Lagerung von Pflanzenschutzmitteln und wiederkehrende Pflanzenschutzgeräteüberprüfung
Lagerung von Pflanzenschutzmitteln
- Es dürfen nur noch Pflanzenschutzmittel mit österreichischer Reg.-Nr. gekauft, gelagert und angewendet werden.
- Pflanzenschutzmittel dürfen nur in ihren Originalpackungen aufbewahrt werden
- Sie sind für Kinder und Haustiere unzugänglich und getrennt von anderen Stoffen in einem abschließbaren Kasten oder Raum zu lagern
- Packungen sind verschlossen, trocken und frostsicher aufzubewahren
- Produkte sind vorteilhaft nach ihrer Anwendung zu sortieren. Flüssige Mittel sind unten einzuordnen.
- Beachten Sie die individuellen Bestimmungen Ihres Bundeslandes.
Wiederkehrende Pflanzenschutzgeräteüberprüfung
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß EU-Richtlinie
2009/128/EG und entsprechend den jeweiligen Landesgesetzen
der Bundesländer, bei in Gebrauch befindlichen
Pflanzenschutzgeräten bereits bis zum 26. November
2016 mindestens eine Kontrolle durchzuführen war. Das heißt, dass ab 27. November 2016 nur noch Pflanzenschutzgeräte verwendet werden dürfen, die über eine gültige Prüfplakette verfügen. Das Prüfintervall beträgt bis 2019 fünf Jahre und ab 2020 drei Jahre.
Ausgenommen sind handgehaltene sowie schulter- und rückentragbare Pflanzenschutzgeräte (Sprühflaschen, Druckspeicherspritzen, Streichgeräte oder Spritzgeräte mit Rotationszerstäuber, handbetätigte Rückenspritzgeräte oder motorbetriebene Rückenspritz- oder -sprühgeräte).
Ausgenommen sind handgehaltene sowie schulter- und rückentragbare Pflanzenschutzgeräte (Sprühflaschen, Druckspeicherspritzen, Streichgeräte oder Spritzgeräte mit Rotationszerstäuber, handbetätigte Rückenspritzgeräte oder motorbetriebene Rückenspritz- oder -sprühgeräte).