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LK geht mit Landesgeldern sparsam um

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01.07.2026

Die Landwirtschaftskammer erhält vom Land eine jährliche Leistungsabgeltung. Werden dabei die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit eingehalten, will der Landtag wissen. Der nun vorliegende Bericht stellt der LK ein hervorragendes Zeugnis aus.

LK Salzburg.jpg © Archiv
© Archiv

Die Landwirtschaftskammer Salzburg wird heuer vom Land 5,5 Millionen Euro an Leistungsabgeltungen bekommen. Zusätzlich werden knapp 1,4 Millionen Euro Förderungen über die LK verteilt. Im Zuge der Budgetprobleme der LK forderte der Landtag die Landesregierung auf, die Verwendung aller Transferzahlungen bzw. Kostenersätze des Landes an die Landwirtschaftskammer genau zu prüfen und dabei zu klären, ob die vereinbarten Leistungen erbracht wurden und insbesondere die Grundsätze der Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit eingehalten wurden. 

Nun liegt dieser Bericht vor und er stellt der LK ein sehr gutes Zeugnis aus. „Ja, die vertraglich vereinbarten Leistungen wurden erbracht und ja, die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit wurden eingehalten!“, lautet das Fazit des Berichts des Landes. Verwiesen wird im Bericht u. a. auf die externe Evaluierung der Leistungsverrechnung aus dem Jahr 2024. Wesentliches Ergebnis dieses Berichts ist, dass in Erfüllung des Vertrags die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rund 93.000 Arbeitsstunden geleistet haben. Die Leistungen werden dabei zur vollsten Zufriedenheit der „Endkunden“ erbracht, wie eine bereits veröffentlichte Kundenzufriedenheitsumfrage ergab. 

In der Begründung verweist der Bericht auch auf die Vorteile der dezentralen Struktur der LK mit den Bezirksbauernkammern sowie entsprechende Syner­gieeffekte. Dem Land wäre es nicht möglich, den Leistungsumfang mit den Mitteln, die an die Landwirtschaftskammer im Rahmen des Leistungsvertrages bezahlt werden, amtsintern in diesem Umfang zu erbringen. Eine solche Abwicklung wäre unwirtschaftlich im Vergleich mit dem Leistungsvertrag. Bezüglich der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der eingesetzten Mittel wird insbesondere darauf verwiesen, dass der Mitteleinsatz des Landes im Vergleich zu den anderen Bundesländern teils deutlich unterdurchschnittlich ist. Dies sei auch dahingehende bemerkenswert, als die Landwirtschaftskammer Salzburg zu den kleineren Länderkammern gehöre und Skaleneffekte weniger ausgeprägt zur Geltung kommen würden. Während in Salzburg je Landwirtschaftsbetrieb 715 Euro an Landesbeiträgen an die LK fließen, sind dies im Durchschnitt aller Bundesländer 839 Euro. „Die Kosten des Landes Salzburg für den Leistungsvertrag mit der Landwirtschaftskammer Salzburg sind im Österreichvergleich deutlich unterdurchschnittlich“, heißt es im Bericht.

Aigner_Maximilian.jpg © Neumayr

Landesrat, Maximilian Aigner

"Der Bericht bestätigt erneut, dass die Kammer wichtige Leistungen für die Bäuerinnen und Bauern erbringt. Gleichzeitig ist die Beratung effizient und für das Land kostengünstig."

Werden die Mittel des Landes auch zweckmäßig eingesetzt? Auch diese Frage wird klar mit einem „Ja“ beantwortet. Die zentralen Ziele der Salzburger Landwirtschaftspolitik reichen von der Produktion hochwertiger regionaler Lebensmittel, dem Erhalt der Kulturlandschaft und der Almwirtschaft, hohen Standards bei Tierwohl und artgerechter Haltung bis hin zur Förderung von Bio-Landbau und Versorgungssicherheit mit hochwertigen, regionalen Lebensmitteln. Die Salzburger Landwirtschaft ist bei den wichtigsten Vergleichswerten Spitzenreiter. Das betrifft beispielsweise die Hofübernahme durch Junglandwirt:innen, den Frauenanteil in der Landwirtschaft, den Anteil der Biobetriebe, die nachhaltige Produktion hochwertiger Lebensmittel und den Fortbestand der Höfe.

Fördergelder sind nur ein Durchläufer

Die Förderungen in Höhe von 1,4 Millionen Euro, welche die LK Salzburg für das Land Salzburg abwickelt, sind im Salzburger Landwirtschaftsförderungsgesetz geregelt. Es handelt sich bei diesen Zahlungen für die Landwirtschaftskammer in finanzieller Hinsicht um „Durchläufer“. Die Landwirtschaftskammer übernimmt hierzu „lediglich“ die Förderabwicklung. Die Abgeltung dieser Leistungserbringung erfolgt wiederum im Rahmen des Leistungsvertrages. Die Frage, ob diese Leistung (Förderabwicklung) erbracht wurde und die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit eingehalten wurde, kann ebenso mit „Ja“ beantwortet werden.

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