Mehrfachantrag 2024
Bei Flächen Zu- und Verpachtungen ist verpflichtend ein Nachweis, z.B. ein Pachtvertrag, mitzunehmen. Weiters ist bei Zupachtungen eine Korrektur beim Vorbewirtschafter durchzuführen. Dazu wird vom Vorbewirtschafter eine Unterschrift benötigt, da der Mehrfachantrag bereits gesendet wurde.