Soja gegen Erdabträge UMFASSEND schützen!
Welche Auswirkungen haben Erosionen?
- Verlust von wertvollem Humus
- 1 cm Bodenaufbau dauert 100 Jahre
- Langfristige Abnahme des Ertragspotenzials
- Nährstoffverlust bedeutet direkte Konsequenzen noch im selben Jahr
- Eintrag in Oberflächengewässer, bringt Vielzahl an Problemen
- Vor allem Phosphat und Feinsedimente sind problematisch
- Ablagerung auf Straßen und bei Anrainern verursachen Kosten und Unmut
Im Normalfall sind aber jedem Praktiker die erosionsanfälligen Flächen bestens bekannt!
Sojaanbau auf Risikoflächen – was ist zu beachten?
- a) Die Ackerfläche ist durch Querstreifensaat, Anbau einer Untersaat, Quergräben mit bodenbedeckendem Bewuchs oder sonstige gleichwertige Maßnahmen so in Teilstücke zu untergliedern, dass eine Abschwemmung des Bodens vermieden wird, oder
- b) am unteren Rand der Ackerfläche grenzt ein mindestens 5 m breiter Streifen mit bodenbedeckendem Bewuchs an (Brachemischungen, Gräser, Klee, Luzerne oder Wechselwiesenmischungen), oder
- c) der Anbau hat quer zum Hang zu erfolgen, oder
- d) der Anbau hat mit abschwemmungshemmenden Anbauverfahren (z.B. Schlitz-, Mulch- oder Direktsaat bzw. Drillsaat - max. 20 cm Reihenabstand) zu erfolgen.
- a) der Hang zum Gewässer ist durch Querstreifeneinsaat, Quergräben mit bodendeckendem Bewuchs oder sonstige gleichwertige Maßnahmen so in Teilstücke zu untergliedern, dass eine Abschwemmung des Düngers vermieden wird, oder
- b) zwischen der zur Düngung vorgesehenen Ackerfläche und dem Gewässer hat ein mindestens 20 m breiter ganzjährig mit lebenden Pflanzen bewachsener Streifen vorhanden zu sein, oder
- c) der Anbau hat quer zum Hang oder mit anderen abschwemmungshemmenden Anbauverfahren (z.B. Mulch- und Direktsaat) zu erfolgen.
Auf Schlägen über 0,50 ha auf Ackerflächen mit einer überwiegenden Hangneigung ab 10 %, auf denen erosionsgefährdete Kulturen (Ackerbohnen, Kartoffeln, Kürbisse, Mais, Rüben, Sojabohnen, Sonnenblumen und Sorghum) ohne erosionsmindernde Verfahren gemäß der Maßnahme „Erosionsschutz Acker“ angebaut werden, erhalten keine Ackerflächen-Basismodulprämie. Um eine Prämie zu erhalten, muss an der Maßnahme „Erosionsschutz Acker“ sowie bei Beantragung von Mulchsaat, Direktsaat oder Strip-Till-Verfahren an „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ oder „Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün“ teilgenommen werden.
- grobes Saatbeet
- Vermeidung von Schwarzbrachen
- Anbau auf bevorzugten Abflussschneisen generell vermeiden!
- Schlagteilungen langfristig umsetzen (Winterungen / Sommerungen), Absprache mit Nachbarn
- Anlage von Windschutzgürteln und Gewässerrandstreifen
- Anbau von qualitativ hochwertigen Begrünungen
- Mulch- bzw. Direktsaat, minimale Bodenbearbeitung
- Kalkversorgung sicherstellen
- Bodenverdichtungen vermeiden
- Fahrspuren beachten
- Untersaaten und Querstreifeneinsaaten in Hanglagen bzw. Anbau der Kulturen nicht in Falllinie
- humusmehrende Bewirtschaftung
- Humus kann ein vielfaches seines Eigengewichtes an Wasser speichern
ÖPUL-Maßnahme "Erosionsschutz Acker – Untersaaten"
- Aktive Anlage von flächendeckenden Untersaaten mit mindestens drei Mischungspartnern zwischen den Reihen der Hauptkultur spätestens acht Wochen nach dem Anbau von Soja, Ackerbohne, Kürbis und Sonnenblume, spätestens jedoch bis zum 30. Juni. Sollte die Anzahl an angesäten Mischungspartnern am Feld nicht ersichtlich sein, so ist ein Saatgutnachweis über Rechnung oder Etikett erforderlich.
- Die Untersaat muss mindestens bis zur Ernte der Hauptkultur erhalten bleiben und darf nicht mit der Hauptkultur mitgeerntet werden. Die Saatstärke, die Anbautechnik und der Anbauzeitpunkt sind so zu wählen, dass ein ausreichender Feldaufgang mit entsprechender Erosionsschutzwirkung gewährleistet ist.
- Eine Bodenbearbeitung oder ein Herbizideinsatz sind nach der Anlage der Untersaat bis zur Ernte der Hauptkultur nicht erlaubt.
ÖPUL-Maßnahme "Erosionsschutz Acker – Begrünte Abflusswege"
- Einsaat einer winterharten Begrünungsmischung mit einem Leguminosenanteil unter 50 Prozent bis spätestens 15. Mai des Kalenderjahres oder Belassen eines bestehenden Begrünungsbestandes, Umbruch frühestens am 15. September des zweiten Jahres.
- Kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und keine Düngung vom 1. Jänner des Jahres der ersten Angabe des Schlages als Begrünter Abflussweg im Mehrfachantrag-Flächen bis zum Umbruch oder anderweitiger Deklaration der Flächen.
- Mahd/Häckseln mindestens ein Mal jedes zweite Jahr; Verbringung des Mähgutes erlaubt; Beweidung und Drusch sind nicht erlaubt. Das Befahren der Flächen ist zulässig.
- Für eine prämienfähige Teilnahme mit einem oder mehreren erosionsmindernden Maßnahmen ist im Mehrfachantrag zusätzlich zur Angabe der Schlagnutzungsart der Code BAW für begrünte Abflusswege zu setzen
- Nicht förderfähig sind Ackerflächen, die im Mehrfachantrag-Flächen 2020 Grünlandflächen waren.
- 594 Euro/ha - bis max. der vierfachen auf einem Erosions-Eintragspfad liegenden Fläche