Neue Regelung für Ackerflächen im MFA
Mit dem EU-Vereinfachungspaket („Omnibus III“) wurde der Weg frei für eine grundlegende Änderung der Regeln zur Dauergrünlandwerdung. Österreich führt daher rückwirkend ab 1. Jänner 2026 eine neue Stichtagsregelung ein, die den Ackerstatus vieler Ackerflächen langfristig absichert und den bürokratischen Aufwand für Betriebe deutlich reduziert.
Acker bleibt Acker
Alle Flächen, die am 1. Jänner 2026 als Acker geführt werden, behalten ihren Ackerstatus langfristig – egal, ob dort regelmäßig Fruchtfolge betrieben wird oder nicht. Damit entfällt für viele Betriebe der bisherige Druck, eine Kulturmaßnahme setzen zu müssen. Zur technischen Umsetzung wird im Invekos-GIS ein neuer „Stichtags-Ackerlayer“ eingeführt. Dieser umfasst:
- alle Ackerflächen aus dem MFA 2025 sowie
- alle Nicht-Ackerflächen des MFA 2025, die im MFA 2026 als Winterung beantragt werden
Wer Flächen hat, die nach der alten Regelung heuer zu Grünland werden (Ackerfutterzähler AFZ 5), sollte seine Angaben nochmals prüfen und gegebenenfalls korrigieren. Denn viele dieser Flächen können weiterhin als Acker geführt werden. Eine tatsächliche Einsaat von Klee bzw. Gräsern oder eine Umwandlung in Grünland ist nicht nötig, jedoch ist eine Änderung der Beantragung im Mehrfachantrag 2026 zu machen.
Für Ackerflächen, die erst nach dem 1. Jänner 2026 entstehen, gilt künftig eine Siebenjahresfrist statt bisher fünf Jahren. Das bedeutet:
- Erst nach sieben Jahren (d. h. im achten MFA) muss aktiv eine Fruchtfolge-Maßnahme gesetzt werden, um den Ackerstatus zu erhalten.
- Erstmaliger Handlungsbedarf zum Erhalt des neu geschaffenen Ackerstatus besteht daher frühestens im Jahr 2033.
Auch künftig können Betriebe freiwillig zwischen Acker, Grünland oder anderen Nutzungsarten wechseln. Innerbetriebliche Flächentausche und Kommassierungen bleiben also weiterhin problemlos machbar.
Die neuen Regeln ändern nichts an den ÖPUL-Vorgaben. Wer an UBB, BIO oder HBG teilnimmt, muss weiterhin die bestehenden Einschränkungen beim Umbruch von Dauergrünland einhalten.