Strom kann man nun direkt beim Nachbarn kaufen
Seit 1. Oktober können Haushalte in Österreich selbst erzeugten Strom direkt untereinander verkaufen oder verschenken. Möglich macht das das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), das sogenannte Peer-to-Peer-Verträge (P2P) einführt. Damit wird der Stromhandel zwischen Privatpersonen deutlich einfacher. Eine eigene Energiegemeinschaft oder Vereinsgründung ist nicht mehr notwendig.
Wer eine Photovoltaikanlage betreibt und regelmäßig Stromüberschüsse produziert, kann diese nun direkt an Nachbarn, Familienmitglieder oder andere Haushalte weitergeben. Der Preis wird zwischen den Vertragspartnern frei vereinbart. Der Strom kann sogar unentgeltlich verschenkt werden.
Strom fließt über das öffentliche Netz
Auch wenn zwei Haushalte einen direkten Vertrag abschließen, fließt der Strom nicht über eine eigene Leitung von Haus zu Haus. Die Energie wird wie bisher über das öffentliche Stromnetz transportiert. Neu ist lediglich die vertragliche und abrechnungstechnische Zuordnung der erzeugten und verbrauchten Strommengen. Diese erfolgt auf Basis der Viertelstundenwerte der Smart Meter.
Wer am neuen Modell teilnehmen möchte, benötigt:
- einen aktivierten Smart Meter
- einen aufrechten Netzanschluss
- einen bestehenden Stromliefervertrag
- die Zählpunktnummer des jeweiligen Stromanschlusses
Der bisherige Stromliefervertrag bleibt unverändert bestehen. Der Peer-to-Peer-Vertrag kommt lediglich zusätzlich dazu.
Was ist für den Vertrag nötig?
Für einen einfachen Stromhandel zwischen zwei Haushalten reichen in der Regel:
- die Zählpunktnummern beider Teilnehmer
- ein schriftlicher Peer-to-Peer-Vertrag
- die Festlegung des Strompreises oder der kostenlosen Weitergabe
- bei Nutzung eines Dienstleisters die Zustimmung zur Verwendung der Smart-Meter-Daten
Der Vertrag muss nicht beim Netzbetreiber eingereicht werden. Die technische Abwicklung erfolgt über die bestehenden Marktprozesse. Derzeit können Peer-to-Peer-Verträge nur zwischen Zählpunkten innerhalb desselben Netzgebiets umgesetzt werden. Eine österreichweite Nutzung über verschiedene Netzbetreiber hinweg soll voraussichtlich ab April 2027 möglich werden. Auch bei den Netzentgelten gibt es noch eine Übergangsphase: Bis Ende 2026 werden die regulären Netzentgelte verrechnet. Die vorgesehenen Vergünstigungen sollen nach aktuellem Stand erst mit 1. Jänner 2027 wirksam werden.
Interessant für Familien und Landwirtschaften
Von der Neuregelung könnten vor allem Familien, Landwirte und Betriebe profitieren. So kann künftig etwa der Strom einer PV-Anlage am Bauernhof direkt an einen anderen Haushalt der Familie weitergegeben werden. Auch Nachbarn können überschüssigen Sonnenstrom direkt miteinander handeln. Der bürokratische Aufwand fällt dabei wesentlich geringer aus als bei der Gründung einer Energiegemeinschaft.
Neues Tarifsystem beschlossen
Mit der neuen Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V) schafft die E-Control ein neues Stromtarifsystem. Die Reform reagiert auf die starken Veränderungen durch PV-Anlagen, Batteriespeicher, E-Autos und Energiegemeinschaften. Ziel sei es, bestehende Stromnetze effizienter zu nutzen, Lastspitzen zu reduzieren und teuren Netzausbau zu vermeiden. Flexibles Verbrauchsverhalten solle belohnt werden.
Verursachungsgerechter gestaltet werden auch die Netzanschlussentgelte für neue Kund:innen, da alle Netzbenutzer:innen künftig gleich behandelt werden. Für bestehende Kund:innen wird es durch die Umstellung zu keinen Nachverrechnungen beim Netzanschluss kommen. Allen Kund:innen werden 10 kW netzwirksame Leistung zugeordnet. Auch wenn sie im Jahr 2026 tatsächlich höhere Bezugs-Leistungswerte als 10 kW hatten, müssen sie dafür nicht nachzahlen.
Erleichtert werden soll die Errichtung systemdienlicher Speicher, insbesondere innovative, netzentlastende Flexibilitätskonzepte wie erneuerbare Hybridanlagen, Elektrolyseure oder auch Vehicle-to-Grid-Lösungen.