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  3. Informationen zum Waldfonds
25.02.2021 | von Dipl.-Ing. Martin Winkler
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Pflegemaßnahmen im Waldfonds förderbar

Der Waldfonds bietet ein umfangreiches Förderbudget für die durch die Kalamitäten der vergangenen Jahre in Mitleidenschaft gezogenen heimischen Wälder. Neben der Unterstützung von Aufforstungs- und Kulturschutzmaßnahmen ist auch die Beihilfe zu Waldpflegemaßnahmen zur Erziehung stabiler und klimafitter Wälder möglich.

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Mit dem Waldfonds werden Waldpflegemaßnahmen zur Erziehung stabiler und klimafitter Wälder unterstützt. © Mooslechner
Die Maßnahmen im Waldfonds reichen von der Unterstützung bei der Wiederaufforstung über die Abgeltung von Borkenkäferschäden bis hin zur Einrichtung von Holzlagerstätten und Forstschutzmaßnahmen. Die Waldpflegemaßnahmen dienen der Regulierung der Baumartenzusammensetzung, um vitale und widerstandsfähige Wälder zu erhalten und zukünftige Schäden zu vermeiden. Die Unterstützung aus dem Waldfonds bietet die Gelegenheit zur rechtzeitigen und kostentragenden Umsetzung von Stammzahlreduktionen, Erstdurchforstungen und Verjüngungseinleitungen.

Frühzeitiger Eingriff

Die Richtlinien des Landes Salzburg für den Waldfonds zielen besonders auf frühzeitige Eingriffe in Jungbestände ab, denn hier führt eine rechtzeitige Reduktion der Stammzahl zu stabilen und zukunftsfitten Wäldern. Im Nadelwald reichen ca. 1.300 verbleibende Stämme pro Hektar mit einem Abstand von 2,5 bis 3 Metern bei einer Baumhöhe des Jungbestandes von 5 bis 10 m. Junge Laubholzbestände sollen zur Qualitätserziehung dichter gehalten werden, wobei hier in der Pflege vor allem schlecht geformte Bäume zu entfernen sind. Im Rahmen der Dickungspflege sind über den Waldfonds Jungbestände mit bis 10 Meter Oberhöhe förderwürdig. Mischbaumarten und ökologisch wertvolle Baumarten sind zu erhalten und die anfallende Grünbiomasse ist im Bestand zu belassen.
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© Mooslechner

Erstdurchforstungen

Des Weiteren besteht gemäß Waldfonds die Möglichkeit der Förderung von Erstdurchforstungen in Beständen mit einer Mittelhöhe von 10 bis 20 Metern. Voraussetzung für die Förderung von Erstdurchforstungen sind ein deutlich sichtbarer Eingriff ins Kronendach und das Belassen der Grünbiomasse durch Abzopfen und Grobentasten am Schlagort. Förderbar sind Durchforstungen mit Seilkranbringung und solche, die mit Traktor und Seilwinde durchgeführt werden. Vollmechanisierte Durchforstungen mit Harvester sind nur dann förderbar, wenn die Holzerntekosten die gesamten Holzerlöse übersteigen.

Die Abrechnung der Förderung kann sowohl nach der bearbeiteten Fläche als auch nach der erzeugten Holzmenge erfolgen. Die Fläche kann dazu sehr einfach über Sagis online ermittelt werden. Bei der Abrechnung nach der erzeugten Holzmenge ist diese glaubhaft über Abmaßlisten, Rechnungen bzw. Gutschriften, Übernahmeprotokolle etc. nachzuweisen.
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Weiters förderbar ist die Naturverjüngungseinleitung, sofern diese mittels Seilkran in Form von Femelungen oder Einzelstammentnahmen erfolgt. © Mooslechner

Naturverjüngung einleiten

Weiters förderbar ist die Naturverjüngungseinleitung, sofern diese mittels Seilkran in Form von Femelungen oder Einzelstammentnahmen erfolgt. Die Waldbestände müssen sich dabei in einem Alter in der Nähe der Umtriebszeit befinden. Bei der Verjüngungseinleitung mit Seilkran dürfen mit derselben Seilaufstellung keine Kahlflächen größer als 0,3 ha verbunden sein. Darüber hinaus muss das Aufkommen von Mischbaumarten in der Verjüngung zu erwarten sein. Die Abrechnung von Verjüngungseinleitungen ist nur über einen eindeutigen Nachweis der Holzerntemenge möglich. Die Auszahlung der Förderung ist nur möglich, wenn mindestens 60 % der beantragten Fördermaßnahme bis Ende September 2024 umgesetzt werden. Daher sollten Förderungen aus dem Waldfonds nur für fix geplante Maßnahmen beantragt werden.

Mit Fördergeldern finanzierte Maßnahmen sollten pfleglich und unter besonderer Rücksichtnahme auf den verbleibenden Bestand durchgeführt werden. Eine forstfachliche Beratung bzw. Begleitung ist verbindlich durchzuführen. Anträge für den Waldfonds können bis 1. Februar 2023 online gestellt werden. Die Links dazu finden sich auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Salzburg. Die Forstberater der Landwirtschaftskammer Salzburg und der Landesforstdirektion können Waldbesitzer bei der gesamten Förderabwicklung unterstützen. Der Waldverband Salzburg kümmert sich bei Bedarf mit seinen Waldhelfern um die Umsetzung der Maßnahmen vor Ort, indem sowohl die Holzernte als auch die Vermarktung des Holzes übernommen werden. Damit wird auch für Waldbesitzer, die selbst wenig forstliches Wissen haben, sichergestellt, dass die Maßnahmen bestmöglich umgesetzt werden.
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Downloads zum Thema

  • WALDFONDS Informations- und Beratungsblatt – (M1) Wiederaufforstung und Pflegemaßnahmen nach SchadereignissenWaldonds Information und Beratungsblatt
  • WALDFONDS Informations- und Beratungsblatt – (M2) Maßnahmen zur Regulierung der Baumartenzusammensetzung zur Entwicklung klimafitter WälderWaldonds Information und Beratungsblatt
  • WALDFONDS Informations- und Beratungsblatt – (M4) Errichtung von Nass- und Trockenlagern für SchadholzWaldonds Information und Beratungsblatt
  • WALDFONDS Informations- und Beratungsblatt – (M5) Mechanische Entrindung und andere vorbeugende ForstschutzmaßnahmenWaldonds Information und Beratungsblatt
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Waldfonds: Maßnahmen laufen bis 2024

Weitere Fachinformation

  • Pflegemaßnahmen im Waldfonds förderbar
  • Waldfonds: Maßnahmen laufen bis 2024
  • Waldfonds fördert Aufforstung und den Kulturschutz
  • Waldfonds: Beantragung erfolgt online
  • Waldfonds: Der Weg zur Antragstellung
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  • Online Antrag Maßnahme 1 Alle Aufforstungen ausgenommen solcher mit den WEP-Ziffern 121, 122, 123, 131, 132 und 133.
  • Online Antrag Maßnahme 2 Aufforstungen mit den WEP-Ziffern 121, 122, 123, 131, 132 und 133 sowie Dickungspflege, Durchforstungen und Verjüngungseinleitungen.
  • Sagis online Erstellen von Lageplänen und Abfrage der WEP- Ziffern.

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