Geflügelpest: Stallpflicht in Österreich ab 4. April aufgehoben
Die Ausbrüche der Geflügelpest bei Wildvögeln in und um Österreich sind soweit zurückgegangen, dass die Vorsorgemaßnahmen hinsichtlich der Vogelgrippe vom Gesundheitsministerium teilweise wieder aufgehoben wurden. Österreich wird damit nur noch als Gebiet mit erhöhtem Risiko klassifiziert, stark erhöhte Risikogebiete gibt es keine mehr. Damit entfällt die Stallpflicht ab Ostersamstag für Geflügelbetriebe.
Weiterhin aufrecht bleiben die entsprechenden Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen in Österreich. Diese müssen von allen Geflügelhalterinnen und -haltern (unabhängig von der Anzahl der Tiere) eingehalten werden:
Weiters ist jede Haltung von Geflügel (ab 1 Tier) innerhalb einer Woche der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
Weiterhin aufrecht bleiben die entsprechenden Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen in Österreich. Diese müssen von allen Geflügelhalterinnen und -haltern (unabhängig von der Anzahl der Tiere) eingehalten werden:
- Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel.
- Geflügel muss bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln (z.B. Schutznetze oder Dächer) geschützt werden.
- Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.
- Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
- Der Bezirksverwaltungsbehörde ist zu melden, wenn beim Geflügel
- ein Rückgang der Futter- und Wasseraufnahme um mehr als 20% oder
- ein Abfall der Eierproduktion um mehr als 5% für mehr als zwei Tage besteht, oder
- wenn die Sterberate höher als 3% in einer Woche ist.
- Tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel und jeder Seuchenverdacht bei gehaltenen Tieren sind dem Amtstierarzt/-tierärztin zu melden.
Weiters ist jede Haltung von Geflügel (ab 1 Tier) innerhalb einer Woche der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
Biosicherheit weiter einhalten
Achtung: Auch wenn die Stallpflicht aufgehoben wurde, ist es weiterhin wichtig, die Biosicherheitsmaßnahmen gewissenhaft einzuhalten. Vereinzelt werden nach wie vor Fälle der Vogelgrippe bei Wildvögeln in Europa festgestellt, und auch die Ausbrüche der Newcastle Disease (atypische Geflügelpest) in Bayern und Brandenburg machen deutlich, dass ein gewisses Risiko für den Eintrag von Tierseuchen immer bestehen bleibt.
Die rechtliche Grundlage zu den Vorschriften bildet die Vogelgesundheitsverordnung, die sich im Downloadbereich findet.
Die rechtliche Grundlage zu den Vorschriften bildet die Vogelgesundheitsverordnung, die sich im Downloadbereich findet.
Biosicherheit: Merkblatt und Infoblatt in verschiedenen Sprachen
Die Landwirtschaftskammer Österreich hat in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Qualitätsgeflügelvereinigung ein Merkblatt zur Vogelgrippe sowie ein kurzes, einfaches Informationsblatt für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in insgesamt 11 verschiedenen Sprachen verfasst. Diese Materialien sollen helfen, alle Beteiligten über die wichtigsten Schutzmaßnahmen zu informieren. Der Download ist hier möglich.
FAQs zur Geflügelpest - "Vogelgrippe"
Ausführliche Hintergrundinformationen zur "Vogelgrippe" werden in unseren Geflügelpest-FAQs im übersichtlichen Frage-Antwort-Format beantwortet. Dort werden u.a. Fragen beantwortet, wie die Vogelgrippe übertragen wird, was bei einem Ausbruch passiert und welche Folgen ein Ausbruch auf den Betrieb bzw. die Betriebe in den Sperrzonen hat. Die FAQs wurden von der Landwirtschaftskammer Österreich in Kooperation mit der Qualitätsgeflügelvereinigung (QGV) erstellt.
Grundlegende Infos zur Vogelgrippe
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