"Forstdiesel": Rückvergütung der CO2-Bepreisung
Mit dem MFA einreichen
Alle Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben können vom 1. Jänner bis 15. April des jeweiligen Jahres mit dem Mehrfachantrag an die AMA die CO2-Bepreisung einreichen. Kleinbeträge unter 50 Euro werden nicht ausbezahlt.
Mindestwaldfläche und Betriebsnummer notwendig
Reine Forstbetriebe müssen aufgrund der gestaffelten Steuerbegünstigung für das Jahr 2024 eine Mindestwaldfläche von 31 Hektar und für das Jahr 2025 eine Mindestwaldfläche von 26 ha aufweisen. Betriebe, die bis dato keinen Mehrfachantrag gestellt haben, benötigen eine Betriebsnummer. Um diese zu erlagen, steht Ihnen die zuständige Bezirksbauernkammer gerne zur Verfügung.
Richtsätze der CO2-Bepreisung für Waldflächen
Jahr | Preisvergütung je Hektar Waldfläche | Notwendige Hektar Wald für erfolgreiche Antragsstellung |
2022 | 0,27 Euro je Hektar | 186 Hektar |
2023 | 1,26 Euro je Hektar | 40 Hektar |
2024 | 1,62 Euro je Hektar | 31 Hektar |
2025 | 1,98 Euro je Hektar | 26 Hektar |
Weitere Informationen zur CO2-Bepreisung sowie zur Antragsstellung erhalten Sie ...
... in der Forstabteilung der LK NÖ bei
- Susanna Teufl unter Tel.-Nr.: +43 664 60 25 92 4102 oder E-Mail: susanna.teufl@lk-noe.at
- Bernhard Zotter unter Tel.-Nr.: +43 664 60 25 92 4107 oder E-Mail: bernhard.zotter@lk-noe.at