine Kilometerbegrenzung
  2. ​​​​​​​bis 65 km und unter 8 Stunden: Die allgemeinen Bedingungen für den Transport von Tieren und zusätzlich:
    1. Transportpapiere
    2. Technische Voraussetzungen (z. B. Trennwände, Belüftung ...)
  3. über 65 km und über 8 Stunden: Die allgemeinen Bedingungen für den Transport von Tieren und zusätzlich:
    1. Transportpapiere
    2. Technische Voraussetzungen (z. B. Trennwände, Belüftung ...)
    3. Befähigungsnachweis erforderlich
    4. ​​​​​​​Zulassungsnachweis als TTUG erforderlich
Tierhalter.jpg © Dür
© Dür

Auflagen für den Tiertransport

Erleichterte landwirtschaftliche Transporte sind von der Verpflichtung zur Mitführung von Transportpapieren (Viehverkehrsschein) ausgenommen, eine Mitnahme wird jedoch empfohlen. Damit meint man Transporte, bei denen ein Landwirt seine eigenen Tiere mit eigenem Transportmittel bis 50 km Entfernung transportiert oder Tiere mit eigenem Transportmittel zur Alm bringt bzw. abholt. Bei Transporten über 50 bis maximal 65 km Entfernung und unter acht Stunden sind zusätzlich die technischen Vorschriften (z. B. Trennwände, Belüftung ...) einzuhalten.

Für alle anderen Transporte sind Papiere verpflichtend mitzuführen und die technischen Vorschriften (z. B. überdachtes Transportmittel, Frischluft, Vermeidung des Ausfließens von Kot und Harn, Platzbedarf, Aufschrift „lebende Tiere“...) einzuhalten. Bei Transportwegen über 65 km ist ein Befähigungsnachweis und eine Zulassung als Transportunternehmer erforderlich, wobei zwischen „Kurzstrecke“ (bis acht Stunden) und „Langstrecke“ (ab acht Stunden) unterschieden wird. 

Für den Transport ist jener Person ein Befähigungsnachweis vorzulegen, die den Tiertransport tatsächlich durchführt oder begleitet. Die Transportunternehmergenehmigung (TTUG) muss hingegen auf eine am Betrieb tätige Person ausgestellt sein.

Fazit

Tiertransporte sind ein großer Bestandteil der landwirtschaftlichen Praxis. Gleichzeitig stellen sie hohe Anforderungen an Tierhalter und Transporteure. Die TTUG und der Befähigungsnachweis sorgen dafür, dass Transporte professionell und tierschutzgerecht durchgeführt werden. Für die Landwirte bedeutet dies einerseits klare Vorgaben, andererseits aber auch Rechtssicherheit bei der täglichen Arbeit mit ihren Tieren.

Tierhalter.jpg © AdobeStock
Antrag im Rahmen des MFA bei der BBK abgeben, 35 Euro bezahlen und die neue Genehmigung nach erfolgter Prüfung direkt von der Behörde zugesandt bekommen. © AdobeStock

LK Salzburg unterstützt bei der Antragstellung

Die LK Salzburg bietet betroffenen Landwirten im Rahmen des MFA 2027 eine unkomplizierte Unterstützung bei der Beantragung bzw. Erneuerung der Tiertransportunternehmergenehmigung an. Dadurch ist kein eigener Behördengang zur zuständigen BH bzw. dem Magistrat erforderlich.

Die Anträge werden im Zuge des MFA 2027 in der jeweiligen BBK entgegengenommen und an die zuständige Behörde übermittelt.. Nach Prüfung der Anträge stellt die zuständige Behörde die Tiertransportunternehmergenehmigung aus und übermittelt diese direkt an die jeweiligen Antragsteller. Seitens der LK Salzburg wurde außerdem darum ersucht, die neuen Genehmigungen möglichst im selben Monat wie vor fünf Jahren auszustellen, damit sich die Gültigkeitsdauer nicht unnötig verkürzt. Die Genehmigung gilt jeweils fünf Jahre ab dem Ausstellungsdatum.

Zusammensetzung der Kosten

Für die gesamte Abwicklung werden von der BBK 35 Euro je Antrag eingehoben. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

  • 25,20 Euro Bundes- und Verwaltungsgebühr
  • 9,80 Euro Servicegebühr der LK Salzburg

Die von der Behörde vorgeschriebenen 25,20 Euro werden von der LK Salzburg gesammelt an die zuständige Behörde bezahlt. Für die Landwirte entfällt damit nicht nur der persönliche Behördengang, sondern auch die gesonderte Abwicklung und Einzahlung der Behördengebühren. In Vergleich zu den letzen Jahren wurden die Bundes- und Verwaltungsgebühr erhöht. Die Servicebegühr der LK blieb hingegen unverändert. 

Mit diesem Unterstützungsangebot übernimmt die LK Salzburg einen wesentlichen Teil der organisatorischen Abwicklung. Für die Antragsteller bedeutet dies einen möglichst einfachen Ablauf: Antrag im Rahmen des MFA bei der BBK abgeben, 35 Euro bezahlen und die neue Genehmigung nach erfolgter Prüfung direkt von der Behörde zugesandt bekommen.

Kontakt

  • Alexandra Meinhart
    Alexandra Meinhart, BEd
    alexandra.meinhart@lk-salzburg.at
    T 050/2595-3247

Links zum Thema

  • Infos zu den allgemeinen Bedingungen und weitere Vorschriften: Mit der Broschüre „Tiertransportvorschriften in Österreich“ behalten Tierhalter und Landwirte den Überblick über die aktuellen Vorschriften für Tiertransporte. Verständlich aufbereitet werden die wichtigsten Bestimmungen zu Transportfähigkeit, Transportpapieren, Befähigungsnachweisen sowie zu den Anforderungen an Fahrzeuge bei Kurz- und Langstreckentransporten.
  • Tiertransport-Ausbildung: In diesem eintägigen Kurs lernen die Teilnehmer die wichtigsten Bestimmungen rund um den Tiertransport kennen. Nach erfolgreichem Kursabschluss erhalten die Teilnehmer den gesetzlich vorgeschriebenen Befähigungsnachweis für Tiertransporte über 65 Kilometer. Der Kurs findet am Mo, 23. November im Hotel Brückenwirt in St. Johann im Pongau statt.
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